Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen ab Januar 2023 verpflichtend bestimmte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Diese Pflichten beziehen sich auf alle Zulieferer in der Lieferkette. Da die Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weitergegeben werden sollen, betrifft das Gesetz auch kleine und mittelständische Unternehmen, die Teil einer solchen Lieferkette sind.
Mit dem E-Learning lernen Sie die Vorgaben der neuen Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Lieferketten genau kennen. Es beschreibt den Aufbau, die Umsetzung und die Anforderungen an Risiko- und Beschwerdemanagementsysteme in Ihrem Unternehmen.
Schulungsinhalte u.a.:
– Gegenstand, Ziele, Inhalt und Anwendungsbereich des Gesetzes sowie Begriffsbestimmungen
– Umfang und Umsetzung der Sorgfaltspflichten
– Informationsorganisation und IT-Lösungen
– Sechs Schritte zur Umsetzung des LkSG im Unternehmen
– Die besondere Prozessstandschaft
– Kontrolle, Durchsetzung und Zwangs-/Bußgelder
Erfahren Sie in einem WBT gebündelt, was 2022 wichtig ist und welche Neuerungen auf Sie zukommen!
Auch in diesem Jahr geht es mit zahlreichen Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht weiter. Und oft steht die genaue Umsetzung der Änderungen noch gar nicht fest! Erfahren Sie gebündelt im WBT Jahresupdate Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022 beispielsweise alles Notendige über die Revision des Harmonisierten Systems (HS), die neue EU-Dual-Use-Verordnung, aktuelle Embargos und die Änderungen bei den Präferenzabkommen.
Lernen Sie in diesem Online-Training alle Änderungen kennen und erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Auswirkungen auf die Praxis!
Schulungsinhalte u.a:
– Gegenüberstellung der geänderten Warennummern/Auswirkungen
– Präferenzabkommen der EU
– Aktuelles zu Lieferantenerklärungen
– Das elektronische Ursprungszeugnis
– Embargoländer
– Auswirkungen der neuen EU-Dual-Use-Verordnung
– Neue Codierungen in den Zollanmeldungen
– Auswirkungen des Brexit
– Entwicklungen in der Intrahandelsstatistik
– und vieles mehr
Dauer: Ca. 100 Minuten
Das Rundum-Paket zur Exportkontrolle!
Die Exportkontrolle ist eines der bedeutendsten Themen der Aussenwirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass alle verantwortlichen Mitarbeiter grundlegend geschult sind.
Mit dem WBT „Grundlagenwissen Exportkontrolle“ wird die Basis für eine funktionierende Exportkontrolle gelegt, denn zunächst werden alle wichtigen Begriffe und Grundlagen erklärt – so gelingt auch Neulingen der Einstieg!
Zahlreiche Tipps und wichtige Hinweise zur Organisation der Exportkontrolle im Berufsalltag erhalten Sie ergänzend dazu in dem WBT „Exportkontrolle in der Praxis“. Erfahren Sie, wie Sie den Ablauf Ihrer Exportkontrolle sinnvoll gestalten, die Prozesse optimieren und die Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen verbessern können.
Tragen Sie die Verantwortung, aber richtig!
Schulungsinhalte:
– Rechtliche Grundlagen
– Exportkontrolle im eigenen Unternehmen/Firmenphilosophie
– Grundbegriffe des Exportkontrollrechts
– Genehmigungspflichten
– Bescheide und Auskünfte
– Das Antragsverfahren
– Nach der Genehmigung – zu beachten
– Warnhinweis und „Red flags“ – Wie erkennen Sie illegale Beschaffungsbemühungen?
– Strafrechtliche Folgen bei illegalen Exporten
– Der Ausfuhrverantwortliche als Schlüsselfigur
– Ablauforganisation der Exportkontrolle
– Überwachung/Audits/Externe Prüfungen
– Die zehn Gebote für ein innerbetriebliches Exportkontrollsystem (inkl. Hinweisen zum US-Recht und Vorgaben zur „Legal Compliance“)
– Darstellung/Kommunikation des Internen Kontrollprogramms
– Die Sicht eines Exportkontrollbeauftragten – Tipps aus der Wirtschaft
– Organisation im Unternehmen
Dauer: Ca. 660 Minuten insgesamt
Ihr jährliches Update für die Berufspraxis!
Erfahren Sie in einem WBT gebündelt, was 2020 wichtig ist und welche Neuerungen auf Sie zukommen!
Auch 2020 geht es mit vielen Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht weiter. Und oft steht die genaue Umsetzung der Änderungen noch gar nicht fest!
Im WBT Jahresupdate Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2020 erfahren Sie alles: Die Incoterms® 2020, neue Präferenzabkommen, aktuelle Embargos sowie Änderungen bei den Güterlisten sind nur einige der aktuellen Themen, die Sie deshalb in Ihrem Berufsalltag laufend verfolgen müssen! Lernen Sie in diesem Online-Training alle Änderungen kennen und erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Auswirkungen auf die Praxis!
Schulungsinhalte:
– Incoterms® 2020
– Gegenüberstellung der geänderten Warennummern/Auswirkungen
– Neues Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
– Aktuelles Länderverzeichnis für den Außenhandel
– Aktuelle Embargos
– Änderungen in den Güterlisten
– EG-Dual-Use-Verordnung
– Brexit und Zoll: mögliche Szenarien, Auswirkungen, Checklisten
– Zusatzzölle im internationalen Handel (USA – China,- EU, – TR)
– Unionszollkodex (UZK), Neubewertung bestehender Bewilligungen
– Neue Präferenzabkommen: Verhandlungsstand
– und vieles mehr
Dauer: Ca. 100 Minuten
Außen- und sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland und internationale Übereinkommen setzen dem freien Außenhandel Grenzen. Unternehmen müssen diese Grenzen einhalten und tragen die Verantwortung dafür!
Dieses WBT zeigt Ihnen, wie Sie die Regeln einhalten und Ihre Exportkontrolle trotzdem optimal auf Ihr Unternehmen zuschneiden.
Mit zahlreichen Tipps aus der Praxis wird in diesem E-Learning erklärt, wie Sie den Ablauf Ihrer Exportkontrolle gestalten, die Prozesse optimieren und die Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen verbessern können.
Schulungsinhalte:
– Firmenphilosophie
– Der Ausfuhrverantwortliche als Schlüsselfigur
– Ablauforganisation der Exportkontrolle
– Überwachung/Audits/Externe Prüfungen
– Die zehn Gebote für ein innerbetriebliches Exportkontrollsystem (inkl. Hinweisen zum US-Recht und Vorgaben zur „Legal Compliance“ u.v.m.)
– Darstellung/Kommunikation des Internen Kontrollprogramms
– Die Sicht eines Exportkontrollbeauftragten – Tipps aus der Wirtschaft
– Organisation im Unternehmen
Dauer: Ca. 300 Minuten
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verpflichtungen aus dem LkSG treffen aber letztlich alle Zulieferer in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie gesetzeskonform handeln und die Anforderungen Ihrer größeren deutschen Kunden erfüllen können.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – oft kurz als Lieferkettengesetz, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Den Unternehmen wird mit diesem Gesetz erstmalig eine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ihrer ausländischen Vorlieferanten auferlegt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.
**Seien Sie dabei bei unserem ersten Praxistalk zum Thema „Sozialrecht in der rechtlichen Betreuung“.**
In diesem **exklusiven Webinar** beleuchten unsere Experten **Ulf Schönenberg-Wessel (Fachanwalt für Sozialrecht)** und **Jürgen Thar (langjähriger Berufsbetreuer)** das Thema **„Sozialrecht“ und die spezifischen Fragestellungen und Probleme in der Betreuungspraxis**. Unter dem Motto **„Recht haben und Recht bekommen“** werden anhand zahlreicher aktueller Fallbeispiele **Möglichkeiten und Hindernisse diskutiert** und **Handlungsleitfäden für die Umsetzung** in der Praxis abgeleitet. Der **lebendige Austausch** wird moderiert vom Team der Reguvis Akademie.
Haben Sie in Ihrem beruflichen Alltag als rechtliche:r Betreuer:in Situationen im Bereich des Sozialrechts erlebt, in denen Sie nicht weiterwussten, da Theorie und Praxis stark voneinander abwichen? Haben Sie darüber hinaus Fragen zum Sozialrecht, die sich bislang nicht klären ließen oder möchten Ihr Wissen in diesem Bereich vertiefen, um noch mehr **Sicherheit für den beruflichen Alltag** zu erlangen?
**Dann sind Sie bei uns richtig!**
Für eine optimale Vorbereitung bitten wir Sie, uns Ihre **Fragen und Fallbeispiele vorab per E-Mail bis zum 24.02.2023 an veranstaltungen@reguvis.de einzureichen**. Sollten Ihnen im Verlauf des Praxistalks spontan Themen einfallen, haben wir dafür einen zusätzlichen Zeitraum eingeplant.
Das E-Learning erläutert die Grundlagen der Exportkontrolle in für Einsteiger:innen verständlicher Sprache mit großer Praxisnähe!
Das notwendige Fachwissen für den Einstieg und die Arbeit in der Exportkontrollstelle wird kompakt vermittelt – ohne sich in komplexen Teilthemen zu verlieren! Die Mischung aus praxisnahem Basiswissen und Informationen, die für den Berufsalltag wichtig sind, sind ideal für Neu- und Quereinsteiger:innen!
Schwerpunkt sind die Grundlagen der Exportkontrolle, Verbote und Beschränkungen beim Export, verschiedene Antragsverfahren und deren Besonderheiten sowie die innerbetriebliche Organisation der Exportkontrolle in Ihrem Unternehmen.
Schulungsinhalte u.a.:
– Einführung in die Exportkontrolle
– Verbote und Beschränkungen
– Antragsverfahren
– Exkurs: Zollrechtliche Ausfuhrverfahren
– Innerbetriebliche Organisation der Exportkontrolle
– Extraterritoriales Exportkontrollrecht
Versäumen Sie nicht im Rahmen Ihrer Außenhandelsgeschäfte die Sanktionslisten zu prüfen. Dieses E-Learning vermittelt Ihnen die Grundlagen zur Einschränkung des freien Wirtschaftsverkehrs und Ausnahmen davon. Sanktionen und Embargos werden erklärt sowie der Prozess der Sanktionsumsetzung und die Bereitstellung von Sanktionsinformationen. Des Weiteren geht das E-Learning auch auf strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen ein.
Schulungsinhalte u.a.:
– Prinzip des freien Wirtschaftsverkehrs in Deutschland
– Einschränkungen des freien Wirtschaftsverkehrs
– Sanktionen und Embargos
– Initiatoren von Sanktionsmaßnahmen
– Der Prozess der Sanktionsumsetzung innerhalb der EU
– Die Bereitstellung von Sanktionsinformationen
– Strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen
– Durchführung und Ergebnis der Sanktionslistenprüfung
– Sanktionslistenüberprüfung von Bewerbern und Mitarbeitern
Jedes Unternehmen muss sich fragen, ob seine Geschäfte einen US-Bezug aufweisen, denn auch nicht-amerikanische Unternehmen kommen mit den Regelungen der US-(Re-)Exportkontrolle in Berührung. Diese kann darin bestehen, dass US-Güter ge- oder verkauft oder weiterverarbeitet werden oder Handel mit US-Personen getrieben wird.
Dieses E-Learning vermittelt die Hintergründe und Ziele des US-Exportkontrollrechts sowie die dazugehörigen Begriffe und Grundzüge. Sie erfahren, in welchem Bezug Sie zum US-Recht stehen und erhalten Erläuterungen zum Prozess der Prüfung und erfahren, welche Hilfsmittel Sie heranziehen können.
Schulungsinhalte u.a.:
– Warum gibt es Exportkontrollen
– Ziel der Exportkontrolle
– Begriffe der Exportkontrolle (EU und USA)
– Ausfuhr, Verbringung, Reexport
– Bezugsfaktoren zum US-Recht
– Prüfung: Subject to the EAR ?
– US-Person?
– US-Produkt?
– Hilfsmittel zur Bestimmung US-Person/US-Produkt?
– Nach der Prüfung