Schlagwort-Archive: Webinar

Webinar: Abdichtung von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen | Online

Feuchteschäden wegen Mängeln der Flachdachabdichtung sind vermeidbar, wenn die
Abdichtungsplanung und -ausführung im Zeichen der Risikoreduzierung stehen. Daher ist es wichtig,
sich mit der Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer zu befassen. Anhand praktischer
Beispiele werden die Neuerungen der einschlägigen Regelwerke vorgestellt und Unterschiede
besprochen. Z. B. wird der Frage nachgegangen, ob Balkone in gleicher Art und Weise abzudichten wie
Dachterrassen sind? Die neue Flachdachabdichtungsnorm (DIN 18531:2017-07), die nun auch für
genutzte Dächer gilt, und die neue Flachdachrichtlinie (2016-12) schüren diese Streitigkeiten, da sie
eine uneinheitliche Bewertung dieser Situationen vorgeben.
Aus diesem Grund ist es wichtig – trotz jahrelanger Diskussion über Qualitätsklassen für den Bereich
der nicht genutzten Dächer – auch für die genutzten Dächer über die notwendigen Zuverlässigkeitsund
Sicherheitskriterien der unterschiedlichen Bauweisen, die sich insbesondere in den
Schadensfolgen und dem Aufwand der Schadensbeseitigung ermessen lassen, zu berichten. Im
Vortrag werden folgende besonders zu beachtenden Aspekte behandelt:
1. DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
2. Kritik und Ausblick zu Anwendungsklassen K1, K2
3. Bedeutung des Gefälles
4. Zuverlässige, dauerhafte nicht genutzte und genutzte Flachdächer: ja!
5. Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
6. Details

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 04.05.2021, 09:00 bis 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige, Architekten, Ingenieure und alle Interessierten
**Was:** Das Webinar erläutert die Notwendigkeit der Zuverlässigkeits- und Sicherheitskriterien unterschiedlicher Bauweisen.
**Preis:** 89,-€ zzgl. MwSt.

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Webinar-Reihe: Praxiswissen Begleiteter Umgang | Alle Module | Online

Der Begleitete Umgang (§ 1684 Abs. 4 BGB) wird nach Anordnung des Familiengerichts durch die Einrichtungen der Jugendhilfe angeboten und umgesetzt. Das Familiengericht kann anordnen, dass bei der Ausübung des Umgangsrechts ein „mitwirkungsbereiter Dritter“ anwesend ist. Seine Anwesenheit beim Umgang dient der Unterstützung des Kindes bei Kontaktaufbau oder -erhalt nach familiären Trennungen, aber auch dem Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen (z.B. Gewalt, Entführungsgefahr, Sucht, Entfremdung) bei unbegleitetem Kontakt. Die Umgangsbegleitung erfordert eine systemische sowie kindorientierte Betrachtungsweise. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.

Der Begleitete Umgang (BU) ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau. Entsprechend gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen im Begleiteten Umgang: (1) unterstützender Umgang; (2) begleiteter Umgang im engeren Sinne und (3) beaufsichtigter bzw. kontrollierter Umgang.

Die wesentlichen Grundlagen für die Begleitung von Umgangskontakten werden in diesem 2-teiligen Webinar erarbeitet, reflektiert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele und -hinweise vermittelt.

Unsere erfahrene Referentin, Susanne Prinz, Pädagogin und langjährige Umgangsbegleiterin, stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um das Kindeswohl zu wahren. Die ausführlichen Webinar-Unterlagen enthalten viele Arbeitshilfen und Praxistipps. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

Die Reihe besteht aus 2 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder beide Module zum günstigen Kompaktpreis buchen.

**Module 1 und 2 : Praxiswissen Begleiteter Umgang**
**Dauer/Modul:** 75 Minuten + 15 Minuten Diskussion (90 Minuten)
**Termine:** 16.11. + 18.11.2021, jeweils 9:30 bis 11:00 Uhr

**Inhalte**
+ **Modul 1: Begleiteter Umgang: Grundlagen, 16.11.2021, 09:30 bis 11:00 Uhr:** Zur Rolle und Aufgabe der Umgangsbegleitung – Indikationen für den Begleiteten Umgang – Verschiedene Phasen im Begleiteten Umgang (Vorbereitung, Durchführung, Abschluss) – Zur Dokumentation im Begleiteten Umgang
+ **Modul 2: Begleiteter Umgang: Aufbauwissen, 18.11.2021, 09:30 bis 11:00 Uhr:** Besondere Situationen im Begleiteten Umgang (Sucht, psychische Erkrankung, häusliche Gewalt etc.) – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII – Kooperation und Vernetzung mit anderen Professionen (KindRG, BGB, FamFG, UN-KRK, KJHG)

**Kompaktpreis für beide Module: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 89,00 € (zzgl. MwSt.)**: Normalpreis: 99,00 € (zzgl. MwSt.)

**Sie möchten einzelne Module der Reihe buchen?**
[Modul 1 – Begleiteter Umgang: Grundlagen am 16.11.2021, 9:30 –11.00](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-modul-1-grundlagen-344485/)
[Modul 2 – Begleiteter Umgang: Aufbauwissen am 18.11.2021, 9:30 –11:00](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-modul-2-aufbauwissen-online-344487/)
Preis je Einzelmodul: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 54,00 € (zzgl. MwSt.); Normalpreis 59,00 € (zzgl. MwSt.)

Webinar-Reihe Praxiswissen Begleiteter Umgang – Modul 2: Aufbauwissen | Online

Der Begleitete Umgang (BU) ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau. Der begleitete Umgang (BU) ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

Im Modul 2 der 2-teiligen Reihe wird das erforderliche Aufbauwissen vermittelt. Hier geht es u.a. um besondere Situationen im Begleiteten Umgang (Sucht, psychische Erkrankung, häusliche Gewalt etc.) sowie den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII. Weitere wichtige Themen sind zudem die Kooperation und Vernetzung mit anderen Professionen (KindRG, BGB, FamFG, UN-KRK, KJHG).
Sie erhalten z.B. Antworten auf Fragen wie diese: Welche Indikationen gibt es für den Begleiteten Umgang und was sollten Fachkräfte bei der Auftragsklärung berücksichtigen? Wer darf und sollte mit wem im Kontext der Verantwortungsgemeinschaft über inhaltliche Aspekte des BU sprechen (Datenschutz und Schweigepflicht)?

Unsere erfahrene Referentin, Susanne Prinz, Pädagogin und langjährige Umgangsbegleiterin und Fachbuchautorin, stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um das Kindeswohl zu wahren. Zudem werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen. Das Seminarskript enthält viele Praxishilfen für Ihre tägliche Arbeit.

+**Inhalte Modul 2: Praxiswissen Begleiteter Umgang: Aufbauwissen:** Besondere Situationen im Begleiteten Umgang (Sucht, psychische Erkrankung, häusliche Gewalt etc.) – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII – Kooperation und Vernetzung mit anderen Professionen (KindRG, BGB, FamFG, UN-KRK, KJHG)

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

**Modul 2: Begleiteter Umgang: Aufbauwissen**
**Datum: 18.11.2021, 9:30 –11:00 Uhr**
**Vorzugspreis für ZKJ-Abonnenten: 54,00 € (zzgl. MwSt.)** Normalpreis: 59,00 (zzgl. MwSt.)

**Sie möchten weitere Module der Reihe buchen?**
[Modul 1: Begleiteter Umgang: Grundlagen 16.11.2021, 9.30 bis 11.00 Uhr](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-modul-1-grundlagen-344485/)
[Beide Module der Reihe „Praxiswissen Begleiteter Umgang“, 16.11. + 18.11.2021, jew. 9.30 bis 11.00 Uhr](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-alle-module-online-344489/)

**Kompaktpreis für beide Module: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 89,00 € (zzgl. MwSt.)**: Normalpreis: 99,00 € (zzgl. MwSt.)
Preis je Einzelmodul: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 54,00 € (zzgl. MwSt.); Normalpreis 59,00 € (zzgl. MwSt.)

Webinar-Reihe Praxiswissen Begleiteter Umgang | Modul 1: Grundlagen

Der Begleitete Umgang (BU) ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

Im Modul 1 dieser 2-teiligen Webinar-Reihe werden die Grundlagen des Begleiteten Umgangs vermittelt. Im Fokus stehen die Aufgaben und Indikationen der Umgangsbegleitung, also die Unterstützung des Kindes bei Kontaktaufbau oder -erhalt nach familiären Trennungen, aber auch der Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen (z.B. Gewalt, Entführungsgefahr, Sucht, Entfremdung) bei unbegleitetem Kontakt. Die unterschiedlichen Phasen des BU werden mit zahlreichen Beispielen und Praxishinweisen vermittelt. Sie erhalten z.B. auch Antworten auf Fragen zur Dokumentation, wenn Aspekte von Kindeswohlgefährdung im Begleiteten Umgang beobachtet werden: Welche Inhalte sollten dokumentiert werden? Welche Form sollte die Dokumentation haben?

Unsere erfahrene Referentin, Susanne Prinz, Pädagogin und langjährige Umgangsbegleiterin und Fachbuchautorin, stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um das Kindeswohl zu wahren. Zudem werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen. Das Seminarskript enthält viele Praxishilfen für Ihre tägliche Arbeit.

**Inhalte Modul 1: Begleiteter Umgang: Grundlagen:** Zur Rolle und Aufgabe der Umgangsbegleitung – Indikationen für den Begleiteten Umgang – Verschiedene Phasen im Begleiteten Umgang (Vorbereitung, Durchführung, Abschluss) – Zur Dokumentation im Begleiteten Umgang

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

**Modul 1: Begleiteter Umgang: Grundlagen**
**Datum: 16.11.2021, 9:30 –11:00 Uhr**
**Vorzugspreis für ZKJ-Abonnenten: 54,00 € zzgl. MwSt.** Normalpreis: 59,00 zzgl. MwSt.

**Sie möchten weitere Module der Reihe buchen?**
[Modul 2 – Begleiteter Umgang: Aufbauwissen 18.11.2021, 9:30 – 11:00 Uhr](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-modul-2-aufbauwissen-online-344487/)
[Beide Module der Reihe „Praxiswissen Begleiteter Umgang“: 16.11 + 18.11, jeweils 9:30 – 11:00 Uhr](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-alle-module-online-34489/)

**Kompaktpreis für beide Module: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 89,00 € (zzgl. MwSt.)**: Normalpreis: 99,00 € (zzgl. MwSt.)
Preis je Einzelmodul: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 54,00 €; Normalpreis 59,00 € (zzgl. MwSt.)

Lieferantenerklärungen in der Praxis

Sie erhalten regelmäßig Anfragen zum Austausch von Lieferantenerklärungen (LE), vor allen Dingen auch Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE)? Sie Fragen sich ob und wie weit die vorgelegten Erklärungen Ihres Lieferanten Ihnen tatsächlich ausreichend dienen? Wie erteilen Sie
für Ihr Unternehmen die LEs? Beachten Sie die entsprechenden Rechts- und Formvorgaben? Und: Wer ist hierfür verantwortlich? Können Lieferanten ihre Erklärungen auf ihrer Homepage einstellen? Taugt das, wenn sich die Bedingungen innerhalb des Zeitraums ändern? Bedarf es hier einer Information, erhalten Sie diese und wenn wie? Was, wenn LEs sich nachträglich als falsch
herausstellen?

Was muss ich tun, damit ich eine Lieferantenerklärung abgeben kann? Wie kalkuliere ich richtig mit den unterschiedlichen Be- / Verarbeitungslisten, die für die in der Lieferantenerklärung genannten Länder maßgebend sind? Es sind somit viele kaufmännische Aspekte zu beachten. Fazit: Die ursprungsrechtliche Kalkulation ist auch für Binnenhandelsgeschäfte in vielen Fällen
weiterhin erforderlich!

Lieferantenerklärungen für eigene Vorlieferungen müssen für viele Waren angefordert werden, damit hinsichtlich der eigenen Produktion eine ursprungsrechtliche Bewertung möglich ist. Für Handelswaren ist das Vorliegen unerlässlich!

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen..

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe und deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Herausforderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Warenhandel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ Zollrecht
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ Außenhandel
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein, Normen etc.
+ Außenwirtschaftsrecht
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ Compliance (Exportkontrolle)
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)-genutzt werden. Das Verabreden des passenden INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen! Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung
kommt.

Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse? Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden, beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiterebene. Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma? Das eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? Stabsstelle versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik? Zertifizierungen wie der AEO, der Bekannte Versender in der Luftfracht oder die Neubewertung von vereinfachten Zollverfahren werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen?
Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungsvorgaben obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Strafvorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur persönlichen Haftungsübernahme durch die unterschiedlichen Personalverantwortlichen wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen oder Teamleiter/innen?
Lassen sich Zollgeschäfte outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los? Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit Nein beantwortet werden. Diese Erkenntnis muss nur klar sein, damit es im Fall von Unzulänglichkeiten nicht zu unerwarteten Abgabenzahlungen und ggf. Bußgeldern kommt. Fazit: Das Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem muss für alle Beteiligten klar geregelt werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden. Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeiten / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen