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Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.

Basis Import

Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.

###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick

Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister rechtssicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.

Unsere Veranstaltung “Basis Import” gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.

Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung

Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.

###Immer die für Sie günstige Lösung

Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen, und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.

In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.

Fit für 2024 – Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Import**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Fit für 2024 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Lohn-, Sozialleistungs- & Kontenpfändung erfolgreich abwehren

Als **Berufsbetreuer:in** kommen Sie im Bereich der Vermögenssorge bei Ihrer betreuten Person häufig mit den Themen **„Schulden und Zwangsvollstreckung“** in Berührung. Da Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher häufig ergebnislos verlaufen, versuchen Gläubiger:innen, das Zahlungskonto „leerzuräumen“ und den Lohn sowie Sozialleistungen oder im Wege der Doppelpfändung („kumulativ!“) zu pfänden.

###Als Berufsbetreuer:in mit Forderungen taktisch umgehen

In der Veranstaltung erlangen Sie die erforderlichen **systematischen Kenntnisse**, um die Bedeutung eines vollstreckungsrechtlichen Zugriffs auf Lohn und ein Zahlungskonto **richtig einschätzen** und gegebenenfalls **kenntnisreich abwehren** zu können. Des Weiteren erhalten Sie Tipps zu den **Reaktionsmöglichkeiten** bei der Pfändung von laufenden oder einmaligen Sozialleistungen Ihrer betreuten Person.

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!

Die am 1.1.2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.

**Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?**

Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

Profi-Tipps für Bausachverständige

Sachverständige aufgepasst! Unsere beliebte Reihe **„Profi-Tipps für Bausachverständige“** geht in die nächste Runde.
Anschaulich und kompakt gehen wir in unserer **vierteiligen Webinar-Reihe** verschiedenen fachspezifischen Themen nach, die Sie in Ihrer Berufspraxis bewegen.

###Die Methode der Technischen Quotelung richtig anwenden

In den ersten beiden Webinaren widmen wir uns der **„technischen Quotelung“**. Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Problem besteht, auf das Mehrere Einfluss genommen haben könnten. Die einzelnen Beteiligten oder das Gericht befassen sich dann mit der Verteilung der Beseitigungskosten auf die einzelnen Beteiligten. Die technische Quotelung kann somit für Rechtsstreite als auch für Schiedsgutachten von Bedeutung sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese richtig erstellen, um somit den eigenen **Vergütungsanspruch** nicht zu verlieren sowie die **eigene Haftung zu vermeiden**.

###Was Sie bei der Gutachtenerstellung unbedingt beachten sollten

Im dritten Modul gehen wir der Frage nach, wie ein Gutachten noch **präziser* und gleichzeitig **rechtssicher** formuliert werden kann, um es für Leser:innen einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten sowie **Missverständnisse zu vermeiden**. Typische Beispiele hierfür sind die Begriffe Mangel, Schaden und Norm, die für Juristinnen und Juristen etwas vollkommen anderes bedeuten können als für Ingenieurinnen/Ingenieure oder Handwerker:innen. Lernen Sie, wie die **Sprache zu Ihrem Werkzeug** wird und tragen Sie mit Ihrem **sprachlich gut ausgearbeiteten Gutachten** dazu bei, die Urteilsfindung vor Gericht zu erleichtern und sichern sich gleichzeitig lukrative **Folgeaufträge**.

###Digital kommunizieren mit der E-Akte

Abschließend wagen wir einen Blick in die Zukunft, in dem wir das Thema **„E-Akte“** näher beleuchten. Seit 2018 ist es erlaubt, Sachverständigengutachten digital bei Gericht einzureichen, seit 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für Gerichte sogar verbindlich. Von Seiten der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ wurde angeregt, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ab dem 01.01.2026 verpflichtet werden, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen.
Erfahren Sie, wie die **digitale Kommunikation** funktioniert, welche Schritte Sie hierzu veranlassen müssen und welchen **Nutzen** Sie aus der Digitalakte ziehen können.

**Wir freuen uns auf Sie!**

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Klare und gute Erklärung des komplexen Themas.“*
**Peter Liechti, Tiger GmbH, Sachverständiger, zu Modul I und II: Technische Quotelung**

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.