Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.
###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?
###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
###Erhalten Sie komprimierte Grundkenntnisse für die rechtssichere und wirtschaftlich erfolgreiche Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen.
Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis sollte immer den **Zuschlag** erhalten, denn dann haben Sie sich für das wirtschaftlichste Angebot entschieden. Deshalb sollte das billigste Angebot in einem Vergabeverfahren niemals zwingend den Zuschlag erhalten. Sie benötigen eine **optimale Bewertungsmatrix**, um die unterschiedlichen Leistungsstärken der Angebote fachlich fundiert bewerten zu können. Dieses Webinar zeigt an konkreten Beispielen wie man die geeigneten **Zuschlagskriterien** findet, um die notwendige Punkteskala zu erarbeiten, damit eine optimale Bewertungsmatrix aufgebaut werden kann.
Das Webinar ist auf vier Module verteilt, die jeweils die **spezifischen Fragestellungen** erörtern. Erfahren Sie von professionellen Praktikern, wie eine fundierte Bewertungsmatrix effizient und rechtskonform gestaltet wird. Lernen Sie aus den vorstellten Beispielen **wie profunde Fehler umgangen werden** und wie ein solides Fundament für eine professionelle Bewertungsmatrix einer **Gebäudereinigungsausschreibung** aussehen sollte.
Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Nicht oder nicht ausreichend untersuchter Baugrund, missverständliche Planung mit entsprechender Bauausführung, Einwirkungen von außen – die Liste von möglichen **Schadenursachen** ließe sich noch fortsetzen. Das Ergebnis davon sind Gebäude, die entsprechende Rissbilder zeigen und deren Tragfähigkeit manchmal bedroht ist.
Neben einer ganzen Reihe von Schadensursachen stehen **Veränderungen im Baugrund im Mittelpunkt** dieses Webinars. Die Interaktion zwischen Baugrund, Grundwasser und Gründung führt zu entsprechenden **Rissbildern, die die Tragfähigkeit von Gebäuden bedrohen können**. Im Verlauf des Webinars wird ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand vieler Praxisbeispiele vorgestellt.
Das **Vergleichswertverfahren** ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmowertV**. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
In unserem ganztägigen Webinar **„Das Vergleichswertverfahren von A bis Z“** erhalten Sie kompakt und übersichtlich das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.
Neben den **Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** (inklusive aktueller Rechtsvorschriften) vermitteln wir Ihnen **statistische Kenntnisse**, welche für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig sind. Zudem werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung sowie auch bei der Auswertung entstehen können. Zum Abschluss der Veranstaltung wird das Vergleichswertverfahren anhand eines **Beispiels** anschaulich von unserem Experten erklärt.
###Vermeiden Sie Zollstrafen und bereiten Sie sich optimal auf die nächste Zollprüfung vor
Erhalten Sie Praxiswissen und Einblicke in den **Ablauf von Zollprüfungen** und erfahren Sie am Beispiel von TTI, Inc. worauf es bei der **Organisation von Importen ankommt**. Frau Michaela Fritz spricht aus Sicht der TTI, Inc. wie die **Verbesserung des internen Kontrollsystems** unmittelbaren Einfluss auf die Ergebnisse der Zollprüfung hatte. Zum Abschluss wird noch auf die Softwarelösungen von Zoll Experts eingegangen.
Unsere ganztägige Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** macht Ihnen das Erbbaurecht umfassend zugänglich: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).
###Erbbaurechte in der Wertermittlung
Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet, sei es auf Seiten des Sachverständigen, der eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt wird, oder bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten**. Die genannte Problematik beruht vor allem auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – **ein geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise **großem Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.
Es obliegt den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln**.
###Das erwartet Sie
In **vier Modulen** bildet unsere Veranstaltung – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab. Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt – zuletzt mit Raum für offenen Frage- und Diskussionsrunden nach jedem der vier Module. Hier können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der Gutachtenerstellung** erörtert werden.
Zunächst wird das Rechtskonstrukt **„Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird zudem auf den Begriff **„Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Ihnen wird unter anderem das **notwendige Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen vermittelt.
Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück **(Erbbaugrundstück)** sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren Marktmechanismen. Die novellierte **ImmoWertV** bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle an, welche Ihnen im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die Besonderheiten der **Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.
Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.
Die Ausschreibung und öffentliche **Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen** ist für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung, da das Verfahren keineswegs simpel ist. Ausschlaggebend für die Auswahl sollte das **Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis** sein und niemals zwingend das billigste Angebot.
Damit Sie die unterschiedlichen **Leistungsmerkmale und -stärken der Angebote** fachlich und fundiert bewerten können, benötigen Sie eine **optimale Bewertungsmatrix**.
###Anhand aktueller Beispiele zur Fehlervermeidung
An konkreten Beispielen wird Ihnen erläutert, wie Sie die **geeignetsten Zuschlagskriterien definieren**, um die notwendige Punkteskala zu erarbeiten, mit derer Sie eine optimale **Bewertungsmatrix** aufbauen. In vier Modulen erörtern Ihnen unsere Profis aus der Praxis wie Sie eine Bewertungsmatrix **effizient und rechtskonform** gestalten. Erfahrungen aus den vorgestellten Praxisbeispielen helfen Ihnen, bedeutende Fehler zu vermeiden. Alle vorgestellten Beispiele sind aktuell und nicht älter als 24 Monate.
In den letzten Jahren hat sich der Büroimmobilienmarkt stark verändert. **New Work-Konzepte** sind in aller Munde und **künstliche Intelligenz** spielt eine immer größere Rolle in der Arbeitswelt. Die neuen Berufsbilder und Arbeitsformen führen zu veränderten Ansprüchen an die **Assetklasse Büroimmobilie**. Hinzu kommt die **Zinswende**, die zu weiteren Veränderungen führen wird. Dieser Wandel hat erhebliche Auswirkungen auf die **Verkehrswertermittlung von Büroimmobilien**.
###New Work, Nachhaltigkeit & Digitalisierung: Bedeutung und Herausforderungen für den Büroimmobilienmarkt
Am **Büroimmobilienmarkt** hat Corona als Katalysator gewirkt und Entwicklungen, die sich bereits vorher abzeichneten, beschleunigt. Dies betraf nicht nur die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, sondern auch die Zusammenarbeit im Team, die Arbeitsumgebung und die Digitalisierung von Prozessen. Aber es haben sich auch Arbeitnehmer neue Betätigungsfelder gesucht, es wurden neue Teilzeitmodelle geschaffen und Arbeitgeber wurden sich über ungenutzte Flächenressourcen bewusst. Nach einer ersten euphorischen Welle des New Work wurden die kritischen Stimmen lauter, die wieder alle ins Büro holen wollten. Wo stehen wir heute und wie könnte die Entwicklung mittelfristig weitergehen?
Für die Zukunft spielen neben der Gestaltung des Arbeitsplatzes auch die **demografische Entwicklung** und der **zunehmende Fachkräftemangel** eine entscheidende Rolle. Zusätzlich zu den sozialen Faktoren gewinnen bei Büroimmobilien der **CO2-Abdruck** und die **Nachhaltigkeit** sowohl auf Käufer- als auch Mieterseite an Bedeutung. Der Einsatz der **künstlichen Intelligenz** wird unsere Arbeitswelt noch weiter verändern und sich ebenfalls auf die Büroarbeitswelt auswirken. Diese Entwicklung wird eher noch an Dynamik gewinnen, so dass es immer wichtiger wird, sie beurteilen zu können.
###Veränderte Arbeitswelt und ihre Auswirkungen auf die Wertentwicklung von Büroimmobilien
In unserem **90-minütigen Webinar** erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Auswirkungen von Homeoffice und Co. auf die Büromärkte. Dadurch sind Sie in der Lage, diese Erkenntnisse zukünftig auf Ihre **eigenen Bewertungsfälle** anzuwenden.