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Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um **Architekten- und Ingenieurleistungen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand**. Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung

Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per
E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis

Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung

Es lohnt sich für Sie aus Kostengründen meist mehr, Produkte außerhalb der EU herstellen zu lassen statt hier. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf hochwertige Komponenten oder Vormaterialien aus der EU verzichten müssen. Das Zollrecht bietet Ihnen hier mit der passiven Veredelung (PV) eine Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.

###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren

Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.

Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.

In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.

Zoll für Newcomer

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, wieso, weshalb, warum Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für Ihre Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.

###Compliance und Kostenoptimierung – kein Widerspruch
Mit den notwendigen Fachkenntnissen sind Sie in der Lage Ihren internationalen Warenhandel nicht nur rechtskonform zu gestalten, sondern auch schnell und ohne unnötigen Kosten. Durch Ihr erworbenes Wissen steigt auch Ihre Fähigkeit, Probleme effizient zu lösen.

Sie erlernen in unserer zweitägigen Veranstaltung „Zoll für Newcomer“, wie Sie Ihre Importe und Exporte zollrechtlich abwickeln, auf welche Details Sie achten sollten und wie die verschiedenen Rechtsgebiete miteinander verknüpft sind.

Fit für 2024 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem **JStG 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend **überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung** angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes **Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen **maßgeblichen Regelungen**, die zu beachten sind.

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!