Schlagwort-Archive: Grundlagen

Webinar: Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten – Grundlagen und Vertiefung

Die Beschaffung der relevanten Daten zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens – das Spannungsfeld zwischen Wollen und Können (Vollständigkeit), Müssen (Zeitdruck) und Sollen (Konzentration auf das Wesentliche).

Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. zu erhebenden Daten. Sachverständige stehen zunächst vor der Aufgabe zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche Grundlagen zu beschaffen, die schon ein Bild des Wertermittlungsobjekts abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die Wertermittlung münden. Das Seminar liefert in kompakter Form Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen zu diesem Handlungsfeld. Das Lernziel: Sie können nach diesem Seminar die notwendigen Informationen leichter identifizieren, schneller beschaffen und zielgerichtet verarbeiten.

Modul 1 (Grundlagen) am 20.10. und Modul 2 (Vertiefung) 21.10.2022 | online | 9:30 – 11:00 Uhr

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen | Modul 1: Grundlagen

Im Modul 1 der 3-teiligen Webinar-Reihe werden die Grundlagen der Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen beantwortet u.a. folgende Fragen: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine freiheitsentziehende Unterbringung in Frage? Kann man so ohne weiteres jemanden zwangsbehandeln? Gelten die Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Unterbringung auch, wenn betreute Menschen noch in ihrer Wohnung leben? Was ändert sich durch die Reform des Betreuungsrechts ab dem 1.1.2023?

Unser erfahrener Referent Prof. Dr. Rolf Jox – Professor für Recht an der KatHo NRW in Köln, Herausgeber des Praxiskommentars Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (Reguvis, 2020) – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Zudem werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen. Das Seminarskript enthält viele Praxishilfen für Ihre tägliche Arbeit. **Auf die Änderungen im Hinblick auf die aktuelle Betreuungsrechtsreform wird eingegangen.**

**Teilnehmerstimmer zu Webinar-Reihe (2020/2021):**
*“Sehr gute Darstellung einer sehr komplexen Materie“ – „Informativer Überblick über das Thema, mit entsprechenden Hinweisen und Möglichkeiten der Wissensaneignung“ – „Sehr fachkundiger Referent.“*

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

###Inhalte Modul 1: Unterbringungsrecht – Grundlagen
+ Verortung des Rechtsgebiets
+ die freiheitsentziehende Unterbringung durch den rechtlichen Betreuer
+ Voraussetzungen (Aufgabenkreis, § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB)
+ Behandlung während der Unterbringung
+ Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) und die Abgrenzung zur Unterbringung
+ Unterbringung durch Bevollmächtigte
+ die Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch erkrankter Personen
+ Verhältnis der beiden Formen von Unterbringung

###Termine/Preise
**Modul 1: Betreuerwissen Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen – Grundlagen**
+ **03.03.2022** | 9:30 bis 11:00 Uhr (1,5 Stunden) | online
+ **01.09.2022** | 9:30 bis 11:00 Uhr (1,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für BtPrax-Abonnenten: 54,00 € zzgl. MwSt.** Normalpreis: 59,00 zzgl. MwSt.

**Möchten Sie weitere Module oder die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Alle Module der Reihe „Betreuerwissen Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen“**](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-unterbringung-und-freiheitsentziehende-massnahmen-alle-module-344601/)

**Kompaktpreis für alle 3 Module à 90 Minuten: 159,00 € für BtPrax-Abonnenten, Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)** Preis je Einzelmodul: 54,00 € für BtPrax-Abonnenten, Normalpreis 59,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts -Webinar für Einsteiger-

Das Webinar behandelt die Grundlagen des mittlerweile äußerst komplexen und schnelllebigen Energiesteuerrechts und wird hierzu einen ersten Überblick vermitteln. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen im PDF-Format
+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar.
Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)