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Wenn die Eltern psychisch erkrankt sind – Kinder im Begleiteten Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen Begleitete Umgangskontakte zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Entstehungsgeschichte ist zum Teil sehr komplex, so auch dann, wenn psychische Erkrankungen es den leiblichen Eltern unmöglich machen, sich um die eigenen Kinder im vollen Umfang zu kümmern. Sie als Umgangsbegleiter:in stellen hier eine **wichtige Schnittstelle zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind** dar. Grundlegende **Kenntnisse der Entwicklungspsychologie** und den **Formen von psychischen Erkrankungen** sind für die Ausübung dieser Tätigkeit ebenso essenziell wie eine große Portion an **Empathie** und der **Fähigkeit, sich abzugrenzen**.

###Das Recht auf gegenseitigen Umgang
In Fällen, in denen die Eltern aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur oftmals schwer zugänglich sind und deren Verhalten weniger berechenbar ist, gestalten sich Umgangskontakte **besonders herausfordernd**. So komplex die Fallkonstellation auch erscheint, sowohl dem Kind als auch den Eltern muss ein Recht auf gegenseitigen Umgang Rechnung getragen werden. Die Umstände des Einzelfalls entscheiden hierbei über Art und Umfang des Umgangs.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in diese Aufgabe erfolgreich meistern
In unserer **dreistündigen Veranstaltung** befassen Sie sich intensiv mit Beispielen o. g. Fallkonstellationen. **Spezifische Fachkenntnisse** sind das A & O, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen **kompetent agieren** zu können. In einem familiären Gefüge, in dem die psychische Erkrankung Dreh- und Angelpunkt ist, spielen Schuld- und Schamgefühle, irritierende Wahrnehmungen und unklare Grenzen eine große Rolle. Sie lernen, wie Sie einen Rahmen ermöglichen, in dem **eine Interaktion für beide Seiten geschützt und erfolgreich stattfinden kann**.

###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)

Häusliche Gewalt und Hochstrittigkeit – eine Herausforderung im Begleiteten Umgang

**„Häusliche Gewalt und Hochstrittigkeit“** – zwei Themen, die sich voneinander unterscheiden, jedoch auch Gemeinsamkeiten aufweisen: Sie binden Fachkräfte und Akteure unterschiedlicher Professionen und Institutionen, deren größte Herausforderung es ist, **als Verantwortungsgemeinschaft miteinander zu kooperieren**, um **wirksame Hilfen zum Schutz des Kindes** zu gestalten.

###Darum geht es

Selbst nach der vermeintlichen Lösung – einer Trennung der Eltern – dauern **Konflikte** zwischen den Erziehungsberechtigten oft an. In besonders schwierigen Konstellationen besteht auch über die Trennungsphase hinaus ein **erhöhtes Risiko für Gewalt**, die nicht zwingend in den eigenen vier Wänden stattfindet sondern sich auch in anderen Beziehungsmustern zeigen kann. Kinder, die Gewalttätigkeiten am eigenen Leib oder in der häuslichen Gemeinschaft erfahren haben, sind in der Regel **hoch belastet und traumatisiert**. Weist die Beziehung der getrennten Eltern „hochstrittige“ Züge auf, in denen das Kind beispielsweise **instrumentalisiert** wird, hat dies weitere **Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes**.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in und Mitglied der Verantwortungsgemeinschaft interagieren können

In unserer **dreistündigen Veranstaltung** erlernen Sie Strategien, um die **Balance zwischen Elternrecht, Kinderrechten und Kindeswohl** zu finden und diese aktiv zu gestalten. Umgangskontakte müssen **gut vorbereitet** sein. Anhand von Beispielen und daraus resultierenden Fragestellungen gibt die Referentin, Dipl.-Päd. Susanne Prinz, langjährige Umgangsbegleiterin und Fachbuchautorin, eine **Vielzahl an praktischen Hinweisen** für Ihre Tätigkeit als Umgangsbegleiter:in, insbesondere für eine konstruktive Zusammenarbeit mit weiteren Verfahrensbeteiligten. Oberste Priorität gilt dem **Kindeswohl** und dem damit verbundenen Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen **Umgangskontakte gewaltfrei stattfinden können**.

###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)

Pflegekinder im Begleiteten Umgang

**Umgangskontakte zwischen Kind und leiblichen Eltern** – ein Thema, das häufig belastet und konfliktgeladen ist. Insbesondere in Pflegeverhältnissen, in denen das Kind untergebracht wird, da es den Herkunftseltern aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, ihren elterlichen Pflichten nachzukommen.
Begleitete Umgangskontakte im Rahmen von Fremdunterbringung verlangen ein Handeln durch vielfältige Institutionen und Berufsgruppen. Die unterschiedlichen Institutionen sind im Kontext der Verantwortungsgemeinschaft, familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, **im Sinne des Kinderschutzes zu kooperieren**.

###Pflegekinder und ihre individuelle Geschichte
Pflegekinder erleben **Beziehungsbrüche**, **unsichere Bindungsbeziehungen** und/oder haben **Bindungsstörungen** unterschiedlicher Ausprägung. Hinzu kommen oft erhebliche **Versorgungsdefizite** in allen elementaren Lebensbereichen (Basic Needs) und/oder **Gewalterfahrungen** (emotional, körperlich) sowie das Erleben von **Suchtmittelabhängigkeiten** oder der **psychischen Erkrankung der Eltern**.

###Herausforderungen an Umgangsbegleiter:innen
Sie als Umgangsbegleiter:in haben in diesem Zusammenhang zwei scheinbar **gegensätzliche Aufgaben zu erfüllen**: Einerseits die **Hinführung zu den leiblichen Eltern** und anderseits die **Gewährung des Schutzes vor möglichen schädigenden Handlungen** dieser Personen. Wie Sie diese Herausforderungen dennoch **erfolgreich meistern** und was dabei **unbedingt zu beachten ist**, erfahren Sie in unserer **dreistündigen** Veranstaltung.

###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)

Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!

Die am 1.1.2023 in Kraft tretende Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.

**Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?**

Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine/Preise

05.05.2023 | 10:00 – 11:30 Uhr (1,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Bt-Recht): 84,00 €**; Normalpreis: 99,00 € (jeweils zuzügl. 19 % MwSt.)

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
28.02.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
06.06.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Kommunikation in der Rechtlichen Betreuung – spezifische Grundlagen und unterstützte Entscheidungsfindung

Durch die ab 2023 geltenden gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Rechtlichen Betreuung rücken die Themen **Kommunikation sowie Unterstütze Entscheidungsfindung** immer mehr in den Fokus. Vor dem Hintergrund der Anforderungen des Gesetzgebers – und darüber hinausgehend – bieten wir Ihnen einen **14-stündigen interaktiven Workshop** an, der sich gleichermaßen an Fachkräfte wie Einsteiger:innen richtet.

Zunächst erlernen Sie die **Grundlagen, Hintergründe und Funktionsweisen von Kommunikation** und erproben gemeinsam diverse **Kommunikationsmethoden**. Anschließend beleuchten Sie diese aus der **betreuungsspezifischen Sicht** und reflektieren das eigene Handeln anhand zahlreicher Beispiele aus der Berufspraxis. **Konflikt- und Machtmechanismen** spielen hierbei ebenso eine Rolle wie die **Analyse der persönlichen Haltung zu der/dem Betreuten und deren/dessen Themen**.

Nach einer kurzen Einführung zum Thema **”Entscheidungen treffen”** wird im weiteren Verlauf des Workshops ein besonderes Augenmerkmal auf die **Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung** gelegt. In der Gruppe gehen Sie folgenden Fragestellungen nach und entwickeln gemeinsam Lösungsmöglichkeiten:

– Was ist unterstütze Entscheidungsfindung, warum und für wen ist das wichtig?
– Wie schaffe ich es, trotz der hohen Fallzahlen, die individuellen Wünsche gemeinsam mit dem betreuten Menschen herauszuarbeiten?
– Wie vermeide ich es, die Meinung und Wünsche von Betroffenen ggf. selbst unbewusst zu beeinflussen?
– Was sind die Grenzen der unterstützten Entscheidungsfindung?

Als Teilnehmende erhalten Sie über den gesamtem Workshop hinweg viel Raum, um das eigene Handeln sowie die eigene Kommunikation zu reflektieren und Neues darüber zu lernen. Ein **Skript mit Handlungsleitfäden und Checklisten** rundet das Programm ab.

Um einen konstruktiven Austausch in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen, ist die Anzahl an Teilnehmenden **auf 20 Personen begrenzt**. Sie können zwischen einem berufsbegleitenden 4-teiligen Nachmittagskurs und einem 2-tägigen ganztägigen Kurs wählen. Sollte nicht der gewünschte Termin für Sie dabei oder bereits ausgebucht sein, sprechen Sie uns gerne auf einen Alternativtermin an. Sie erreichen uns telefonisch unter **0221 97668 8080** oder via E-Mail an **veranstaltungen@reguvis.de**.

###Termine/Preise
08., 09., 14. und 16.11.2022 | online | 14:00 – 17:30 Uhr (4 x 3,5 Stunden)
oder 05. – 06.12.2022 | online | 10:00 – 17:00 Uhr (2-tägig)

Bitte wählen Sie oben rechts in der Auswahlmaske den für Sie passenden Termin aus.

Normalpreis: € 499,00 (zzgl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht): € 449,00 (zzgl. MwSt.)

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
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Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

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**Für das Webinar:**
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Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**174,50 €** zzgl. Mehrwertsteuer (207,66 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an der Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen im digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 674,50 €** zzgl. Mehrwertsteuer (802,66 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Export – Veranstaltung Online
+ Vortragsunterlagen im digitalen Form (PDF)
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Webinargebühr sind enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen digital

**Organisatorisches**

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.