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Fit für 2022 – Ex- u. Import – Online – Halbtagsveranstaltung – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen im PDF

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Webinar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Webinar ebenso thematisiert.

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine, Zeiten und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 21.9. + 22.9.2021 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Termine 2021**
+ 19.1.2022. + 20.1.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online
+ 8.6.2022 + 9.6.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 159,00 €**; Normalpreis 179,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung des Betreuten (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Testen:**
Wir empfehlen, vor Semianrbeginn die Anwendung einmal zu testen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Zeiten und Preise:
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung zwei Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**
+ Termin Juni 2021: **15.6.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden) **+ 16.6.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden)
+ Termin September 2021: **21.09.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden) **+ 22.09.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 159,00 €**; Normalpreis 179,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung des Betreuten (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Online – IHK Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Online-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang zwölf Präsenzlehrgängen findet unser 2021er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmals ausschließlich online statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen. Das gilt auch für die Abschlussprüfung am 13. November 2021.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Strom-steuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesse-rung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK zu Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
02.06.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
12.09.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Technische Vorraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre E-Mail-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer/innen im Webinar sichtbar.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum Einzelaufträge bündeln kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Sie eignen sich daher für wiederkehrende Beschaffungen von Leistungen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst und die Vergabe der Einzelaufträge auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die für derartige Verfahren notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in der Veranstaltung systematisch dargestellt.

online am 29.+30.11.2022
1.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr

Handel mit Embargoländern

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren.
Embargos schließen jedoch den Handel mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern nicht aus. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen geahndet, sodass eine fachkundige Einzelfallprüfung im Handel mit Embargos unerlässlich ist. Durch diese Veranstaltung erhalten Sie die Grundlagen für den rechtssicheren Handel mit Embargoländer.

Webinar: Beschwerderechte der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist eine vom Betreuungsgericht unabhängige Fachbehörde, die eigenständige Aufgaben wahrnimmt. Hierzu gehören insbesondere umfassende Beschwerderechte nach den Vorschriften des FamFG. Für alle Mitarbeiter/innen in Betreuungsbehörden stellen sich im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsmitteln zahlreiche Fragen, u.a.: Welche Beschwerdemöglichkeiten hat die Betreuungsbehörde in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren? Welche Beschwerdearten gibt es – wann ist welche Beschwerdeart einschlägig? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beschwerde zulässig? Welche Form- und Fristvorschriften sind zu beachten?

Der erfahrene Referent Guy Walther erläutert in diesem 4-stündigen Webinar die grundlegenden Beschwerdebefugnisse der örtlichen Betreuungsbehörde für die verschiedenen Verfahren und stellt die unterschiedlichen Beschwerdearten und Beschwerdefristen vor – auch auf der Grundlage von anschaulichen Fallgestaltungen aus der Praxis.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit, u.a. konkrete Beschwerdemuster.

###Termine/Preise
26.04.2022, 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr | online

**Sonderpreis für Abonnenten (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht): € 124,00 (zzgl. MwSt.)**; Normalpreis: € 149,00 € (zzgl. MwSt.)

Webinar: Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörden oder eines Betreuungsvereins müssen Sie zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten und informieren. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde soll Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen.

Dieses Webinar vermittelt Ihnen anschaulich und praxisnah die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie die Rechte und Pflichten rund um Beratung und Beglaubigung. Auf die Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts wird eingegangen. Im Fokus stehen Fragen und Fallbeispiele zu den folgenden Themenkomplexen:

+ Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
+ Typische Beratungsfragen: Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten
+ Vollmachten und RDG
+ Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis
+ Inhaltliche Regelungen des Auftragsverhältnisses
+ Rechtsfragen zur Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
+ Haftungsfragen der Beratung, Haftung der Bevollmächtigten
+ Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung
+ Ausblick: Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde) und Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Als Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a.M. ist er ausgewiesener Kenner der Materie. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Praxisfragen.

###Termine/Preise
05.04.2022, 9:00 – 11:00 Uhr + 11:30 – 13:30 Uhr | online

**Sonderpreis für Abonnenten (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht): € 99,00 (zzgl. MwSt.)**; Normalpreis: € 109,00 (zzgl. MwSt.)