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Webinar-Reihe: Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Die Webinar-Reihe „Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“ erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch kann der Sachverständige die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen nachvollziehen. Ferner ermöglicht dies dem Sachverständigen einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigen-Gutachten zu führen.

Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigen-Gutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von Belastungen. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes der 5 Module separat oder alle 5 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Wann**:
Modul 1: 09.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 2: 10.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 3: 16.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 4: 17.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 5: 22.03.2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr

**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:**
**Normalpreis € 399,00 zzgl. MwSt.** (Bei Einzelbuchung; Preis für das einzelne Modul: € 99,00 zzgl. MwSt.)
**Vorzugspreis für Abonnenten € 349,00 zzgl. MwSt.** (bei Einzelbuchung, Vorzugspreis für das einzelne Modul: 84,00 zzgl. MwSt.)

**Inhalte**

+ **Modul 1: Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
09.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken dargestellt.

1. Einführung
a. Steuerliche Maßgeblichkeit bei der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer
b. Auswirkungen einer Bewertung
c. Escape-Klausel durch Sachverständigen-Gutachten
d. Umfang des Grundvermögens
2. Begriffsbestimmungen
a. Gebäudebegriff
b. Abgrenzung von den Betriebsvorrichtungen
c. Vorrang der steuerlichen Verfahren
d. Definition der Grundstücksarten
3. Bewertung von unbebauten Grundstücken
a. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
b. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht
c. Wertbeeinflussende Merkmale
d. Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
e. Planungsrechtliche Geschossflächenzahl
f. Abweichende Grundstücksgröße
g. Wertrelevante Geschossflächenzahl
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 2: Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer **
10.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren dargestellt.

1. Allgemeines
2. Ertragswertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudeertragswerts
a. Ermittlung der maßgebenden Miete
b. Umfang in den Mietertrag einzubeziehenden Beträge
c. Nicht zur Miete gehörende Zahlungen
d. Voraussetzungen für den Ansatz der üblichen Miete
e. Bestimmung des Jahresertrags bei Ferienwohnungen
f. Ableitung der üblichen Miete aus dem Mietspiegel
g. Ableitung der üblichen Miete aus dem zu bewertenden Objekt
h. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
i. Gründe für eine Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer
j. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
k. Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes
l. Ansatz des gesetzlich festgelegten Liegenschaftszinssatzes
4. Aktuelle Fragenstellungen
a. Offene Fragen zum Vorrang des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes gegenüber dem Grundstücksmarktbericht
b.Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 3: Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
16.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Ab dem 1.1.2016 hat der Gesetzgeber das Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes vollständig angepasst und neue Regelherstellungskosten vorgegeben. Dabei ist eine verbindliche Bindung an den Baupreisindex eingeführt worden, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren dargestellt.

1.Allgemeines
2. Sachwertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudesachwerts
a. Tabelle Regelherstellungskosten
b. Jährliche Baupreisindizes
c. Alterswertminderung
d. Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
e. Wertzahlen
f. Brutto-Grundfläche
g. Änderung bei besonders werthaltigen Außenanlagen
h. Rechtsprechung: „Regelmäßiger“ Mindestwertansatz im Sachwertverfahren
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 4: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen **
17.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche Bestandteile eines Grundstücks nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für den Gutachter maßgebend, der den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen will. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. für Investitionszulagen. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

1. Allgemeines
a. Erhebliche Konsequenzen bei der steuerlichen Behandlung
b. Steuerübergreifende Bedeutung der Abgrenzungsfragen
2. Umfang des Grundvermögens
a. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes
b. Gleich lautende Ländererlasse zur Abgrenzungsfrage
3. Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
a. Abgrenzungsschema
b. Zusammenhang zum Gewerbe
c. Wesentliche Bestandteile
d. Zubehör
4. Gebäudebegriff
a. Abschließende Bestimmung der Gebäudemerkmale
b. Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen
c. Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung
d. Standfestigkeit
e. Feste Verbindung mit dem Grund und Boden
f. Beständigkeit
5. Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltung

+ **Modul 5: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung**
22.03.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

**Sie möchten nur einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliche-bewertung-von-unbebauten-grundstuecken-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-354271/)
[Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-ertragswertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-354277/)
[Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-sachwertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-354291/)
[Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-abgrenzung-der-steuerlichen-betriebsvorrichtungen-vom-grundvermoegen-354295/)
[Modul 5 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-anforderungen-an-den-nachweis-des-niedrigeren-gemeinen-werts-bei-der-steuerlichen-grundbesitzbewertung-354299/)

Preis für das einzelne Modul: € 99,00 zzgl. MwSt.(Vorzugspreis für Abonnente für das einzelne Modul: € 84,00 zzgl. MwSt.)

Einführung in die Vergabeunterlagen-Datenbank (VUDB)

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung. **Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten von 11:00 – 11:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.** Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToTraining” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz eines professionell arbeitenden Unternehmens** gehört eine gut funktionierende Exportkontrolle.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden verantwortungsvolle und komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Insbesondere bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen **empfindliche Strafen**, wie Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen persönlich, bei einem Organisationsmangel auch immer gegenüber der Geschäftsleitung oder wie die Bruttoerlösabschöpfung. Dazu kommt ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **„Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel.

### Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“.
Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

### Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Exklusiv-Update für Exportkontrollfachwirte (brav)®

Im Bereich Exportkontrolle ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden. Diese führen nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen, sondern auch zu Imageschäden durch negative Pressemitteilungen. Zudem droht der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind.
Auf qualifiziertes und kompetentes Personal in diesem Bereich können Sie somit nicht verzichten. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss der Ausfuhrverantwortliche sicherstellen, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird. Erschwerend kommt hinzu, dass das Außenwirtschaftsrecht ein schnelllebiger Themenbereich ist.
Wir bieten daher exklusiv für unsere Exportkontrollfachwirte/innen (brav)® die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zu informieren. Zudem werden hier die wichtigsten Neuerungen im Zollrecht erläutert. Profitieren Sie auch von dem Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern sowie unseren Referenten.
Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber dem BAFA und der Zollverwaltung nutzen.

AW-Next Fernlehrgang Manager/in Zoll

Der AW NEXT-Fernlehrgang Manager(in) Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit sich im Büro, zuhause oder unterwegs, neben der beruflichen Tätigkeit sicheres Fachwissen für die praktische Zollabwicklung anzueignen. Dabei können Sie selbstbestimmt entscheiden, wann Sie lernen und die Weiterbildung flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihren persönlichen Lebensstil anpassen. Zudem vermeiden Sie Ausfallzeiten im Unternehmen und sparen unnötige Reisekosten.

Mit einem umfangreichen Fachbuch, einem Web Based-Training (WBT) und zehn Lehrbriefen mit praktischen Übungsaufgaben vermitteln wir Ihnen die Hintergründe, Praxis und Zusammenhänge der täglichen Zollabwicklung. Durch die Kombination der verschiedenen Medien werden komplexe Themen mit anschaulichen Praxisbeispielen spielerisch erlernt.

Die Lehrbriefe stellen wir Ihnen zum Download online bereit. Auf Wunsch senden wir diese auch gern per Post zu Ihnen nach Hause. Die Lehrbriefe werden pro Thema wöchentlich bzw. alle zwei Wochen ausgegeben. Die Übungsaufgaben können Sie nach Bearbeitung gern an uns zur Korrektur senden.

Ergänzend zum Lehrbuch, dem WBT und den Lehrbriefen bieten wir Ihnen zu festen Terminen „Sprechstunden“ bei unseren Dozenten an. Dort können Sie Ihre Fragen zu den Lehrinhalten stellen. Außerdem werden Ihnen Lernvideos zur Verfügung gestellt, die ausgewählte Themenbereiche wiederholen oder vertiefen.

Die Teilnehmer erhalten nach der bestandenen Abschlussprüfung ein Teilnahmezertifikat, welches Ihnen als qualifizierter Nachweis gegenüber den Behörden, wie beispielsweise der Zollverwaltung, dient.

Einreihung von Waren in den EZT – Aufbauworkshop

Das Einreihen von Waren in den Elektronischen Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Ist die Einreihung falsch, ist auch der gesamte Rest der Zollanmeldung unrichtig, da die falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) angewendet werden. Falsche Warennummern werden daher durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
In diesem Seminar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert.

Der Aufbauworkshop vertieft dabei einzelne Problemkreise des Grundlagenkurses und erarbeitet die Lösungen von schwierigen Fällen, die erfahrungsgemäß in der Praxis häufig falsch angemeldet werden. Der Kurs geht auf die immer wieder auftauchenden Problemfelder der Tagespraxis ein und führt systematisch an die richtige Lösung heran. Die Teilnehmer/innen werden dabei zu Beginn des Seminars eingeladen, die Schwerpunkte zur nachfolgenden Themenauswahl (zeitlich und inhaltlich) selbst mitzubestimmen.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

12. Thementag Außenwirtschaft 2022

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, Sanktionen und Embargos, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern** gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Außenhandelsgeschäfte. Dazu gehört auch die **regelmäßige Weiterbildung**.

Der diesjährige Thementag Außenwirtschaft in Köln steht unter dem Motto: Experten referieren – Praktiker diskutieren. Unser umfangreiches Update hält Sie über aktuelle Neuentwicklungen im Bereich Außenwirtschaft auf Stand.

Traditionell laden wir Sie bereits am Vorabend zu einer geführten Brauhaustour durch die Kölner Altstadt ein. Am Veranstaltungstag stehen am Vormittag und zum Abschluss die aktuellen Entwicklungen im Außenhandels-, Zoll- und Exportkontrollrechts im Fokus. Dazwischen können Sie aus insgesamt sechs verschiedenen Themenworkshops die für Sie relevanten Inhalte wählen. **Zentraler Bestandteil der Veranstaltung ist das branchenübergreifende Netzwerken**.

Beim Thementag Außenwirtschaft handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Reguvis Akademie GmbH und der Reguvis Fachmedien GmbH. Ihre Anmeldedaten werden aus organisatorischen Gründen von beiden Unternehmen verwendet.

Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie gerne unseren Kollegen André Fischer an.
(Email: andre.fischer@reguvis.de; Telefon: 0221 97 668 – 343)

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

10. Fachtagung “Der Bausachverständige”

Die Arbeit des Bausachverständigen ist extrem komplex und vielschichtig. Die vermeintlichen Schäden müssen technisch untersucht und begutachtet, die Ergebnisse den Regelwerken entsprechend bewertet, sorgfältig dokumentiert und den Beteiligten verständlich dargelegt werden. Die 10. Fachtagung »Der Bausachverständige« diskutiert deshalb aktuelle Aspekte dieses Kompetenzspektrums.

Normen und andere Regelwerke sind die Grundlage der Arbeit von Bausachverständigen. Sie sind aufgrund Ihrer Expertise aber auch prädestiniert, Normen und Regelwerke kritisch zu betrachten und zu hinterfragen. Gleichzeitig müssen Sie sich intensiv mit den Regelwerken befassen und sich auf dem neuesten Stand halten, um Schäden und Mängel einzuordnen und Ihre Argumentation z.B. in Gutachten vor Gericht »wasserdicht« vortragen zu können.

Die 10. Fachtagung »Der Bausachverständige« befasst sich daher intensiv mit Normen und Regelwerken aus Sachverständigensicht. Neben der Frage, wie sich Sachverständige in die Normungsarbeit einbringen und quasi »Qualitätssicherung« betreiben können, werden aktuelle Normen vorgestellt und kritisch hinterfragt. Zudem wird die juristische Sicht auf die Regelwerke vor Gericht dargestellt.

**Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation, von der wir nicht wissen, wie sie sich über den Winter entwickeln wird, haben wir uns dazu entschlossen, auch die BauSV-Fachtagung 2022 rein digital anzubieten. Sie werden als Teilnehmer selbstverständlich auch hier die Möglichkeit haben, den Referenten Fragen zu stellen und in den Dialog zu treten – aber alles mit gesundem Abstand**

**Wann:** 17.03.2022, 09:00 – 17:00 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten
**Was:** Thema “Alles nach Norm? Normen und Regelwerke aus Sachverständigensicht”
**Preis:** Preis für Abonnenten unserer Zeitschriften und Datenbanken: 299,- €; Regulärer Preis: 339,- €, alle Preise jeweils zzgl. MwSt.

##AUSSTELLER & SPONSOREN
**Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie gerne unseren Kollegin Judith Greifenberg an. (E-Mail: judith.greifenberg@reguvis.de; Telefon: 0221 97 668 – 128)**