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Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stündige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:

Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

Termin: 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr (2,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stüdige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 20.9.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

**Termine 2021**
+ **29.9.2021:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **30.9.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **8.12.2021:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **9.12.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
**Termine 2022**
+ **16.3.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **17.3.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **16.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **17.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Einführung in das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz)

Die Bundesregierung plant die Verabschiedung eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – oft kurz als Lieferkettengesetz bezeichnet. Sie greift damit einer noch ausstehenden EU-weiten Regelung für faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten vor, um Tatsachen zumindest für deutsche Unternehmen zu schaffen.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Unternehmen werden mit diesem Gesetz verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf werden die Anforderungen nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

+ Stand der Gesetzgebung
+ Inhalte der Neuregelung
+ Vorbereitung im Unternehmen
+ Risikomanagement – Anforderungen
+ Konsequenzen bei Nichtbeachtung

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar: Datenschutz und die Arbeit der Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine (4-stündig)

In der Betreuungsarbeit gibt es für Sie als Berufsbetreuer/in, sei es in einem eigenen Büro oder als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins, zahlreiche Berührungspunkte zum Datenschutzrecht: Im Zusammenhang mit dem Betreuungsverfahren haben Sie viele sensible Daten über Betreute und andere Dritte erheben, sammeln und verarbeitet. Daher müssen Sie nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes kennen, sondern auch wissen, welche technischen und organisatorischen Regelungen zum Schutz der Daten zu treffen sind. Die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

In diesem 4-stündigen Webinar beantwortet unser Referent Guy Walther die für Sie als Berufs- oder Vereinsbetreuer/in wichtigsten Fragestellungen rund um den Datenschutz, u.a.: Welches sind die Informationspflichten nach der DSGVO und wie können sie konkret umgesetzt werden? Was ist bei der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zu beachten? Datenpannen oder Datenschutzverstöße – was ist zu tun und wo liegen die Haftungsrisiken? Was sind Ihre Datenschutzrechte gegenüber Behörden und Gerichten? Auch die besondere Fragestellungen, Prüf- und Dokumentationspflichten beim Einsatz einer Software oder beim Betrieb eine Website werden besprochen. Zudem wird ein Ausblick auf relevante Neuregelungen des Datenschutzes durch die Reform des Betreuungsrechts gegeben.

Im Webinar werden Fallbeispiele aus der Praxis besprochen, es besteht zudem die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen und individuellen Praxisfragen. Das ausführliche Skript enthält viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 21.1.2022 | 09:00 bis 11:00 Uhr + 11.30 bis 13.30 Uhr (2 x 2 Stunden) | online
+ 10.6.2022 | 09:00 bis 11:00 Uhr + 11.30 bis 13.30 Uhr (2 x 2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Themen/Schwerpunkte:
+ Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes
+ Neuregelungen des Datenschutzrechts durch die DSGVO
+ Grundlagen für die Datenverarbeitung durch Berufs- und Vereinsbetreuer/innen
+ Informationspflichten nach der DSGVO
+ Datenschutz beim Betrieb von Webseiten
+ Meldepflicht bei Datenpannen nach der DSGVO
+ Datenschutz für die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine
+ Datenschutz und Anforderungen an den Einsatz von EDV in der Arbeit der Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine
+ Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
+ Akteneinsicht und Auskunftsrechte
+ Datenschutzrechte als Berufs- und Vereinsbetreuer/in gegenüber Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten
+ Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen
+ Aktuelle Praxisfragen des Datenschutzes, Rechtsprechung
+ Ausblick: Neuregelungen des Datenschutzes durch die Reform des Betreuungsrechts

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf. zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens 4 mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Reparaturen und Garantiefälle sind neben den kaufmännischen Anforderungen auch zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Problemstellungen, für die entsprechende Ablaufplanungen unentbehrlich sind. Beginnend mit der Ausfuhrabfertigung im eigenen Land trifft die Ware später im Empfangs-/Reparaturland ein und muss zollamtlich behandelt werden. Da die Ware durch die Reparatur behandelt und verändert wird, bedarf es der Überführung in ein spezielles Zollverfahren – der Veredelung. Dieses von der Nämlichkeitssicherung abhängige Zollverfahren endet mit der
Wiederausfuhr aus dem Land der Instandsetzung. Wenn die reparierte Ware nun ins eigene Land zurückkommt, dann gilt sie nicht mehr als Rückware, da sie im Ausland behandelt/verändert worden ist. Welche Abgaben aber entstehen in diesem Augenblick? In nicht seltenen Fällen stellt der Reparateur fest, dass die Reparatur unwirtschaftlich, zu teuer, nicht zielgerichtet aufgrund des Alters der Ware oder gar unmöglich ist.
Was aber, wenn irreparable Waren gegen andere Waren ausgetauscht werden? Wie reagiert der Zoll auf ein derartiges Vorhaben? Wird der Austausch durch eine gleichwertige Ware regelmäßig nach Absprache akzeptiert, ist die Bewertung im Tausch gegen höherwertigere Teile viel differenzierter zu betrachten.

Die in diesem Zusammenhang wichtigen tariflichen und außertariflichen Zollbefreiungen bieten ebenfalls Möglichkeiten, die Abgabenzahlung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Aus der sog. Zollbefreiungsverordnung (EU) Nr. 1186/2009 ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten u.a.

+ für Übersiedlungsgut ausländischer Mitarbeiter, die in die EU umziehen,
+ Warenmuster und -proben mit geringem Wert,
+ Werbedrucke und Werbegegenstände sowie
+ zu Analyse-, Prüfungs- oder Versuchszwecken eingeführte Waren.

Sie erkennen die erforderlichen Rahmenbedingungen und werden in der Lage sein, derartige Zollvorteile auch für Ihr Unternehmen zu reklamieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar: Abdichtung von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen | Online

Feuchteschäden wegen Mängeln der Flachdachabdichtung sind vermeidbar, wenn die Abdichtungsplanung und -ausführung im Zeichen der Risikoreduzierung stehen. Daher ist es wichtig, sich mit der Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer zu befassen. Anhand praktischer
Beispiele werden die Neuerungen der einschlägigen Regelwerke vorgestellt und Unterschiede besprochen. Z. B. wird der Frage nachgegangen, ob Balkone in gleicher Art und Weise abzudichten wie Dachterrassen sind? Die neue Flachdachabdichtungsnorm (DIN 18531:2017-07), die nun auch für genutzte Dächer gilt, und die neue Flachdachrichtlinie (2016-12) schüren diese Streitigkeiten, da sie eine uneinheitliche Bewertung dieser Situationen vorgeben.
Aus diesem Grund ist es wichtig – trotz jahrelanger Diskussion über Qualitätsklassen für den Bereich der nicht genutzten Dächer – auch für die genutzten Dächer über die notwendigen Zuverlässigkeits und Sicherheitskriterien der unterschiedlichen Bauweisen, die sich insbesondere in den
Schadensfolgen und dem Aufwand der Schadensbeseitigung ermessen lassen, zu berichten.

Im Vortrag werden folgende besonders zu beachtenden Aspekte behandelt:
1. DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
2. Kritik und Ausblick zu Anwendungsklassen K1, K2
3. Bedeutung des Gefälles
4. Zuverlässige, dauerhafte nicht genutzte und genutzte Flachdächer: ja!
5. Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
6. Details

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 5.10.2021 09:00 bis 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige, Architekten, Ingenieure und alle Interessierten
**Was:** Das Webinar erläutert die Notwendigkeit der Zuverlässigkeits- und Sicherheitskriterien unterschiedlicher Bauweisen.

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise

+ 27.4.2022 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 25.10.2022 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 16.2.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 27.4.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Welche Aufgaben haben Betreuungsvereine nach der Reform – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ Was ist neu bei der der Anerkennung?
+ Wie funktioniert die Registrierung von neuen Mitarbeitenden im Verein?
+ Was ändert sich bei der Betreuungsführung (z.B. Betreuerpflichten und unterstützte Entscheidungsfindung)?
+ Wie kann die Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung mit Ehrenamtlichen gestaltet werden?
+ Was müssen ehrenamtliche Betreuer beachten?
+ Was ist bei der Landes-Förderung der Vereine zu beachten?

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

13.12.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung