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Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Vermeiden Sie hohen Aufwand und zusätzliche Kosten beim präferenzbegünstigten Warenversand ins Drittland, indem Sie die Vereinfachungen „Ermächtigter Ausführer“ (EA) und „Registrierter Ausführer“ (REX) für sich nutzen.

#### Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen handelt es sich grundsätzlich um förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1, die von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen auf original Vordruck abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtiger Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

#### Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtiger Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Praxistalk Sozialrecht in der rechtlichen Betreuung

**Seien Sie dabei bei unserem ersten Praxistalk zum Thema „Sozialrecht in der rechtlichen Betreuung“.**

In diesem **exklusiven Webinar** beleuchten unsere Experten **Ulf Schönenberg-Wessel (Fachanwalt für Sozialrecht)** und **Jürgen Thar (langjähriger Berufsbetreuer)** das Thema **„Sozialrecht“ und die spezifischen Fragestellungen und Probleme in der Betreuungspraxis**. Unter dem Motto **„Recht haben und Recht bekommen“** werden anhand zahlreicher aktueller Fallbeispiele **Möglichkeiten und Hindernisse diskutiert** und **Handlungsleitfäden für die Umsetzung** in der Praxis abgeleitet. Der **lebendige Austausch** wird moderiert vom Team der Reguvis Akademie.

Haben Sie in Ihrem beruflichen Alltag als rechtliche:r Betreuer:in Situationen im Bereich des Sozialrechts erlebt, in denen Sie nicht weiterwussten, da Theorie und Praxis stark voneinander abwichen? Haben Sie darüber hinaus Fragen zum Sozialrecht, die sich bislang nicht klären ließen oder möchten Ihr Wissen in diesem Bereich vertiefen, um noch mehr **Sicherheit für den beruflichen Alltag** zu erlangen?
**Dann sind Sie bei uns richtig!**

Für eine optimale Vorbereitung bitten wir Sie, uns Ihre **Fragen und Fallbeispiele vorab per E-Mail bis zum 24.02.2023 an veranstaltungen@reguvis.de einzureichen**. Sollten Ihnen im Verlauf des Praxistalks spontan Themen einfallen, haben wir dafür einen zusätzlichen Zeitraum eingeplant.

Kostengünstiges Bauen und kritische Schnittstellen am Bau – Schäden vermeiden und Mangelstreit vorbeugen

Die Bestrebungen zur **Minimierung der Baukosten** bergen die Gefahr, dass auf Konstruktionen zurückgegriffen wird, deren langfristige Gebrauchstauglichkeit zumindest fraglich ist.
Dabei sind bei entsprechendem Know-How, ausreichender Planungs- und Ausführungszeit und einem angepassten, finanziellen Budget durchaus Bauweisen realisierbar, die diesen Ansatz schadenfrei verfolgen.

Die Möglichkeiten der **Kostenbeeinflussung im Bauwesen** sind vielfältig.
Zu Beginn des Planungs- und Ausführungsprozesses sind diese am größten und nehmen mit fortschreitender Projektrealisierung deutlich ab.
Typische Ansätze betreffen sowohl die **Gesamtkonzeption von Siedlungen und Gebäuden**, als auch die **Detailgestaltung.**

###Hierauf wird im Webinar insbesondere eingegangen:
Es werden **empfehlenswerte, bedingt empfehlenswerte und nicht empfehlenswerte Maßnahmen** dargestellt.
Auch auf den Aspekt der durch Bauherren häufig gewünschten **Einbeziehung von Eigenleistungen** wird detailliert eingegangen.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

Holz-Flachdächer: Wärme-, Feuchte- und Holzschutz

**Flachdächer** werden seit Jahrzehnten in Holzbauweise erstellt.
Sie sind aufgrund des raschen Baufortschritts besonders wirtschaftlich.

Dennoch verlangt Holz als **organischer Baustoff** beim Einsatz als Flachdach von allen Planungs- und Ausführungsbeteiligten umfassende Materialkenntnisse, die insbesondere den **Wärme-, Feuchte- und Holzschutz** betreffen.

Zahlreiche Schadensfälle führen bei nicht belüfteten Flachdachkonstruktionen teilweise zu Verunsicherungen und werfen die Frage auf, ob diese **Bauweise ausreichend dauerhaft und fehlertolerant** ausgeführt werden kann.

###Diese Aspekte werden im Webinar behandelt:
– **Bauphysikalische Grundlagen und Regelwerke**
– **Konstruktionsprinzipien**
– **Zuverlässigkeit** nicht hinterlüfteter Holzflachdächer
– **Funktionsweise feuchtevariabler Dampfsperren**
– **Schadensvermeidung**

In diesem Webinar gehen Sie diesen Punkten mit der Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous nach, die Ihnen Ihre Fragen und Anregungen beantworten wird.

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 3 – Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 2 – Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 18.+19.10.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[** Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023| je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 1 – Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 27.+28.09.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/seminar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-3-ableitung-und-veroffentlichung-der-wichtigsten-daten/)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 1 – Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 22.+23.03.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 22.+23.03. / 17.+18.04 / 25.+26.04.2023| je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Rechtsgrundlagen – Statistik und Regressionsanalyse – Ableitung der Daten

###Gesetzesgrundlage
Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)**. Sie bildet die **Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung** nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.

###Was ist neu?
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit **aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten** eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur **sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten** zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser **Daten zu erläutern** und **Abweichungen gut begründet** vorzutragen.

###Was können Sie tun?
Die Webinar-Reihe vertieft das **Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge** und das Verständnis der **statistischen Methodiken** bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die **rechtlichen Anforderungen** an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das **Vorgehen bei der Ableitung der Daten.**

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/seminar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-3-ableitung-und-veroffentlichung-der-wichtigsten-daten/)