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Webinar: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

**Wann:** 22.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:**
Normalpreis € 99,- zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten: € 84,- zzgl. MwSt.

**Weitere Module der Reihe**

[Alle Module – Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-immobilienbewertung-nach-dem-bewertungsgesetz-354267/)

Vergaberecht bei Zuwendungen

**Vergaberecht bei Zuwendungen**
**Am 09.09.2022 | von 10:00 – 12:30 Uhr**
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

###Inhalt
Das Thema „Vergaberecht bei Zuwendungen“ behandelt die Sonderrechtsmaterie des Zuwendungsvergaberechts. Das öffentliche Vergaberecht an sich ist bereits eine komplexe Materie. Wenn aber Zuwendungsgeber das öffentliche Vergaberecht zum Instrument im Zuwendungsverhältnis machen, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Zuwendungen zu gewährleisten, dann wird es noch komplizierter.
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, das Vergaberecht in den zeitlichen Verlauf der Förderung richtig einzuordnen, die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden und zu wissen, wie man sich im Rahmen des richtigen Umgangs mit dem Zuwendungsgeber gegen Widerrufe und Rückforderungen von Fördermitteln insbesondere unter Berücksichtigung des EU-Rechts bei EU-Förderungen zur Wehr setzt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Vergaberecht bei Zuwendungen

**Vergaberecht bei Zuwendungen**
**Am 16.03.2022 oder 09.09.2022 | von 10:00 – 12:30 Uhr**
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

###Inhalt
Das Thema „Vergaberecht bei Zuwendungen“ behandelt die Sonderrechtsmaterie des Zuwendungsvergaberechts. Das öffentliche Vergaberecht an sich ist bereits eine komplexe Materie. Wenn aber Zuwendungsgeber das öffentliche Vergaberecht zum Instrument im Zuwendungsverhältnis machen, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Zuwendungen zu gewährleisten, dann wird es noch komplizierter.
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, das Vergaberecht in den zeitlichen Verlauf der Förderung richtig einzuordnen, die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden und zu wissen, wie man sich im Rahmen des richtigen Umgangs mit dem Zuwendungsgeber gegen Widerrufe und Rückforderungen von Fördermitteln insbesondere unter Berücksichtigung des EU-Rechts bei EU-Förderungen zur Wehr setzt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Erbrecht– effektiv handeln, Haftung vermeiden – Modul 3: Haftungsbeschränkung bei überschuldeten Nachlässen

Kommt es während der Betreuung zum Todesfall in der Familie des betreuten Menschen stehen Betreuer*innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche Auswirkungen hat die Erbschaft auf Sozialleistungen? Ist der betreute Mensch Pflichtteilsberechtigt und wie kann ich seine Ansprüche effektiv durchsetzen? Wie kann ich den betreuten Menschen effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

Diese erfolgreiche Webinar-Reihe „Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Rechtsanwalt und Notar – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen zur Webinar-Reihe (Juli 2020):** *„Klasse Durchführung – knapp, sachlich und die Fragen werden beantwortet!“ – „Der Inhalt wurde sehr klar, gut strukturiert und leicht verständlich vorgetragen – Super!“*
**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021):** *”hervorragender Referent!”- “Ein hohes Niveau!”*

**Inhalte Modul 3: Haftungsbeschränkung bei überschuldeten Nachlässen**
+ Eigenvermögen des Betreuten vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger schützen
+ Gesetzliche Haftungsbeschränkungen richtig nutzen
+ Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz; Gläubigeraufgebot

###Termine/Preise
22.02.2022 | 9:30 bis 11:00 Uhr

** Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 54,00 €**, Normalpreis 59,00 €, jeweils zzgl. MwSt. (70,21 € inkl. 19 % MwSt.)

**Sie möchten andere Module oder die Webinar-Reihe buchen?**

[**Alle Module** der Reihe “Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden/)

Aufbauwebinar Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften

Das Ursprungssystem der Europäischen Union/Gemeinschaft bietet die Nutzung von Zollvorteilen/-präferenzen im Warenverkehr mit vielen Ländern an. Zollreduzierungen stehen aber nicht nur im Interesse des Importeurs, sondern Zollvorteile für den ausländischen Kunden sind auch Verkaufsargumente für den Exporteur.

Aufbauend auf den Kenntnissen aus den Grundlagenseminaren wird in diesem Seminar insbesondere über die Chancen der Kumulierung gesprochen. Die zentrale Frage lautet: Kann ich eine „verlängerte Werkbank“ (z. B. in Ägypten) präferenzbegünstigt nutzen? Der professionelle Umgang mit den unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zeichnet den Experten aus! Wo liegen die Grenzen von Prozentklauseln im Vergleich zum geforderten Positionswechsel? Die gezielte Warenbeschaffung sowie die an technischen und qualitativen Anforderungen ausgerichtete “richtige“ Be-/Verarbeitung sind der Garant für den Export mit den zutreffenden Ursprungsnachweisen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gewinnt der zollfreie/-begünstigte Einkauf einerseits und der präferenzberechtigte Verkauf von Waren anderseits an Bedeutung: Alle Beteiligten achten auf Kosteneinsparungen!

Welche Vorteile wird der Ausbau der euromediterranen Zone im Mittelmeerbereich bringen? Hier gibt es interessante Märkte für EU-Firmen!

Allerdings darf im internationalen Warenverkehr die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass der Importeur grundsätzlich für die Richtigkeit des von ihm vorgelegten Präferenznachweises haftet. Hieraus ergibt sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ex- und Importeur auf ursprungsrechtlicher Basis. In fast allen Präferenzabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, Präferenznachweise nicht nur im Einzelfall beim
Zollamt zu beantragen, sondern unabhängig vom Warenwert (> 6.000 EUR) ohne Mitwirkung des Zolls in Form einer Ursprungserklärung abgeben zu können. Beantragen Sie hierfür die Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer”. Preis für diese Vereinfachung ist die Übernahme einer höheren Eigenverantwortung für die Ursprungsermittlung: Eine Prozessbeschreibung (Arbeits-/Organisationsanweisung) ist erforderlich!

Im Warenverkehr mit u.a. der Republik Korea oder Singapur ist diese Vereinfachung für den Versand von Sendungen mit Ursprungszeugnissen, deren Wert 6.000 EUR je Sendung übersteigt, immer erforderlich.
In den neueren Präferenzabkommen wird in der Regel keine Bewilligung mehr als „Ermächtigter Ausführer“ benötigt. Hier reicht es aus, wenn sich das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt („Registrierter Ausführer“). Nun taucht die zentrale Frage auf: Welche Hürden muss ich nehmen, damit ich die Registrierung erfolgreich hinbekomme? Welche Pflichten sind zu beachten und vor allen Dingen, welche
Risiken sind zu kennen?

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

**Wann:** 01.09.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:** 89,-€ zzgl. MwSt.

**Weitere Module der Reihe**

[Alle Module – Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-immobilienbewertung-nach-dem-bewertungsgesetz-344505/)
[Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliche-bewertung-von-unbebauten-grundstuecken-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344507/)
[Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-ertragswertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344503/)
[Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-sachwertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344509/)
[Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-abgrenzung-der-steuerlichen-betriebsvorrichtungen-vom-grundvermoegen-344513/)

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Aufbauwebinar Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften

Das Ursprungssystem der Europäischen Union/Gemeinschaft bietet die Nutzung von Zollvorteilen/-präferenzen im Warenverkehr mit vielen Ländern an. Zollreduzierungen stehen aber nicht nur im Interesse des Importeurs, sondern Zollvorteile für den ausländischen Kunden sind auch Verkaufsargumente für den Exporteur.

Aufbauend auf den Kenntnissen aus den Grundlagenseminaren wird in diesem Seminar insbesondere über die Chancen der Kumulierung gesprochen. Die zentrale Frage lautet: Kann ich eine „verlängerte Werkbank“ (z. B. in Ägypten) präferenzbegünstigt nutzen? Der professionelle Umgang mit den unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zeichnet den Experten aus! Wo liegen die Grenzen von Prozentklauseln im Vergleich zum geforderten Positionswechsel? Die gezielte Warenbeschaffung sowie die an technischen und qualitativen Anforderungen ausgerichtete “richtige“ Be-/Verarbeitung sind der Garant für den Export mit den zutreffenden Ursprungsnachweisen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gewinnt der zollfreie/-begünstigte Einkauf einerseits und der präferenzberechtigte Verkauf von Waren anderseits an Bedeutung: Alle Beteiligten achten auf Kosteneinsparungen!

Welche Vorteile wird der Ausbau der euromediterranen Zone im Mittelmeerbereich bringen? Hier gibt es interessante Märkte für EU-Firmen!

Allerdings darf im internationalen Warenverkehr die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass der Importeur grundsätzlich für die Richtigkeit des von ihm vorgelegten Präferenznachweises haftet. Hieraus ergibt sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ex- und Importeur auf ursprungsrechtlicher Basis. In fast allen Präferenzabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, Präferenznachweise nicht nur im Einzelfall beim
Zollamt zu beantragen, sondern unabhängig vom Warenwert (> 6.000 EUR) ohne Mitwirkung des Zolls in Form einer Ursprungserklärung abgeben zu können. Beantragen Sie hierfür die Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer”. Preis für diese Vereinfachung ist die Übernahme einer höheren Eigenverantwortung für die Ursprungsermittlung: Eine Prozessbeschreibung (Arbeits-/Organisationsanweisung) ist erforderlich!

Im Warenverkehr mit u.a. der Republik Korea oder Singapur ist diese Vereinfachung für den Versand von Sendungen mit Ursprungszeugnissen, deren Wert 6.000 EUR je Sendung übersteigt, immer erforderlich.
In den neueren Präferenzabkommen wird in der Regel keine Bewilligung mehr als „Ermächtigter Ausführer“ benötigt. Hier reicht es aus, wenn sich das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt („Registrierter Ausführer“). Nun taucht die zentrale Frage auf: Welche Hürden muss ich nehmen, damit ich die Registrierung erfolgreich hinbekomme? Welche Pflichten sind zu beachten und vor allen Dingen, welche
Risiken sind zu kennen?

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Einkaufen bei Startups – innovative und kostengünstige Lösungen für alte und neue Bedarfe

**Einkaufen bei Startups – innovative und kostengünstige Lösungen für alte (und neue) Bedarfe:**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
Im Webinar werden Kenntnisse über das Startup -Marktsegment, seine Produkte und Geschäftsmodelle vermittelt. Außerdem erfahren öffentliche Beschaffer, wie sie Vergaben konkret gestalten können, damit Startup-Lösungen in Wettbewerb zu traditionellen Ansätzen treten und so maximale Ergebnisse erzielt werden.

###Inhalt
Startup-Technologielösungen bieten häufig hohen Nutzen bei geringen Kosten. So belaufen sich etwa die Entwicklungskosten der von traditionellen Großunternehmen entwickelten deutschen Corona-Warnapp auf 20 Millionen Euro, zehnmal mehr als in Österreich, Norwegen oder der Schweiz für entsprechende Startup-Lösungen ausgegeben wurde. Doch trotz der zwischenzeitlich unbestreitbaren Vorteile der Startup-Angebote tun sich öffentliche Auftraggeber bis dato schwer damit, diese einzukaufen. Aus ihrer Sicht stellen Startups ein Risiko dar: keine Erfahrungswerte, keine Referenzen, kein Kapital. Startups wiederum scheuen die öffentliche Hand: zu kompliziert, zu langsam, zu undurchsichtig. Was können öffentliche Beschaffer tun, um diesen – jedenfalls gefühlten – Graben zu überwinden und von den innovativen, kostengünstigen Produkten der Startup-Welt zu profitieren?

###Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an öffentliche Beschaffer wie auch die an der Beschaffung beteiligten Mitarbeiter von Fachabteilungen. Insbesondere Führungspersonal ist angesprochen. Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Vergaberecht bei Zuwendungen

**Vergaberecht bei Zuwendungen**:
**Am 22.09.2021 | von 10:00 – 12:00 Uhr**
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

###Inhalt
Das Thema „Vergaberecht bei Zuwendungen“ behandelt die Sonderrechtsmaterie des Zuwendungsvergaberechts. Das öffentliche Vergaberecht an sich ist bereits eine komplexe Materie. Wenn aber Zuwendungsgeber das öffentliche Vergaberecht zum Instrument im Zuwendungsverhältnis machen, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Zuwendungen zu gewährleisten, dann wird es noch komplizierter.
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, das Vergaberecht in den zeitlichen Verlauf der Förderung richtig einzuordnen, die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden und zu wissen, wie man sich im Rahmen des richtigen Umgangs mit dem Zuwendungsgeber gegen Widerrufe und Rückforderungen von Fördermitteln insbesondere unter Berücksichtigung des EU-Rechts bei EU-Förderungen zur Wehr setzt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)