Die **Zolltarifnummer spielt eine wichtige Rolle** im Unternehmensumfeld: Berechnen der Einfuhrabgaben, Ermitteln des Ursprungs im Präferenzrecht, Einhalten von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Um für Ihr Unternehmen Strafen und Nachzahlungen zu verhindern, muss die Zolltarifnummer korrekt sein – entsprechend stehen Sie unter großem Druck.
Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Lebensmitteln” rückt die **Kapitel 1 bis 24 (Abschnitte I bis IV)** in den Fokus. Insbesondere die zutreffende Einordnung von **Lebensmittelzubereitungen** ist eine Kunst für sich und verlangt viel Detailwissen und Warenkenntnis von Ihnen.
Der **Verkehrswert** (auch der **Beleihungswert**) wird ermittelt und nicht errechnet, trotzdem besteht der wesentliche Teil der **Erstattung eines Gutachtens** in der Durchführung von Rechenaufgaben. Bei Programmgutachten wird der Rechenteil überwiegend vom Programm erledigt. Sachverständige, die ihre Gutachten jedoch ohne Bewertungsprogramm erstellen, benötigen **umfassende mathematische Kenntnisse**.
In unserem halbtägigen Webinar wiederholen Sie **grundlegende Rechenoperationen**. Zudem lernen Sie eventuell für Sie neue Verfahren kennen. Weiterhin erfahren Sie vertiefend, wie sich die Änderung von Eingangsdaten auf das Ergebnis der Bewertung auswirkt. Sie bekommen so Sicherheit im Umgang mit Zahlen, ein Gefühl für die relevanten Eingangsdaten und Sicherheit bei der Durchführung von Rechenoperationen.
###Rechenvorgänge innerhalb der Wertermittlung souverän meistern
Ein Verkehrswertgutachten gründet sich zunächst auf Tatsachen, die im beschreibenden Teil des **Gutachtens** ausgeführt sind. Im wertenden Teil sind diese Tatsachen in Zahlen umzumünzen. Dazu sind Rechenoperationen erforderlich, die – bei Programmgutachten – im Hintergrund ablaufen oder selbst programmiert werden müssen. Viele Berechnungen sind einfach und schnell abgearbeitet, manche sind komplizierter. Sie lassen sich mit dem Taschenrechner und dem Computer erledigen. Fatal: Am Ende einer mathematischen Operation steht zwingend immer auch ein Ergebnis. Ob das richtig ist oder falsch, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen.
Gemeinsam mit unserem Experten rekapitulieren Sie in diesem Webinar **mathematische Grundlagen** und lernen im Rahmen der Anwendung und der Übung, wie Sie die Ihnen gestellten Rechenaufgaben sinnvoll durchführen. In einem speziellen Teil (**für die Wertermittlung erforderliche Daten**) erfahren Sie, wie (auch falsche) Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren sich auf das **Ergebnis Ihrer Wertermittlung** auswirken.
###Was Sie in unserem Webinar erwartet
Das Webinar vermittelt Ihnen in anschaulicher Weise die Grundlagen der Mathematik zur Erstattung von Verkehrswertgutachten. Dabei geht es in erster Linie um die Durchführung der Rechenoperationen, gleichzeitig erfahren Sie etwas über die Hintergründe der Berechnung. Sie bekommen dadurch Sicherheit bei der Anwendung der Verfahren. Zur Festigung des Gehörten üben Sie an einigen Beispielen.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
In Ballungszentren, in denen kaum zusätzliches Bauland zur Verfügung steht, und Grünflächen wie Gärten und Parks erhalten bleiben sollen, bleibt nur noch die Option, in die Höhe zu bauen. Die **Vorteile von Aufstockungen** liegen insbesondere darin, dass **keine Grundstücksflächen** benötigt werden und vorhandene **Infrastruktur und Verkehrsflächen** genutzt werden können.
Bei derartigen **Lasterhöhungen** kann der Baugrund an die **Grenze der Tragfähigkeit** (Versagen auf Grundbruch) geraten oder es werden übermäßige Setzungen befürchtet. Meist wird der **Neubau von Fundamenten** gefordert oder die bestehenden Fundamente sollen in Form einer Verbreiterung oder Unterfangung ertüchtigt werden. Zunehmend wird auf die **Injektion von Expansionsharzen zur Baugrundverstärkung** und damit zur **Fundamentertüchtigung** zurückgegriffen.
In diesem Webinar erfahren Sie wie sich **Setzungsschäden** bei geplanten Lasterhöhungen **vermeiden** lassen.
Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?
In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.
Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?
In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.
Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.