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Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Rechtssicherheit.

#### Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis** über den präferenziellen Ursprung einer Ware. Die Erklärung stellen Sie **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Doch die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung ausgestellt werden kann, sind in der Praxis selten im Detail bekannt. Auch die Folgen einer falsch ausgestellten Lieferantenerklärung können meist nicht abgeschätzt werden und es kann im Nachhinein zu hohen finanziellen Forderungen der Kunden kommen.

#### Rechtssicheres Ausstellen der Lieferantenerklärung
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird hier ebenso thematisiert.

Grundlagen der Exportkontrolle

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Strafen und Imageschaden vermeiden

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch **geeignete organisatorische Maßnahmen** sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Zusätzlich zu den Bußgeldern und Strafen gegen die handelnden Personen und Geschäftsführung drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.

Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Grundlagen der Exportkontrolle“ erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

Vergaberechts-Update 2023

Alles, was gestern neu war, ist heute vielleicht schon nicht mehr aktuell. Wie soll es da, für Mitarbeiter in der öffentlichen Beschaffung möglich sein, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben? Und das neben dem normalen Arbeitsalltag.
In dem Webinar bekommen Sie einen Überblick über alle Neuerungen im Vergaberecht, über die aktuelle Rechtsprechung und deren Anwendung in der Praxis. Welche Herausforderungen kommen auf Sie zu? Welche Chancen bieten sich Ihnen? Wie sind komplexe Änderungen zu verstehen? Hier erfahren Sie es!

**Was sie erwartet**:

Das Online Seminar gibt Ihnen einen Ausblick auf die Neuerungen im Vergaberecht 2023. Ihr Referent, Herr Thomas Ferber, fasst die wesentlichen Neuerungen anschaulich und übersichtlich zusammen. Immer angereichert durch praktische Tipps und Beispiele erhalten Sie Informationen zu Aktuellen Vergabethemen, Rechtsprechung und geplanten Gesetzgebungsverfahren.

Vergaberecht bei Zuwendungen

Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

Vergaberecht bei Zuwendungen

Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum Einzelaufträge bündeln kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen.
Sie eignen sich daher für wiederkehrende Beschaffungen von Leistungen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.
Rechtliche Anknüpfungspunkte sind der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst und die Vergabe der Einzelaufträge auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die für derartige Verfahren notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in der Veranstaltung systematisch dargestellt.

Vergabe von freiberuflichen Leistungen für Architekten

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Da der einschlägige EU-Schwellenwert bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für die Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird in der Praxis dann häufig als (zu) komplex eingestuft; es stellt sich unter anderem die Frage, welche Auswahl- und Bewertungskriterien rechtlich zulässig sind und die bestmögliche Leistung erwarten lassen. Aber auch unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts gibt es häufig Unsicherheiten über das rechtliche gebotene Maß an Wettbewerb und die Ausgestaltung des Verfahrens.

Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten

Das Präferenzrecht hält für Sie noch einige Optimierungsmöglichkeiten bereit, die Ihnen zum Präferenzursprung verhelfen können. Diese können Ihnen sowohl in Einzelfällen als auch dauerhaft zu Ersparnissen verhelfen.

###Reizen Sie Ihre Möglichkeiten aus
Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.
So können beispielsweise die **vielseitigen Möglichkeiten der Kumulierung** zu neuen Lieferketten führen.
Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

###Erfolgreiche Umsetzung in der Praxis
Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen lernen Sie in unserer Veranstaltung „Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten“ die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.