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Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse – Inklusion erfolgreich gestalten

###Neuordnung des Leistungsrecht in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Das neue **Kinder- und Jugendstärkungsgesetz** soll Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene und deren Familienangehörige mit besonderem Unterstützungsbedarf stärken. **Teilhabe und Chancengleichheit** stehen hierbei im Vordergrund. Im Bereich der **Inklusion** wurde ein Stufenplan entwickelt, der schrittweise umgesetzt werden soll. Besonderer Fokus liegt hierbei auf den **öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe**, die ab 2028 für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein sollen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, sind nicht nur eine Neuordnung des Leistungsrecht sondern gleichzeitig auch die **Schaffung neuer Aufgabenbereiche/Professionen** sowie **umfassende Weiterbildungen erforderlich**. Diese betreffen insbesondere den **Beratungsauftrag nach § 10a** sowie die **Ausbildung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß §10b des SGB VIII**, die ab dem 01.01.2024 ihre Arbeit aufnehmen.

###Verfahrenlotsin und Verfahrenslotse sowie der Beratungsauftrag nach § 10a SGB VIII
Eine **Doppelrolle** kommt den Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen zu. Sie sind zugleich **Berater:innen des Jugendamtes und Anwältinnen bzw. Anwälte der leistungsberechtigten Personen**. Eine Aufgabe, die nicht nur ein hohes Maß an fachlichem (sozialpädagogischen wie juristischen) **Fachwissen** voraussetzt, sondern ein ebenso hohes Maß an Empathie, Fingerspitzengefühl und weitere **persönliche Kompetenzen (Soft Skills)**. Auch in der Beratungsfunktion nach § 10a sind diese Kenntnisse unabdingbar, um Leistungsberechtigten eine verlässliche und kompetente Unterstützung zu sein.

**Sie interessieren sich für die Tätigkeit einer Verfahrenslotsin/eines Verfahrenslotsen und/oder möchten mehr darüber erfahren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.**

###Darum geht es in unserer Veranstaltung

In unserem insgesamt **sechsstündigen Webinar** beleuchten unsere Referenten, **Prof. Dr. Jan Kepert und Markus Wegenke**, die §§ 10a und 10b des SGB VIII aus den Blickwinkeln zweier Professionen. Am ersten Tag erhalten Sie einen **kompakten Einblick in die Aufgaben, Rechte und Pflichten**, die mit den jeweiligen Tätigkeiten verbunden sind und welche **Herausforderungen sowie Chancen** sich hieraus ergeben. Am zweiten Tag folgt die **praktische Ausarbeitung**. Unter Anleitung von Markus Wegenke gehen Sie in der Gruppe anhand von Fallbeispielen der Frage nach, wie eine Beratungstätigkeit und das Agieren als Verfahrenslotsin/Verfahrenslotse **in der Praxis erfolgreich** gestaltet werden kann.
Ein Handout, das die Inhalte des Webinars noch einmal zusammenfasst und weitere ergänzende Informationen enthält, rundet das Programm ab.

Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse – Inklusion erfolgreich gestalten

###Neuordnung des Leistungsrecht in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Das neue **Kinder- und Jugendstärkungsgesetz** soll Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene und deren Familienangehörige mit besonderem Unterstützungsbedarf stärken. **Teilhabe und Chancengleichheit** stehen hierbei im Vordergrund. Im Bereich der **Inklusion** wurde ein Stufenplan entwickelt, der schrittweise umgesetzt werden soll. Besonderer Fokus liegt hierbei auf den **öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe**, die ab 2028 für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein sollen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, sind nicht nur eine Neuordnung des Leistungsrecht sondern gleichzeitig auch die **Schaffung neuer Aufgabenbereiche/Professionen** sowie **umfassende Weiterbildungen erforderlich**. Diese betreffen insbesondere den **Beratungsauftrag nach § 10a** sowie die **Ausbildung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß §10b des SGB VIII**, die ab dem 01.01.2024 ihre Arbeit aufnehmen.

###Verfahrenlotsin und Verfahrenslotse sowie der Beratungsauftrag nach § 10a SGB VIII
Eine **Doppelrolle** kommt den Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen zu. Sie sind zugleich **Berater:innen des Jugendamtes und Anwältinnen bzw. Anwälte der leistungsberechtigten Personen**. Eine Aufgabe, die nicht nur ein hohes Maß an fachlichem (sozialpädagogischen wie juristischen) **Fachwissen** voraussetzt, sondern ein ebenso hohes Maß an Empathie, Fingerspitzengefühl und weitere **persönliche Kompetenzen (Soft Skills)**. Auch in der Beratungsfunktion nach § 10a sind diese Kenntnisse unabdingbar, um Leistungsberechtigten eine verlässliche und kompetente Unterstützung zu sein.

**Sie interessieren sich für die Tätigkeit einer Verfahrenslotsin/eines Verfahrenslotsen und/oder möchten mehr darüber erfahren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.**

###Darum geht es in unserer Veranstaltung

In unserem insgesamt **sechsstündigen Webinar** beleuchten unsere Referenten, **Prof. Dr. Jan Kepert und Markus Wegenke**, die §§ 10a und 10b des SGB VIII aus den Blickwinkeln zweier Professionen. Am ersten Tag erhalten Sie einen **kompakten Einblick in die Aufgaben, Rechte und Pflichten**, die mit den jeweiligen Tätigkeiten verbunden sind und welche **Herausforderungen sowie Chancen** sich hieraus ergeben. Am zweiten Tag folgt die **praktische Ausarbeitung**. Unter Anleitung von Markus Wegenke gehen Sie in der Gruppe anhand von Fallbeispielen der Frage nach, wie eine Beratungstätigkeit und das Agieren als Verfahrenslotsin/Verfahrenslotse **in der Praxis erfolgreich** gestaltet werden kann.
Ein Handout, das die Inhalte des Webinars noch einmal zusammenfasst und weitere ergänzende Informationen enthält, rundet das Programm ab.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßes.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.

Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der **Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023** wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert.
Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer:innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist.
Zur **Qualitätssicherung** wird ein **neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer:innen **eingeführt.

###Das erwartet Sie
Dieses Kompakt-Webinar informiert Sie in **4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten** auf die **neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts**.
Sie erhalten einen **Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG** und über das neue **Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)**.

###Inhalte
Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt:
**Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?**
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Das sagen unsere Kund:innen:
*”Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*
**Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus**

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

#### Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, sind besondere Regeln zur Einreihung zu beachten.

#### Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verpflichtungen aus dem LkSG treffen aber letztlich alle Zulieferer in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie gesetzeskonform handeln und die Anforderungen Ihrer größeren deutschen Kunden erfüllen können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – oft kurz als Lieferkettengesetz, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Den Unternehmen wird mit diesem Gesetz erstmalig eine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ihrer ausländischen Vorlieferanten auferlegt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Vermeiden Sie hohen Aufwand und zusätzliche Kosten beim präferenzbegünstigten Warenversand ins Drittland, indem Sie die Vereinfachungen „Ermächtigter Ausführer“ (EA) und „Registrierter Ausführer“ (REX) für sich nutzen.

#### Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen handelt es sich grundsätzlich um förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1, die von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen auf original Vordruck abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtiger Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

#### Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtiger Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

comply. Plus: Lernen Sie unsere Datenbank für Compliance und Datenschutz kennen

Machen Sie sich in unserem Webinar ganz einfach selbst ein Bild von der Datenbank comply. Plus.
Testen Sie als Webinar-Teilnehmer comply. Plus vier Wochen kostenfrei, nachdem wir Ihnen die Inhalte und Funktionen der Datenbank ausführlich vorgestellt haben.
Wir präsentieren Ihnen die intuitive Suchfunktion, mit deren Hilfe Sie zielgenau die passenden Ergebnisse finden, und zeigen Ihnen viele hilfreiche Tipps und Tricks zum Umgang mit der Datenbank.

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Stellen Sie während des Seminars gerne Ihre Fragen, die wir nach Möglichkeit sofort, bei Bedarf aber auch im Anschluss an die Veranstaltung beantworten.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen
Nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem Desktop-PC oder einem mobilen Endgerät an dem Webinar teil. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

Teilnahme
Mit dem Teilnahme-Link gelangen Sie in Ihren Webbrowser und können an der Sitzung teilnehmen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier] (https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

Testen
Testen Sie sicherheitshalber vorab [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w060001) Ihre Internetverbindung.

Fragen und Antworten:
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten zur eingesetzten Software „GoToTraining“ finden Sie hier. (https://support.goto.com/de/article/g2w030002)