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Betreuerwissen Erbrecht– effektiv handeln, Haftung vermeiden

Kommt es während der Betreuung zum Todesfall in der Familie des betreuten Menschen stehen Betreuer*innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche Auswirkungen hat die Erbschaft auf Sozialleistungen? Ist der betreute Mensch Pflichtteilsberechtigt und wie kann ich seine Ansprüche effektiv durchsetzen? Wie kann ich den betreuten Menschen effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

Diese erfolgreiche Webinar-Reihe „Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Rechtsanwalt und Notar – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen zur Webinar-Reihe (Juli 2020):** *„Klasse Durchführung – knapp, sachlich und die Fragen werden beantwortet!“ – „Der Inhalt wurde sehr klar, gut strukturiert und leicht verständlich vorgetragen – Super!“*
**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021):** *”hervorragender Referent!”- “Ein hohes Niveau!”*

Die Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

###Termine und Preise
**Module 1 – 4 : Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden**
**Dauer/Modul:** jeweils 2,5 Std. Vortrag inkl. Fallbeispiele und aktiver Diskussion
**Termine**: 08. + 09. + 15. + 16.03.2023 | jeweils 09:30 bis 12:00 Uhr

**Kompaktpreis für alle 4 Module (4 x 150 Minuten): 299,00 € für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht)**, Normalpreise 329,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

bav Zollforum

### Steigende Komplexität im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter:innen einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar

Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die Reguvis Akademie bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Programmen aus.

### Rechtssicherheit durch das Zollforum

Wir bieten die Möglichkeit sich im Rahmen des bewährten bav Zollforums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.

Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmer:innen werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.

Das Zollforum ist als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer:innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Exportkontroll- und Zollorganisation zu finden.
Profitieren Sie von dem **Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern** sowie unseren Referenten:innen. Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber den Behörden nutzen.

Wenn die Eltern psychisch erkrankt sind – Kinder im Begleiteten Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen Begleitete Umgangskontakte zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Entstehungsgeschichte ist zum Teil sehr komplex, so auch dann, wenn psychische Erkrankungen es den leiblichen Eltern unmöglich machen, sich um die eigenen Kinder im vollen Umfang zu kümmern. Sie als Umgangsbegleiter:in stellen hier eine **wichtige Schnittstelle zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind** dar. Grundlegende **Kenntnisse der Entwicklungspsychologie** und den **Formen von psychischen Erkrankungen** sind für die Ausübung dieser Tätigkeit ebenso essenziell wie eine große Portion an **Empathie** und der **Fähigkeit, sich abzugrenzen**.

###Das Recht auf gegenseitigen Umgang
In Fällen, in denen die Eltern aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur oftmals schwer zugänglich sind und deren Verhalten weniger berechenbar ist, gestalten sich Umgangskontakte **besonders herausfordernd**. So komplex die Fallkonstellation auch erscheint, sowohl dem Kind als auch den Eltern muss ein Recht auf gegenseitigen Umgang Rechnung getragen werden. Die Umstände des Einzelfalls entscheiden hierbei über Art und Umfang des Umgangs.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in diese Aufgabe erfolgreich meistern
In unserer **dreistündigen Veranstaltung** befassen Sie sich intensiv mit Beispielen o. g. Fallkonstellationen. **Spezifische Fachkenntnisse** sind das A & O, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen **kompetent agieren** zu können. In einem familiären Gefüge, in dem die psychische Erkrankung Dreh- und Angelpunkt ist, spielen Schuld- und Schamgefühle, irritierende Wahrnehmungen und unklare Grenzen eine große Rolle. Sie lernen, wie Sie einen Rahmen ermöglichen, in dem **eine Interaktion für beide Seiten geschützt und erfolgreich stattfinden kann**.

###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)

Häusliche Gewalt und Hochstrittigkeit – eine Herausforderung im Begleiteten Umgang

**„Häusliche Gewalt und Hochstrittigkeit“** – zwei Themen, die sich voneinander unterscheiden, jedoch auch Gemeinsamkeiten aufweisen: Sie binden Fachkräfte und Akteure unterschiedlicher Professionen und Institutionen, deren größte Herausforderung es ist, **als Verantwortungsgemeinschaft miteinander zu kooperieren**, um **wirksame Hilfen zum Schutz des Kindes** zu gestalten.

###Darum geht es

Selbst nach der vermeintlichen Lösung – einer Trennung der Eltern – dauern **Konflikte** zwischen den Erziehungsberechtigten oft an. In besonders schwierigen Konstellationen besteht auch über die Trennungsphase hinaus ein **erhöhtes Risiko für Gewalt**, die nicht zwingend in den eigenen vier Wänden stattfindet sondern sich auch in anderen Beziehungsmustern zeigen kann. Kinder, die Gewalttätigkeiten am eigenen Leib oder in der häuslichen Gemeinschaft erfahren haben, sind in der Regel **hoch belastet und traumatisiert**. Weist die Beziehung der getrennten Eltern „hochstrittige“ Züge auf, in denen das Kind beispielsweise **instrumentalisiert** wird, hat dies weitere **Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes**.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in und Mitglied der Verantwortungsgemeinschaft interagieren können

In unserer **dreistündigen Veranstaltung** erlernen Sie Strategien, um die **Balance zwischen Elternrecht, Kinderrechten und Kindeswohl** zu finden und diese aktiv zu gestalten. Umgangskontakte müssen **gut vorbereitet** sein. Anhand von Beispielen und daraus resultierenden Fragestellungen gibt die Referentin, Dipl.-Päd. Susanne Prinz, langjährige Umgangsbegleiterin und Fachbuchautorin, eine **Vielzahl an praktischen Hinweisen** für Ihre Tätigkeit als Umgangsbegleiter:in, insbesondere für eine konstruktive Zusammenarbeit mit weiteren Verfahrensbeteiligten. Oberste Priorität gilt dem **Kindeswohl** und dem damit verbundenen Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen **Umgangskontakte gewaltfrei stattfinden können**.

###Preise
Normalpreis: 129,00 € zzgl. 19% MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.)
Sonderpreis für Abonnenten der ZKJ: 109,00 € zzgl. 19% MwSt. (129,71 € inkl. MwSt.)

Workshop für Betreuungsbehörden: Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer/innen nach dem BtOG

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert werden. Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst. Ein zentrale Änderung ab dem 1.1.2023 ist das bei den örtlichen Betreuungsbehörden angesiedelte Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer/innen: Künftig wird als Berufsbetreuer/in wird nur noch zugelassen, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren gemäß den §§ 23, 24 BtOG durchlaufen und von der örtlichen Behörde (Stammbehörde) einen Registrierungsbescheid erhalten hat.

In diesem ganztägigen Workshop erfahren Sie zunächst die Grundlagen des neuen Registrierungsverfahrens und die entsprechenden Anforderungen, die damit auf die Betreuungsbehörden zukommen. Schwerpunkt des interaktiven Workshops ist die gemeinsame Erarbeitung praxistauglicher und rechtsicherer Checklisten für das Registrierungsverfahren sowie verschiedener Musterbescheide zum Verfahren.

Der digitale Workshop bietet allen Teilnehmer/innen zudem die Plattform zu einem intensiven Austausch zum geplanten neuen Recht. Der Leiter der Workshops – Guy Walther, erfahrener Praktiker und u.a. Autor des Fachbuchs „Handbuch Betreuungsbehörde“ – steht für individuelle Praxisfragen zur Verfügung.

###Termine/Preise/Ort

17.01.2023 | 09:00 – 16:00 Uhr (inkl. Pausenzeiten) | online

**Vorzugspreis für Abonnent/innen (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 199,00 €**
Normalpreis 239,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen.** Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

## Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?
Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils 3 Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des **Vergaberechts** eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu Erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expert:innen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

## Von Praktikern für Praktikern empfohlen:
_„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“_
_„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“_ _„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“_

Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!

Die am 1.1.2023 in Kraft tretende Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.

**Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?**

Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine/Preise

05.05.2023 | 10:00 – 11:30 Uhr (1,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Bt-Recht): 84,00 €**; Normalpreis: 99,00 € (jeweils zuzügl. 19 % MwSt.)

Optische Bauforensik

**Training mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen. Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon Rapps erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.

Sachverständige aus den Bereichen Bau, Baubiologie u.a. Bereichen des Sachverständigenwesens sind eingeladen, die **neue Technik** der optischen Bauforensik in einem **Praxisseminar** selbst auszuprobieren und zu erlernen.

Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmer an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmern frei steht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren.
Geübt wird an zahlreichen **Lernstationen** aus den Bereichen Mineralische Baustoffe, Textilien, Urinkontaminationen, Holz, Parkett, PVC, Beschichtungen, Klebstoffe, Wasserschäden.

Als Ergänzung und Vertiefung zu diesem Seminar bieten wir am Folgetag das erweiterte [Aufbauseminar Optische Bauforensik](https://shop.reguvis.de/seminar/optische-bauforensik-aufbauseminar/) an.

**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de

Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/Er9T7MwGPbsHxbb)

##WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Die Teilnahme richtet sich nach den aktuellen Landeschutzverordnungen.

Optische Bauforensik

**Training mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen. Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon Rapps erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.

Sachverständige aus den Bereichen Bau, Baubiologie u.a. Bereichen des Sachverständigenwesens sind eingeladen, die **neue Technik** der optischen Bauforensik in einem **Praxisseminar** selbst auszuprobieren und zu erlernen.

Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmer an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmern frei steht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren.
Geübt wird an zahlreichen **Lernstationen** aus den Bereichen Mineralische Baustoffe, Textilien, Urinkontaminationen, Holz, Parkett, PVC, Beschichtungen, Klebstoffe, Wasserschäden.

Als Ergänzung und Vertiefung zu diesem Seminar bieten wir am Folgetag das erweiterte [Aufbauseminar Optische Bauforensik](https://shop.reguvis.de/seminar/optische-bauforensik-aufbauseminar/) an.

**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de

Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/Er9T7MwGPbsHxbb)

##WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Die Teilnahme richtet sich nach den aktuellen Landeschutzverordnungen.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
28.02.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
06.06.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)