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Nachhaltige IT-Beschaffung: So navigieren Sie den wachsenden Dschungel der Kriterien

Die Welt erstickt im Elektroschrott. Allein im Jahr 2022 türmten sich global 62 Millionen Tonnen an ausrangierten Geräten – eine erschreckende Zahl, die uns unweigerlich vor Augen führt, dass wir **umdenken** müssen. Aber wie können Sie inmitten dieses wachsenden Abfallbergs und der Klimabelastung durch **die IT-Branche Ihre Beschaffungsprozesse nachhaltiger gestalten**?

Die Antwort ist komplex, aber es gibt Leuchtfeuer, die den Weg weisen. Eines davon ist **TCO Certified, eine Nachhaltigkeitszertifizierung** mit Sitz in Stockholm. TCO Certified hat sich vor über 30 Jahren das Ziel gesetzt, diesen negativen Impakt auf breiter Front zu reduzieren und eine Brücke zwischen den Einkäufern, Nutzern und den Herstellern herzustellen. Davon **profitieren** alle – von kleinen Beschaffungsstellen bis zu Städten und Bundesländern.

TCO Certified gibt Unternehmen, Behörden und Institutionen einen umfassenden Rahmen an die Hand, um die Nachhaltigkeit ihrer IT-Beschaffung zu verbessern. Die **Zertifizierung** konzentriert sich dabei auf vier zentrale Kernbereiche: **Klima, gefährliche Stoffe, Kreislaufwirtschaft und die Lieferkette.**

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

**Lernen Sie die vier Säulen unserer umfassenden Nachhaltigkeit kennen**: Klima, Gefahrenstoffe (sowohl im Produkt als auch im Fertigungsprozess), Zirkularität, Produktionsstätten und Zulieferer.

**Best Practice**: Auch auf kommunaler Ebene entstehen zunehmend ambitionierte Richtlinien für eine nachhaltigere IT-Beschaffung. Die Green Procurement Guidelines der Stadt Hamburg zeigen beispielhaft, wie öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeit systematisch in der IT-Beschaffung verankern können. Hamburg setzt hier extensiv auf TCO Certified als verlässliche und unabhängige Nachweisführung zur Einhaltung von Hamburgs umfassenden und fortschrittlichen Nachhaltigkeitskriterien.

Die nachhaltige Beschaffung von IT-Produkten wird zu einem strategischen Erfolgsfaktor für Unternehmen. Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung in den Beschaffungsprozessen. Insbesondere für Einkäufer und Beschaffungsexperten ist TCO Certified ein wertvolles Instrument, das ihre Arbeit erheblich erleichtert.

Von der Strategie zur Umsetzung: Die CO2 Performance Ladder als Beschaffungsinstrument für Behörden & Unternehmen

###Lernen Sie ein Instrument kennen mit dem Sie, entweder als Beschaffungsabteilung oder als bietendes Unternehmen, Ihre CO₂ Emissionen langfristig senken können.

Die **CO₂ Performance Ladder (CO₂PL) ** wurde 2009 in den Niederlanden eingeführt, wird zurzeit in europäischen Ländern pilotiert und soll nun auch in Deutschland Kommunen, öffentlichen Beschaffungsstellen und Unternehmen helfen, **CO₂-Emissionen systematisch zu reduzieren**.

Die CO₂PL dient als **Beschaffungsinstrument für öffentliche Auftraggeber und CO₂-Managementsystem für bietende Unternehmen**. Die Nutzung der CO₂PL durch öffentliche Auftraggeber als Wertungskriterium, bietet Unternehmen, die sich aktiv für die CO₂-Reduktion einsetzen, einen Vorteil
und schafft einen Anreiz für diejenigen, die noch damit beginnen müssen.

Gleichzeitig sichert die **Prüfung durch Dritte** die Vertrauenswürdigkeit der CO₂PL, fördert kontinuierliche Verbesserungen in den Unternehmen und entlastet Beschaffungsstellen von Nachweispflichten.

In der Veranstaltung bekommen Sie einen Einblick wie die CO₂PL, aus Perspektive der öffentlichen Auftraggeber und bietenden Unternehmen funktioniert, und welche Vorteile eine Nutzung hat.

Das Deutsche Bieterverzeichnis für Ihre Markterkundung

Markterkundungen spielen eine zunehmend wichtige Rolle für öffentliche Auftraggeber, um Unternehmen zu identifizieren, die gezielt Lösungen für aktuelle Herausforderungen und Bedarfe anbieten. Darüber hinaus erfordert es eine gute Marktkenntnis, um Leistungsbeschreibungen – unter Berücksichtigung der am Markt verfügbaren Produkte und Dienstleistungen – passgenau auf die eigenen Bedarfe zu formulieren.

Häufig fehlt es jedoch an Erfahrungswerten und an Lösungen, wie eine Markterkundung effizient gestaltet werden kann, ohne zeitintensive Recherchen zahlreicher individueller Websites. Hier setzt DTVP mit dem Bieterverzeichnis an und unterstützt Auftraggeber mit einer möglichst effizienten und vollständigen Suche nach Anbietern für bestimmte Leistungen und macht die Informationen, die im Zuge einer Eignungsbeurteilung relevant sind, schnell auffindbar.

Bei dem DTVP Bieterverzeichnis handelt es sich um eine **Bieterdatenbank**, in der sämtliche im **Handelsregister** geführte Unternehmen gezielt für öffentliche Auftraggeber durchsuchbar sind.
Firmen erhalten die Möglichkeit, sich über **Unternehmensprofile** speziell für die **öffentliche Hand** zu präsentieren. Darüber hinaus werden alle im Zuge einer **Markterkundung** oder **Ausschreibung** relevanten Informationen angezeigt.

Grundlagen der Besteuerung von Bier

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die **Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Bier erhoben wird, das im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet wird. Im Verfahren der Steueraussetzung kann Bier hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein **Steuerlagerinhaber bzw. Verwender** zu erfüllen hat und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.

Eine zentrale Bedeutung kommt der **Besteuerung von Bier** zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.
Wird Bier zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger **Steuerbefreiungstatbestände** eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen **Verwendung des Bieres**.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die**
+ **Herstellung und Lagerung**,
+ **Beförderung und**
+ **steuerfreie Verwendung**

ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Bier**.

Grundlagen der Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die **Schaumweinsteuer** und **Zwischenerzeugnissteuer** sind Verbrauchsteuern, die auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken erhoben werden. Im Verfahren der Steueraussetzung können diese hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.

Eine zentrale Bedeutung kommt der Besteuerung zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

Wird Schaumwein oder ein Zwischenerzeugnis zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung.

Für **Wein gelten besondere Bestimmungen**. Wir erklären Ihnen den Unterschied!

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung und Lagerung**,
+ **Beförderung und**
+ **steuerbefreite Verwendung**

ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung**.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Hersteller

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Im Verfahren der Steueraussetzung werden Alkoholerzeugnisse hergestellt, gelagert oder befördert. Die Herstellung, Lagerung und Beförderung von Alkoholerzeugnissen bedürfen der Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Die Beförderung von Alkohol hat sowohl unversteuert als auch versteuert im **EMCS-Verfahren** zu erfolgen. Wir grenzen beide Verfahren voneinander ab.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung**
+ **Lagerung**
+ **Beförderung** und
+ Erfüllung der steuerlichen Pflichten

ist Voraussetzung für strukturierte und **ökonomische Arbeitserfolge**. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch Unregelmäßigkeiten oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen eine Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z. B. Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Hersteller

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Im Verfahren der Steueraussetzung werden Alkoholerzeugnisse hergestellt, gelagert oder befördert. Die Herstellung, Lagerung und Beförderung von Alkoholerzeugnissen bedürfen der Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Die Beförderung von Alkohol hat sowohl unversteuert als auch versteuert im **EMCS-Verfahren** zu erfolgen. Wir grenzen beide Verfahren voneinander ab.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung**
+ **Lagerung**
+ **Beförderung** und
+ Erfüllung der steuerlichen Pflichten

ist Voraussetzung für strukturierte und **ökonomische Arbeitserfolge**. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch Unregelmäßigkeiten oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen eine Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z. B. Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Besonderheiten in der Wertermittlung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r kommen Sie regelmäßig mit speziellen Bewertungsfällen in Berührung. Insbesondere die Bewertung der sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellt oft große Herausforderungen dar. In unserer **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten diese besonderen Immobilien, ihre Märkte und die spezifischen Bewertungsmethoden. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Spezialbereichen gezielt zu vertiefen.

###Besonderheiten bei der Bewertung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Häufig werden bei der Wertermittlung von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, die Besonderheiten eines Denkmals aus Vereinfachungsgründen oder Unkenntnis nicht ausreichend berücksichtigt. Ohne fundierte Kenntnisse der Denkmaleigenschaften ist deren Berücksichtigung bei der Verkehrswertermittlung jedoch kaum möglich.

###Das erwartet Sie

Dieses Webinar vermittelt eine **interdisziplinäre Vorgehensweise** zur **Bewertung historischer und denkmalgeschützter Objekte**. Um die spezifischen Merkmale eines Denkmals richtig bewerten zu können, werden zunächst die Grundlagen der wesentlichen Besonderheiten vermittelt. Darauf aufbauend wird die Ermittlung des Verkehrswertes anhand von **Beispielrechnungen** anschaulich dargestellt.

Mit Hilfe von konkreten Fallbeispielen erhalten Sie in unserem halbtägigen Webinar das notwendige Wissen praxisnah vermittelt. Dabei werden sowohl **wertmindernde als auch werterhöhende Merkmale** marktgerecht berücksichtigt und konkrete Lösungsansätze erläutert. Auch kontrovers diskutierte Ansätze aus der Fachliteratur werden von unserem Experten ausführlich behandelt.

Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen: Praxisnahe Ansätze und Methoden

Die Bedeutung und Vielseitigkeit der **Verkehrswertermittlung von Immobilien für steuerliche Zwecke** wird oft unterschätzt. Häufig wird die steuerliche Bewertung fälschlicherweise auf die Einheitsbewertung oder die Grundbesitzbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert. Diese Aspekte stellen jedoch nur einen Teilbereich dar. Grundsätzlich kann die steuerliche Bewertung in drei Hauptkategorien unterteilt werden: **Besteuerung beim Übergang von Grundbesitz**, **Ertragsbesteuerung** und **Substanzbesteuerung**.

###Steuerliche Herausforderungen meistern

Immobilienwerte spielen im Steuerrecht eine vielfältige Rolle. Ein Beispiel ist die Ermittlung des zutreffenden Entnahmewertes bei Betriebsaufgaben oder anderen Entnahmevorgängen, bei denen ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen überführt wird. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein aktueller Verkehrswert vor, wird der Entnahmewert (Teilwert des Grundstücks) häufig geschätzt. Dabei können die angesetzten Schätzwerte erheblich von den tatsächlichen Verkehrswerten abweichen.

Auch das neue Thema **„Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer“** oder die häufig diskutierte Aufteilung eines Kaufpreises zum Zwecke der Abschreibung, die sogenannte **Kaufpreisaufteilung**, ist ohne die Expertise eines Sachverständigen auf diesem Gebiet häufig nicht möglich. Insbesondere für den **Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer** und neuerdings auch der **Grundsteuer** ist das steuerliche Schnittstellenwissen zur Immobilienbewertung entscheidend.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In dem halbtägigen Webinar haben Sie die Möglichkeit, eigene Beiträge zu platzieren und Fragen zu stellen, die gezielt aufgegriffen und in die Webinarinhalte integriert werden. Unser Experte verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Oberfinanzdirektion NRW über eine hohe Expertise auf diesem Gebiet und vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.