Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.
Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineralölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabakwaren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.
In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar liefert Ihnen Lösungen zu den Themen Eignung, Nachweise und Selbstreinigung. Darüber hinaus gehen Sie der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen gibt.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.
In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar liefert Ihnen Lösungen zu den Themen Eignung, Nachweise und Selbstreinigung. Darüber hinaus gehen Sie der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen gibt.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.
CDS – das UK-Zollanmeldesystem wird am *1. Oktober 2022 für Importe verpflichtend*. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben?
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat viele Unternehmen vor praktische Probleme in der Zollabfertigung gestellt. Mit dem „Border Operating Model“ hat die britische Zollbehörde einen Übergangsplan geschaffen, um die Umstellung für die Unternehmen zu erleichtern. In einem nächsten Schritt wird zum 1. Oktober 2022 das *Customs Declaration System (CDS) für die Importzollabfertigung verpflichtend*. Das bisher genutzte System CHIEF wird für Zollanmeldungen abgeschaltet.
Was bedeutet das für Sie als deutsches Unternehmen, das mit Großbritannien Handel treibt oder das Zollmanagement von der EU aus steuert?
In unserer Veranstaltung „Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich“ erfahren Sie, wie Sie
+ sich optimal darauf vorbereiten,
+ Ihren Broker bestens instruieren und
+ die Zollabfertigung im Nachgang kontrollieren.
Ihre Fragen können Sie uns gerne vorab (bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) per E-Mail senden oder im Rahmen der Veranstaltung an den Referenten stellen.
CDS – das UK-Zollanmeldesystem wird am *1. Oktober 2022 für Importe verpflichtend*. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben?
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat viele Unternehmen vor praktische Probleme in der Zollabfertigung gestellt. Mit dem „Border Operating Model“ hat die britische Zollbehörde einen Übergangsplan geschaffen, um die Umstellung für die Unternehmen zu erleichtern. In einem nächsten Schritt wird zum 1. Oktober 2022 das *Customs Declaration System (CDS) für die Importzollabfertigung verpflichtend*. Das bisher genutzte System CHIEF wird für Zollanmeldungen abgeschaltet.
Was bedeutet das für Sie als deutsches Unternehmen, das mit Großbritannien Handel treibt oder das Zollmanagement von der EU aus steuert?
In unserer Veranstaltung „Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich“ erfahren Sie, wie Sie
+ sich optimal darauf vorbereiten,
+ Ihren Broker bestens instruieren und
+ die Zollabfertigung im Nachgang kontrollieren.
Ihre Fragen können Sie uns gerne vorab (bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) per E-Mail senden oder im Rahmen der Veranstaltung an den Referenten stellen.
Die Fallkonstellationen, in denen Begleitete Umgangskontakte zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Entstehungsgeschichte ist zum Teil sehr komplex, so auch dann, wenn psychische Erkrankungen es den leiblichen Eltern unmöglich machen, sich um die eigenen Kinder im vollen Umfang zu kümmern. Sie als Umgangsbegleiter:in stellen hier eine **wichtige Schnittstelle zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind** dar. Grundlegende **Kenntnisse der Entwicklungspsychologie** und den **Formen von psychischen Erkrankungen** sind für die Ausübung dieser Tätigkeit ebenso essenziell wie eine große Portion an **Empathie** und der **Fähigkeit, sich abzugrenzen**.
###Das Recht auf gegenseitigen Umgang
In Fällen, in denen die Eltern aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur oftmals schwer zugänglich sind und deren Verhalten weniger berechenbar ist, gestalten sich Umgangskontakte **besonders herausfordernd**. So komplex die Fallkonstellation auch erscheint, sowohl dem Kind als auch den Eltern muss ein Recht auf gegenseitigen Umgang Rechnung getragen werden. Die Umstände des Einzelfalls entscheiden hierbei über Art und Umfang des Umgangs.
###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in diese Aufgabe erfolgreich meistern
In unserer **dreistündigen Veranstaltung** befassen Sie sich intensiv mit Beispielen o. g. Fallkonstellationen. **Spezifische Fachkenntnisse** sind das A & O, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen **kompetent agieren** zu können. In einem familiären Gefüge, in dem die psychische Erkrankung Dreh- und Angelpunkt ist, spielen Schuld- und Schamgefühle, irritierende Wahrnehmungen und unklare Grenzen eine große Rolle. Sie lernen, wie Sie einen Rahmen ermöglichen, in dem **eine Interaktion für beide Seiten geschützt und erfolgreich stattfinden kann**.
###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)
**„Häusliche Gewalt und Hochstrittigkeit“** – zwei Themen, die sich voneinander unterscheiden, jedoch auch Gemeinsamkeiten aufweisen: Sie binden Fachkräfte und Akteure unterschiedlicher Professionen und Institutionen, deren größte Herausforderung es ist, **als Verantwortungsgemeinschaft miteinander zu kooperieren**, um **wirksame Hilfen zum Schutz des Kindes** zu gestalten.
###Darum geht es
Selbst nach der vermeintlichen Lösung – einer Trennung der Eltern – dauern **Konflikte** zwischen den Erziehungsberechtigten oft an. In besonders schwierigen Konstellationen besteht auch über die Trennungsphase hinaus ein **erhöhtes Risiko für Gewalt**, die nicht zwingend in den eigenen vier Wänden stattfindet sondern sich auch in anderen Beziehungsmustern zeigen kann. Kinder, die Gewalttätigkeiten am eigenen Leib oder in der häuslichen Gemeinschaft erfahren haben, sind in der Regel **hoch belastet und traumatisiert**. Weist die Beziehung der getrennten Eltern „hochstrittige“ Züge auf, in denen das Kind beispielsweise **instrumentalisiert** wird, hat dies weitere **Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes**.
###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in und Mitglied der Verantwortungsgemeinschaft interagieren können
In unserer **dreistündigen Veranstaltung** erlernen Sie Strategien, um die **Balance zwischen Elternrecht, Kinderrechten und Kindeswohl** zu finden und diese aktiv zu gestalten. Umgangskontakte müssen **gut vorbereitet** sein. Anhand von Beispielen und daraus resultierenden Fragestellungen gibt die Referentin, Dipl.-Päd. Susanne Prinz, langjährige Umgangsbegleiterin und Fachbuchautorin, eine **Vielzahl an praktischen Hinweisen** für Ihre Tätigkeit als Umgangsbegleiter:in, insbesondere für eine konstruktive Zusammenarbeit mit weiteren Verfahrensbeteiligten. Oberste Priorität gilt dem **Kindeswohl** und dem damit verbundenen Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen **Umgangskontakte gewaltfrei stattfinden können**.
###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)
**Umgangskontakte zwischen Kind und leiblichen Eltern** – ein Thema, das häufig belastet und konfliktgeladen ist. Insbesondere in Pflegeverhältnissen, in denen das Kind untergebracht wird, da es den Herkunftseltern aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, ihren elterlichen Pflichten nachzukommen.
Begleitete Umgangskontakte im Rahmen von Fremdunterbringung verlangen ein Handeln durch vielfältige Institutionen und Berufsgruppen. Die unterschiedlichen Institutionen sind im Kontext der Verantwortungsgemeinschaft, familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, **im Sinne des Kinderschutzes zu kooperieren**.
###Pflegekinder und ihre individuelle Geschichte
Pflegekinder erleben **Beziehungsbrüche**, **unsichere Bindungsbeziehungen** und/oder haben **Bindungsstörungen** unterschiedlicher Ausprägung. Hinzu kommen oft erhebliche **Versorgungsdefizite** in allen elementaren Lebensbereichen (Basic Needs) und/oder **Gewalterfahrungen** (emotional, körperlich) sowie das Erleben von **Suchtmittelabhängigkeiten** oder der **psychischen Erkrankung der Eltern**.
###Herausforderungen an Umgangsbegleiter:innen
Sie als Umgangsbegleiter:in haben in diesem Zusammenhang zwei scheinbar **gegensätzliche Aufgaben zu erfüllen**: Einerseits die **Hinführung zu den leiblichen Eltern** und anderseits die **Gewährung des Schutzes vor möglichen schädigenden Handlungen** dieser Personen. Wie Sie diese Herausforderungen dennoch **erfolgreich meistern** und was dabei **unbedingt zu beachten ist**, erfahren Sie in unserer **dreistündigen** Veranstaltung.
###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)
Sowohl das Energie- als auch das Stromsteuergesetz sehen zahlreiche Steuerentlastungen vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können, die Energieerzeugnisse bzw. Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken einsetzen. Im Ergebnis kommt es für den Verwender zu einer teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.
Wir werden Ihnen in dem Online-Seminars die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern. Sie erhalten darüber hinaus wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).
**In der Webinargebühr sind enthalten:**
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen im PDF-Format
+ Teilnahmezertifikat
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar.
Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.