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VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 3 – Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. Zum **Jahresende 2023 steht in der IAA Plus der Release-Wechsel auf AES 3.0** an, der Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. Zum **Jahresende 2023 steht in der IAA Plus der Release-Wechsel auf AES 3.0** an, der Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

Exportabwicklung für Praktiker

Ob Großunternehmer:in, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur:in: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) nähergebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihre Kundinnen und Kunden erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für die Kundinnen und Kunden, welche die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen müssen, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerber:innen – so binden Sie ausländische Kundinnen und Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Vorteile
Systematisch erarbeiten wir die Grundlagen der Exportabwicklung mit dem Ziel reibungsloser grenzüberschreitender Warenbewegungen.
Sie erhalten step by step die Kenntnis über Abfertigungsabläufe, welche Kontrollsysteme erforderlich sind, welche Vereinfachungen in Anspruch genommen werden können und wie die Bewilligungen dafür zu erhalten sind.
Während des Seminars können Fragen gestellt werden, die durch den/die Trainer:in während des Vortrags oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt werden.

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 3 – Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen bei Produktvorgaben.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen bei Produktvorgaben.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Betreuerwissen Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen

Im Rahmen der Rechtlichen Betreuung tauchen viele Fragen zur Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) auf, z.B. Was ist dabei zu beachten? Welche Pflichten habe ich als Betreuer/in? Wie unterscheiden sich die Arten der Unterbringung? Was ist beim Genehmigungsverfahren zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen jeweils vorliegen? Was ist bei den Rechtsmitteln und in Eilverfahren zu beachten? Was ändert sich durch die Reform des Betreuungsrechts ab dem 1.1.2023?

Unser erfahrener Referent Prof. Dr. Rolf Jox – Professor für Recht an der KatHo NRW in Köln, Herausgeber des Praxiskommentars Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (Reguvis, 2020) – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Zudem werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen. Das Seminarskript enthält viele Praxishilfen für Ihre tägliche Arbeit. **Auf die Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform wird eingegangen.**

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

**Teilnehmerstimmer zu Webinar-Reihe (2020/2021):**
*“Sehr gute Darstellung einer sehr komplexen Materie“ – „Informativer Überblick über das Thema, mit entsprechenden Hinweisen und Möglichkeiten der Wissensaneignung“ – „Sehr fachkundiger Referent.“*

###Termine/Preise

27.02.+02.03.+03.03.2023 | 09:30 bis 11:00 Uhr (3 x 1,5 Stunden) | online
30.08.+04.09.+05.09.2023 | 09:30 bis 11:00 Uhr (3 x 1,5 Stunden) | online

**Bitte wählen Sie oben rechts in der Buchungsmaske den für Sie passenden Termin aus.**

Die Webinar-Reihe besteht aus 3 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Kompaktpreis für alle 3 Module à 90 Minuten: 189,00 € für BtPrax-Abonnenten, Normalpreis 199,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)**

Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 3 – Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 02.+03.11.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 28./29.09. + 12./13.10. + 02./03.11.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)

Rechtssichere Durchführung des Beschaffungsverfahrens

Das dritte Modul der vierteiligen Webinar-Reihe **Zertifizierter VergabePraktiker**.

Vergabeverfahren sind streng formalisiert. So muss eine definierte Prüfungsreihenfolge eingehalten werden, Angebote müssen auf Formalien untersucht werden, Bieter auf ihre Eignung. Doch was muss geprüft werden? Beispielsweise auch die Verschlüsselung der Angebote. Was darf geprüft werden? Zum Beispiel auch Referenzen von Mitarbeitern? Entsprechend häufig treten Fehler auf. Das 3. Modul “Eignung, Öffnungstermin, Ausschluss, Wertung und Bekanntmachung: Rechtssichere Durchführung des Beschaffungsverfahrens” hilft hier die Stolpersteine zu identifizieren und Fehler zu vermeiden. Das Webinar behandelt Eignung, Öffnungstermin, Ausschluss, Wertung und Bekanntmachung. Erhalten Sie einen Überblick über die zulässigen Eignungskriterien, Transparenzanforderungen, Ablauf des Öffnungstermins, u.v.m.

###Inhalt
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian-David Wagner, Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz, führt Sie durch das Webinar zu Modul 3 des Zertifizierten VergabePraktikers.
Behandelt werden Themen wie zulässige Eignungskriterien, Transparenzanforderungen betreffend der Eignungskriterien, EEE/ Eignererklärung und Amtlichem Verzeichnis/ PQ, Tipps für die Bekanntmachung, Ablauf des Öffnungstermins, Formerfordernisse, Ausschluss und Abfrage bei Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Umgang mit fehlenden oder fehlerhaften Angebotsunterlagen, Umgang mit abzuändernden oder unvollständigen Angeboten/ mit übersendeten AGB, unverlangten Preisnachlässen und Skonti, Schlechtleistung und Selbstreinigung, zulässige Wertungskriterien, Umgang mit besonderen Situationen, insbesondere Wertung von Optionen und Preisstaffeln, “Schulnoten”-Rechtsprechung gegenüber Wertungsmatrix und besondere Anforderungen an die Dokumentation betreffend Eignung, Ausschluss und Wertung. Zudem werden die best-practice-Themen “Forderung von Referenzen”, “E-Vergabe” und “Wertungsmethoden” betrachtet.

###Online-Termin Modul 3:
Am 14. + 15.09.2022
Jeweils 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr (inkl. einer 1-stündigen Pause)

Am 15. + 16. + 17.11.2022
Jeweils 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (inkl. einer 1-stündigen Pause)