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Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Die Beschaffung der **relevanten Daten** zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens – das Spannungsfeld zwischen Wollen und Können (**Vollständigkeit**), Müssen (**Zeitdruck**) und Sollen (**Konzentration auf das Wesentliche**).

###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung
Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. zu erhebenden **Daten**.
Sie als Sachverständige stehen zunächst vor der Aufgabe zu klären, welche **Informationen** überhaupt **relevant** sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche **Grundlagen** zu beschaffen, die schon ein Bild des Wertermittlungsobjekts abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen.
Anschließend sind die Daten **auszuwerten und zu verdichten**, bevor sie in die Wertermittlung münden.

Das Webinar liefert in kompakter Form **Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen** zu diesem Handlungsfeld. **Das Lernziel**: Sie können nach diesem Seminar die notwendigen **Informationen** leichter **identifizieren**, schneller **beschaffen** und zielgerichtet **verarbeiten**.

Das Webinar vermittelt in zwei Modulen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens.

Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die inhaltlichen **Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen **Daten**, die Beschaffung relevanter **Informationen und deren Auswertung**, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des **Datenschutzes** bis hin zur Planung und **Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.

Zolltarif – Einreihung von Elektronik

Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Einführung in die Vergabeunterlagen-und Bieter-Datenbank (VUDB)

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung. **Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten von 11:00 – 11:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.** Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToTraining” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Einführung VergabePortal

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests und der Demoversion bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung für vergaberechtliche Fachinformationen. Mit den präsentierten Funktionalitäten lässt sich die Datenbank an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und wird damit Ihre Arbeitsprozesse deutlich effizienter machen.

Das Webinar geht von 12:00 – 12:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Rechtsgrundlagen – Statistik und Regressionsanalyse – Ableitung der Daten

###Gesetzesgrundlage
Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)**. Sie bildet die **Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung** nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.

###Was ist neu?
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit **aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten** eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur **sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten** zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser **Daten zu erläutern** und **Abweichungen gut begründet** vorzutragen.

###Was können Sie tun?
Die Webinar-Reihe vertieft das **Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge** und das Verständnis der **statistischen Methodiken** bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die **rechtlichen Anforderungen** an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das **Vorgehen bei der Ableitung der Daten.**

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/seminar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-3-ableitung-und-veroffentlichung-der-wichtigsten-daten/)

Keine Risse im Wohnungsneubau – Aber wie?

**Rissbildungen** sind neben **Feuchtigkeitsschäden** eine der häufigen Gründe, sich vor Gericht zu streiten.

Wegen unklarer oder fehlender vertraglicher Vereinbarungen sehen sich Besteller:innen in ihren Erwartungen hinsichtlich der Rissfreiheit der Wandoberflächen ihres Gebäudes auch bei kleinsten Rissen enttäuscht.
Der/Die hinzugezogene Sachverständige wird dann mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die er/sie unter **Berücksichtigung vertraglicher Vereinbarungen sachgerecht bewerten** muss.

Im Vortrag werden **Schadensursachen von Rissen in Innenräumen** und die **Vielschichtigkeit der Rissbewertung** an zwei typische Beispielen vorgestellt.
Diese Fälle zeigen, in welchen Situationen Rissbildungen zu Recht bemängelt werden und welche Rissbildungen als allgemein üblich oder unvermeidbar einzustufen sind.

Ebenso werden **Lösungen** aufgezeigt, Wandoberflächen rissfrei zu gestalten.

Außerdem – sollte es dennoch zu Rissen kommen – werden **Grundsätze** erläutert, anhand derer die **Bewertung von Rissen** erfolgt.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Zollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel.

### Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“.
Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

### Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Leistungsbeschreibungen

Die Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung bei der der Auftraggeber die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert beschreiben muss. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Das Webinar “Leistungsbeschreibungen” zeigt die vergaberechtlichen Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen und gibt mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit.

Basiswissen Vergaberecht

Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Ihnen als Einsteiger fehlt ein kompakter Überblick über das Vergaberecht?
Mit unserer Einsteiger-Schulung “”Basiswissen Vergaberecht”” werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden Sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.