Schlagwort-Archive: 12

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

**Termine 2021**
+ **29.9.2021:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **30.9.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **8.12.2021:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **9.12.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
**Termine 2022**
+ **16.3.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **17.3.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **16.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **17.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Bau, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten

**Bau, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten**
**Am 12.10.2021: 10:00 – 12:00 + 13:00 – 15:00 Uhr | Am 13.10.2021: 10:00 – 12:00 Uhr**
Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Hinzu treten die flächendeckende dynamische Entwicklung der Geburtenraten sowie steigende Bevölkerungszahlen. Deshalb haben Kommunen in Deutschland einen fortwährend ansteigenden Bedarf an Betreuungsplätzen, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können. Bei dieser Bedarfsdeckung müssen Kommunen zahlreiche (vergabe-)rechtliche Vorgaben beachten. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung bei der anwaltlichen Begleitung solcher Vorhaben geben die Referenten in diesem Intensivseminar zahlreiche Praxishinweise und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

13.12.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stüdige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahl Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 3.5.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 20.9.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Grundlagen-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023 (3-stündig)

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Webinar informiert Sie kompakt und übersichtlich über die wichtigsten Änderungen, die Sie als Berufsbetreuer/in künftig zu beachten haben: Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wo sind die maßgeblichen Vorschriften zu finden? Was sind die in der Praxis wichtigsten Änderungen, z.B. bei den Aufgabenbereichen und bei den Melde- und Berichtspflichten? Was ist bei Registrierung und Vergütung zu beachten?

**Hinweis: Dieses Webinar bietet Ihnen einen grundlegenden Überblick zu den relevanten Änderungen durch die Reform.** Für diejenigen, die einen ausführlichen Einstieg in das neue Recht mit weiteren Schwerpunkten in praxisrelevanten Bereichen (u.a. Pflichten bei Führung der Betreuung und in den Aufgabenbereichen, Stärkung der Selbstbestimmung, unterstützte Entscheidungsfindung) haben möchten, bieten wir Ihnen die 6-stündige Veranstaltung „Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023“ (Referent: Jürgen Thar) an. [Weitere Informationen und Anmeldung zu unserem Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/intensiv-webinar-fuer-berufsbetreuerinnen-die-betreuungsrechtsreform-2023-6-stuendig-344869/).

Unser erfahrener Referent, Jürgen Thar, ist seit 29 Jahren Berufsbetreuer, renommierter Fachbuchautor (u.a. Das Betreuungsbüro, Leitfaden Betreuungsrecht) und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 21.9.2022 + 22.9.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 7.12.2022 + 8.12.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 99,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

## Agenda/Themen
*Hinweis: nach jeder Session sind ca. 15 Minuten für individuelle Fragen vorgesehen*

**Inhalte Session 1**
+ Hintergründe der Reform
+ Wo finden sich die für Berufsbetreuer/innen wichtigsten Änderungen?
+ Das Registrierungsverfahren in Grundzügen
+ Übergangsvorschriften/bedingter Bestandsschutz
+ Änderungen der Vorschriften zur Vergütung
+ Datenschutz

** Inhalte Session 2**
+ Überblick zu Änderungen im Verfahren zur Bestellung eines Rechtlichen Betreuers – Überprüfungsfristen Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche
+ Führung der Rechtlichen Betreuung § 1821 BGB – die „Magna Charta“ für die Rechtliche Betreuung
+ Vertretungsmacht 1823 BGB – Änderung des §§ 53 und 170a ZPO
+ Zusammenfassender Überblick zu den Änderungen in den wichtigsten Themenfeldern: Personenangelegenheiten – Vermögensangelegenheiten – Melde- und Berichtspflichten
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

Grundlagenwissen Ausfuhr

Seit Jahrzehnten sind deutsche Produkte global begehrt, da sie Qualität und Zuverlässigkeit versprechen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass deutlich mehr Waren exportiert als importiert werden und das Ausfuhrverfahren das am häufigsten genutzte Zollverfahren ist. Fundiertes Wissen über die bestehenden Regelungen und Gesetzesgrundlagen sind daher wichtig, um Waren reibungslos ins Drittland versenden zu können, aber auch um Bußgeld oder anderweitige Strafen zu umgehen. Bei der elektronischen Zollabwicklung in ATLAS werden entsprechende Unterlagen- und Genehmigungscodierungen benötigt, welche die Wirtschaftsbeteiligten immer wieder verunsichern. Auch die Nutzung von Vereinfachungen ist in der Exportabwicklung möglich. Daneben sind lassen sich durch Präferenz- und Freihandelsabkommen Zollabgaben auf Exportseite reduzieren. Dafür benötigt der Kunde entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft. Während bei einigen Präferenznachweisen, wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen andere, wie z. B. durch den Ermächtigten Ausführer, eigenverantwortlich ausgestellt werden. Häufig wird in Unternehmen diesem Thema keine große Bedeutung gewidmet und dadurch Wettbewerbsvorteile verschenkt. Im internationalen Handel gibt es auf nationaler und europäischer Ebene Beschränkungen. Diese gelten nicht nur für sensible Güter wie z. B. Rüstungsgüter. Auch vermeintlich harmlose Güter können der Exportkontrolle unterliegen. Darüber hinaus müssen zahlreiche länderbezogene Embargomaßnahmen berücksichtigt werden. Aber auch die Einhaltung von Sanktionslisten zählt zu den Aufgaben der Ausfuhrkontrolle. Hier drohen empfindliche Strafen. Somit ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden, da diese nicht nur zu Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen führen können, viel mehr drohen Imageschäden durch negative Pressemitteilungen oder aber der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind. Dieses Webinar bietet Ihnen einen Einstieg in die Praxis der Ausfuhrabwicklung. Anhand von praxisnahen Übungsfällen werden Ihnen die Abläufe einfach erklärt, um Einblick und solides Basiswissen für den Berufsalltag zu erlangen. Daneben wird erläutert wie zollrechtliche Abwicklungen gestaltet werden können und welche rechtlichen Risiken & Pflichten vorherrschen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.