Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.
###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick
Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.
Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.
Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.
###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick
Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.
Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.
Die Höhe des Zollwertes bestimmt bei der Einfuhr in die EU maßgeblich Ihre Kosten. Leider ist es nicht damit getan, wenn Sie einfach den Rechnungspreis zugrunde legen. Sie müssen eine **Vielzahl an weiteren möglichen Kosten**, wie z.B. Qualitäts- und Analysekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeugkosten berücksichtigen, was das Zollwertrecht zu einem komplexen Themenbereich macht. Daneben werden auch häufig Waren **unentgeltlich geliefert**, z.B. als Muster oder zur Reparatur. Hier stellt sich die Zollwertermittlung für Sie auch **kompliziert** dar.
###Verpassen Sie keine Rechtsänderung
Häufig wird im Rahmen von Zollprüfungen festgestellt, dass die **Zollwerte fehlerhaft berechnet** wurden. Dies kann zu **hohen Nacherhebungen** führen. Für Sie ist **Rechtssicherheit** enorm wichtig, um Ihre **Kostenplanung korrekt** vornehmen zu können und damit Ihren Gewinn zu sichern. Doch die Auslegung der Zollwertvorschriften ist nicht immer einfach. Daher werden immer wieder Leitlinien und Dienstvorschriften genauer gefasst, teils auch aufgrund neuer Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben der EU.
In unserer Veranstaltung „Aktuelles Zollwertrecht“ erfahren Sie **speziell für den Bereich Zollwert die neuesten Entwicklungen** und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. Auch die **typischen Fehlerquellen** werden Ihnen aufgezeigt, damit Sie bei Bedarf gegensteuern und korrigieren können.
Die Höhe des Zollwertes bestimmt bei der Einfuhr in die EU maßgeblich Ihre Kosten. Leider ist es nicht damit getan, wenn Sie einfach den Rechnungspreis zugrunde legen. Sie müssen eine **Vielzahl an weiteren möglichen Kosten**, wie z.B. Qualitäts- und Analysekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeugkosten berücksichtigen, was das Zollwertrecht zu einem komplexen Themenbereich macht. Daneben werden auch häufig Waren **unentgeltlich geliefert**, z.B. als Muster oder zur Reparatur. Hier stellt sich die Zollwertermittlung für Sie auch **kompliziert** dar.
###Verpassen Sie keine Rechtsänderung
Häufig wird im Rahmen von Zollprüfungen festgestellt, dass die **Zollwerte fehlerhaft berechnet** wurden. Dies kann zu **hohen Nacherhebungen** führen. Für Sie ist **Rechtssicherheit** enorm wichtig, um Ihre **Kostenplanung korrekt** vornehmen zu können und damit Ihren Gewinn zu sichern. Doch die Auslegung der Zollwertvorschriften ist nicht immer einfach. Daher werden immer wieder Leitlinien und Dienstvorschriften genauer gefasst, teils auch aufgrund neuer Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben der EU.
In unserer Veranstaltung „Aktuelles Zollwertrecht“ erfahren Sie **speziell für den Bereich Zollwert die neuesten Entwicklungen** und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. Auch die **typischen Fehlerquellen** werden Ihnen aufgezeigt, damit Sie bei Bedarf gegensteuern und korrigieren können.
Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.
###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg
Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.
###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft
Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:
+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?
In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.
###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren
Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.
Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.
In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.
Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.
###Immer die für Sie günstige Lösung
Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.
In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.