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Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

**Termine 2022**
+ **16.3.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **17.3.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **14.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **15.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Exportkontrolle für Spezialisten Köln

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training vertiefen Sie Ihr bereits vorhandenes Wissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen komplexere Sachverhalte zu lösen und wie Sie sich im Falle eines Verstoßes verhalten.

**Am 27.10. findet dieses Seminar als Hybridveranstaltung statt**

Hier melden Sie sich für die Teilnahme vor Ort in Köln an.

Webinar: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen

Die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche Bestandteile eines Grundstücks nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für den Gutachter maßgebend, der den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen will. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. für Investitionszulagen.

Das Webinar stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Webinar zur Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

**Wann:**17.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:**
Normalpreis € 99,- zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten: € 84,- zzgl. MwSt.

**Inhalte**

+ **Modul 4: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**

1. Allgemeines
a. Erhebliche Konsequenzen bei der steuerlichen Behandlung
b. Steuerübergreifende Bedeutung der Abgrenzungsfragen
2. Umfang des Grundvermögens
a. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes
b. Gleich lautende Ländererlasse zur Abgrenzungsfrage
3. Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
a. Abgrenzungsschema
b. Zusammenhang zum Gewerbe
c. Wesentliche Bestandteile
d. Zubehör
4. Gebäudebegriff
a. Abschließende Bestimmung der Gebäudemerkmale
b. Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen
c. Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung
d. Standfestigkeit
e. Feste Verbindung mit dem Grund und Boden
f. Beständigkeit
5. Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltung

**Weitere Module der Reihe**

[Alle Module – Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-immobilienbewertung-nach-dem-bewertungsgesetz-354267/)

Webinar-Reihe: Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Die Webinar-Reihe „Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“ erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch kann der Sachverständige die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen nachvollziehen. Ferner ermöglicht dies dem Sachverständigen einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigen-Gutachten zu führen.

Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigen-Gutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von Belastungen. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes der 5 Module separat oder alle 5 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Wann**:
Modul 1: 09.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 2: 10.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 3: 16.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 4: 17.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 5: 22.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr

**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:**
**Normalpreis € 399,00 zzgl. MwSt.** (Bei Einzelbuchung; Preis für das einzelne Modul: € 99,00 zzgl. MwSt.)
**Vorzugspreis für Abonnenten € 349,00 zzgl. MwSt.** (bei Einzelbuchung, Vorzugspreis für das einzelne Modul: 84,00 zzgl. MwSt.)

**Inhalte**

+ **Modul 1: Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
09.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken dargestellt.

1. Einführung
a. Steuerliche Maßgeblichkeit bei der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer
b. Auswirkungen einer Bewertung
c. Escape-Klausel durch Sachverständigen-Gutachten
d. Umfang des Grundvermögens
2. Begriffsbestimmungen
a. Gebäudebegriff
b. Abgrenzung von den Betriebsvorrichtungen
c. Vorrang der steuerlichen Verfahren
d. Definition der Grundstücksarten
3. Bewertung von unbebauten Grundstücken
a. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
b. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht
c. Wertbeeinflussende Merkmale
d. Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
e. Planungsrechtliche Geschossflächenzahl
f. Abweichende Grundstücksgröße
g. Wertrelevante Geschossflächenzahl
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 2: Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer **
10.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren dargestellt.

1. Allgemeines
2. Ertragswertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudeertragswerts
a. Ermittlung der maßgebenden Miete
b. Umfang in den Mietertrag einzubeziehenden Beträge
c. Nicht zur Miete gehörende Zahlungen
d. Voraussetzungen für den Ansatz der üblichen Miete
e. Bestimmung des Jahresertrags bei Ferienwohnungen
f. Ableitung der üblichen Miete aus dem Mietspiegel
g. Ableitung der üblichen Miete aus dem zu bewertenden Objekt
h. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
i. Gründe für eine Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer
j. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
k. Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes
l. Ansatz des gesetzlich festgelegten Liegenschaftszinssatzes
4. Aktuelle Fragenstellungen
a. Offene Fragen zum Vorrang des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes gegenüber dem Grundstücksmarktbericht
b.Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 3: Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
16.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Ab dem 1.1.2016 hat der Gesetzgeber das Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes vollständig angepasst und neue Regelherstellungskosten vorgegeben. Dabei ist eine verbindliche Bindung an den Baupreisindex eingeführt worden, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren dargestellt.

1.Allgemeines
2. Sachwertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudesachwerts
a. Tabelle Regelherstellungskosten
b. Jährliche Baupreisindizes
c. Alterswertminderung
d. Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
e. Wertzahlen
f. Brutto-Grundfläche
g. Änderung bei besonders werthaltigen Außenanlagen
h. Rechtsprechung: „Regelmäßiger“ Mindestwertansatz im Sachwertverfahren
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 4: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen **
17.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche Bestandteile eines Grundstücks nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für den Gutachter maßgebend, der den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen will. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. für Investitionszulagen. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

1. Allgemeines
a. Erhebliche Konsequenzen bei der steuerlichen Behandlung
b. Steuerübergreifende Bedeutung der Abgrenzungsfragen
2. Umfang des Grundvermögens
a. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes
b. Gleich lautende Ländererlasse zur Abgrenzungsfrage
3. Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
a. Abgrenzungsschema
b. Zusammenhang zum Gewerbe
c. Wesentliche Bestandteile
d. Zubehör
4. Gebäudebegriff
a. Abschließende Bestimmung der Gebäudemerkmale
b. Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen
c. Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung
d. Standfestigkeit
e. Feste Verbindung mit dem Grund und Boden
f. Beständigkeit
5. Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltung

+ **Modul 5: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung**
22.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

**Sie möchten nur einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliche-bewertung-von-unbebauten-grundstuecken-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-354271/)
[Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-ertragswertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-354277/)
[Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-sachwertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-354291/)
[Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-abgrenzung-der-steuerlichen-betriebsvorrichtungen-vom-grundvermoegen-354295/)
[Modul 5 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-anforderungen-an-den-nachweis-des-niedrigeren-gemeinen-werts-bei-der-steuerlichen-grundbesitzbewertung-354299/)

Preis für das einzelne Modul: € 99,00 zzgl. MwSt.(Vorzugspreis für Abonnente für das einzelne Modul: € 84,00 zzgl. MwSt.)

Einführung in die Vergabeunterlagen-Datenbank (VUDB)

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung. **Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten von 11:00 – 11:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.** Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToTraining” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz eines professionell arbeitenden Unternehmens** gehört eine gut funktionierende Exportkontrolle.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden verantwortungsvolle und komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Insbesondere bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen **empfindliche Strafen**, wie Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen persönlich, bei einem Organisationsmangel auch immer gegenüber der Geschäftsleitung oder wie die Bruttoerlösabschöpfung. Dazu kommt ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **„Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel.

### Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“.
Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

### Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.