###effizient – vernetzt – effektiv
Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen ein hochkarätiges Programm. Aktuelle Herausforderungen und **Entwicklungen des Vergaberechts**, ebenso wie **praktische Problemstellungen**, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete **Fragestellungen aus der Rechtsprechung** werden in vielen praxisnahen Vorträgen erörtert und beantwortet.
###Bleiben Sie up to date
Nutzen Sie den Berliner VergabeKongress und knüpfen Sie **wertvolle Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen** aus der Vergabewelt. Tauschen Sie sich mit Partnern und Ausstellern zu den **aktuellen Trends und Entwicklungen** aus.
Erfahren Sie alles zu **aktuellen Themen im Vergaberecht** und kommen Sie in den **gemeinsamen Austausch und Diskussion mit den Referentinnen und Referenten** sowie anderen Teilnehmenden.
Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen.
Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität Hannover dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.
###Was Sie in dem Seminar erwartet
Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmenden an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmenden freisteht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren.
###Erweitern Sie Ihr Fachwissen in unserem anschließenden Aufbauseminar
Vertiefen Sie Ihr Wissen in der optischen Bauforensik mit unserem Aufbaukurs, der direkt im Anschluss ebenfalls in Stuttgart stattfindet. Zum Auftakt laden wir **alle Teilnehmenden des Aufbauseminars** herzlich zu einem Erfahrungsaustausch zu Fragen der Bauforensik am Abend des 6. Augusts 2024 ein.
[Weitere Informationen zum Aufbaukurs und dem Erfahrungsaustausch am Vorabend finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/seminar/optische-bauforensik-grundkurs/#cross-selling-tab-50204658178045ddab259cd760c1b444-pane)
Zum 25. Oktober 2023 wurden die sogenannten **eForms** bei EU-weiten Vergaben zur **Pflicht** (Rechtsgrundlage ist die **Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der EU-Kommission** vom 23. September 2019). So sollen über die Bekanntmachungen nicht nur mehr Daten, sondern diese zudem in besseren „Qualitäten“ im Hinblick auf eine **strukturierte Weiterverarbeitung**, erhoben werden.
Was die **Einführung von eForms für die Bekanntmachung von Vergaben und Aufträgen in der Praxis** bedeutet, erläutern wir in diesem Webinar.
Das Webinar bietet eine kompakte und effiziente Zusammenfassung der jährlichen **Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur** und gibt Impulse und Ideen zur Optimierung der Einreihung im eigenen Betrieb.
Die Änderungen in der **Kombinierten Nomenklatur** werden im Detail beleuchtet und die Änderungskriterien herausgearbeitet. Darüber hinaus werden die gängigen Methoden und Einreihungshilfen gezeigt sowie die Vor- und Nachteile besprochen.
###12. Kölner VergabeTreff – bleiben Sie auf dem neusten Stand!
Praktische Problemstellungen, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete Fragestellungen aus der Rechtsprechung werden in vielen praktischen Vorträgen erörtert und beantwortet. Eine Veranstaltung von Expertinnen und Experten für Praktikerinnen und Praktiker!
**Ganz aktuell** erfahren Sie alles Wissenswerte zum Referentenentwurf des **Vergabetransformationspaketes** des **Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz**. Unsere Referentinnen und Referenten nehmen in Ihren Vorträgen Stellung zu den angedachten Änderungen.
Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und lädt Sie ein, sich mit Ihren Fragen und Beiträgen an der Diskussion und am Austausch miteinander zu beteiligen.
###Was erwartet Sie beim Kölner VergabeTreff?
Der **Kölner VergabeTreff** steht für aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertinnen- und Experten-Austausch, Networking u.v.m. Hier trifft sich einmal jährlich die Vergabe Community in Köln!
Erfahren Sie alles zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOL/B, VOB/A, VOB/B, SektVO, KonzVgV, VSVgV) und kommen Sie in den gemeinsamen Austausch und Diskussion mit unseren Referierenden sowie anderen Teilnehmenden.
Als Sachverständige:r ist für Sie die effektive Beschaffung **relevanter Informationen** von besonderer Bedeutung und stellt Sie immer wieder vor Herausforderungen. Unsere Veranstaltung **„Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten“** vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah die Grundlagen zur Beschaffung von Daten, die zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens unerlässlich sind.
###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung
Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. **zu erhebenden Daten**. Als Sachverständige:r stehen Sie zunächst vor der Aufgabe, zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche Grundlagen zu beschaffen, die schon ein **Bild des Wertermittlungsobjekts** abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die **Wertermittlung** münden.
###In kompakter Form erhalten Sie Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen
In zwei Modulen à 90 Minuten vermitteln wir Ihnen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens. Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die **inhaltlichen Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen Daten, die Beschaffung relevanter Informationen und deren Auswertung, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des Datenschutzes bis hin zur **Planung und Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.
Bei der **Immobilienbewertung** spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche **Eigenschaften** eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständige:r bei jeder Immobilienbewertung auch prüfen, welches **Planungsrecht** nach dem Baugesetzbuch (**BauGB**) und den jeweiligen **landesrechtlichen Vorschriften** für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche **Folgen für den Grundstückswert**.
In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung **relevanten Bestimmungen** präsentiert, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche **Bewertungsansätze** vorgestellt.
Ziel ist es, Sie für die unterschiedlichen Werteinflüsse des Planungsrechts zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen.
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.
###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.
Die Einreihung von Maschinen, Apparaten und Geräten in die Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifs stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die **Einreihung von Waren mit mehreren Funktionen oder mehrere miteinander arbeitende Waren** ist anspruchsvoll.
###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Für die Einreihung von Waren in Abschnitt XVI müssen Sie einige **Sonderregeln** in den Anmerkungen beachten, **um die zutreffende Zolltarifnummer zu ermitteln**. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind einschneidend: es werden zu wenig oder zu viel Zölle erhoben, Präferenznachweise werden falsch ausgestellt, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten werden nicht befolgt u. v. m.
###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden Ihnen in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Maschinen“ der Aufbau und die Systematik der **Kap. 84, 85 und 90 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.