Schlagwort-Archive: 22

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung

Es lohnt sich für Sie aus Kostengründen meist mehr, Produkte außerhalb der EU herstellen zu lassen statt hier. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf hochwertige Komponenten oder Vormaterialien aus der EU verzichten müssen. Das Zollrecht bietet Ihnen hier mit der passiven Veredelung (PV) eine Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.

###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren

Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.

Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.

In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.

Zoll für Newcomer

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, wieso, weshalb, warum Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für Ihre Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.

###Compliance und Kostenoptimierung – kein Widerspruch
Mit den notwendigen Fachkenntnissen sind Sie in der Lage Ihren internationalen Warenhandel nicht nur rechtskonform zu gestalten, sondern auch schnell und ohne unnötigen Kosten. Durch Ihr erworbenes Wissen steigt auch Ihre Fähigkeit, Probleme effizient zu lösen.

Sie erlernen in unserer zweitägigen Veranstaltung „Zoll für Newcomer“, wie Sie Ihre Importe und Exporte zollrechtlich abwickeln, auf welche Details Sie achten sollten und wie die verschiedenen Rechtsgebiete miteinander verknüpft sind.

Fit für 2024 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem **JStG 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend **überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung** angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes **Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen **maßgeblichen Regelungen**, die zu beachten sind.

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

___

###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

___

###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

___

###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Einführung Wertermittlerportal

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer Online-Datenbank! Das Webinar gibt Ihnen einen gezielten Überblick über die Inhalte, führt Sie in die wichtigsten Funktionen ein und erleichtert Ihnen durch gezielte Hilfestellungen den Einstieg in die Arbeit mit dem Wertermittlerportal.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung.

Das Webinar dauert von 10:00 – 10:45 Uhr und ist für Sie kostenfrei. Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)