Schlagwort-Archive: 11

Hybrid – IHK – Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang 13 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2022er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird aus-schließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung)

+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**
**Für die Online-Teilnehmer:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum Einzelaufträge bündeln kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Sie eignen sich daher für wiederkehrende Beschaffungen von Leistungen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst und die Vergabe der Einzelaufträge auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die für derartige Verfahren notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in der Veranstaltung systematisch dargestellt.

online am 29.+30.11.2022
1.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr

Sanktionslistenprüfung

Durch die Embargoregelungen der EU werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Finanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es, den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von den Unternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Durch diese Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht über die zu prüfenden Sanktionslisten der EU und lernen Ihr Wissen im täglichen Berufsleben optimal anzuwenden.

Sanktionslistenprüfung

Durch die Embargoregelungen der EU werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Finanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es,
den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von den Unternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Durch diese Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht über die zu prüfenden Sanktionslisten der EU und lernen Ihr Wissen im täglichen Berufsleben optimal anzuwenden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

**Nachforderung fehlender Unterlagen: Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht/)

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Alle 2-stündige Webinare in der Webinar-Reihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandeln spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie haben Interesse an nur einem,zwei oder drei Modulen?
Klicken Sie auf das gewünschte Modul und erhalten Sie weitere Informationen:
[Modul 1: Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-1-die-eignung-von-unternehmen-fur-den-auftrag-was-ist-da-zu-prufen/)
[Modul 2: Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-2-produktvorgaben-moglichkeiten-und-grenzen-von-vergabestellen/)
[Modul 3: Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-3-dokumentation-und-vergabevermerk-wer-schreibt-der-bleibt/)
[Modul 4: Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-4-nachforderung-fehlender-unterlagen-heilungsmoglichkeit-luckenhafter-angebote/)

Webinar: Beschwerderechte der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist eine vom Betreuungsgericht unabhängige Fachbehörde, die eigenständige Aufgaben wahrnimmt. Hierzu gehören insbesondere umfassende Beschwerderechte nach den Vorschriften des FamFG. Für alle Mitarbeiter/innen in Betreuungsbehörden stellen sich im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsmitteln zahlreiche Fragen, u.a.: Welche Beschwerdemöglichkeiten hat die Betreuungsbehörde in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren? Welche Beschwerdearten gibt es – wann ist welche Beschwerdeart einschlägig? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beschwerde zulässig? Welche Form- und Fristvorschriften sind zu beachten?

Der erfahrene Referent Guy Walther erläutert in diesem 4-stündigen Webinar die grundlegenden Beschwerdebefugnisse der örtlichen Betreuungsbehörde für die verschiedenen Verfahren und stellt die unterschiedlichen Beschwerdearten und Beschwerdefristen vor – auch auf der Grundlage von anschaulichen Fallgestaltungen aus der Praxis.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit, u.a. konkrete Beschwerdemuster.

###Termine/Preise
26.04.2022, 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr | online

**Sonderpreis für Abonnenten (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht): € 124,00 (zzgl. MwSt.)**; Normalpreis: € 149,00 € (zzgl. MwSt.)

Leistungsbeschreibungen

Die Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung bei der der Auftraggeber die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert beschreiben muss. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Das Webinar “Leistungsbeschreibungen” zeigt die vergaberechtlichen Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen und gibt mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit.

###Online-Termin 2021
am 11. + 12.11.2021 | online via GoToWebinar
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**

###Online-Termine 2022
Am 25. + 26.01.2022 | online via Zoom
Am 26. + 27.09.2022 | online via Zoom oder GoToWebinar
Jeweils von 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr

###Präsenz-Termin 2022
11.05.2022 | in Köln
Von 9:30 bis 17:00 Uhr (inkl. Mittagspause)

###Technische Voraussetzungen GoToWebinar
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

###Technische Voraussetzungen für ZOOM

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Webinar-Reihe: Gesundheitsimmobilien – Modul III – Altengerechte Wohnformen

Infolge des demografischen Wandels erhöht sich der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung. Zugleich bewirkt der gestiegene Lebensstandard, dass viele ältere Menschen Wohnformen nachfragen, die den Anforderungen des Alters besser gerecht werden als übliche Altbau-Wohnungen. Zugleich sind vielfach die notwendigen wirtschaftlichen Ressourcen vorhanden, die das Wohnen in aufwendig errichteten Immobilien ermöglichen.
Im Webinar wird erläutert, welche wesentlichen Formen altengerechten Wohnens derzeit vorhanden sind und welche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Immobilien beachtet werden sollten. Als wesentliche Immobilienarten bzw. Wohnformen werden das altengerechte Wohnen in entsprechenden Wohnanlagen und Wohnformen mit ambulanter Pflege vorgestellt.

**Sie möchten weitere Module der Reihe buchen?**

Modul 1: Ärztehäuser und medizinische Versorgungszentren
03.11.2021, 10:00 – 11:30 Uhr
[Modul 1](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-gesundheitsimmobilien-modul-i-aerztehaeuser-und-medizinische-versorgungszentren-352187/)

Modul 2: Methodik der Bewertung von Alten- und Pflegeheimen
10.11.2021, 10:00 – 11:30 Uhr
[Modul 2](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-gesundheitsimmobilien-modul-ii-methodik-der-bewertung-von-alten-und-plegeheimen-352207/)

**Einzelmodule: 89,00 € (zzgl. MwSt.)**

**Sie möchten die gesamte Webinar-Reihe buchen?**

Modul 1 – 3: Gesundheitsimmobilien
Termine: 3.11. + 10.11. + 17.11., jeweils 10:00 bis 11:30 Uhr
[Modul Reihe](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-gesundheitsimmobilien-pflegeheime-aerztehaeuser-und-altengerechte-wohnformen-352161/)

**Kompaktpreis: 199,00 € (zzgl. MwSt.)**

Webinar-Reihe: Gesundheitsimmobilien – Modul II – Methodik der Bewertung von Alten- und Plegeheimen

**INHALTE**
• Demographischen Entwicklung bis 2050
• Darstellung der Pflegebedürftigkeit
• Ermittlung des örtlichen Pflegeplatzbedarfs
• Bewertungsmethodik unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
• Gegenüberstellung von Investkostenmethode und Pachtwertmethode anhand von 2 Beispielen

**Sie möchten weitere Module der Reihe buchen?**

Modul 1: Ärztehäuser und medizinische Versorgungszentren
03.11.2021, 10:00 – 11:30 Uhr
[Modul 1 ](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-gesundheitsimmobilien-modul-i-aerztehaeuser-und-medizinische-versorgungszentren-352187/)

Modul 3: Altengerechte Wohnformen
17.11.2021, 10:00 – 11:30 Uhr
[Modul 3](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-gesundheitsimmobilien-modul-iii-altengerechte-wohnformen-352209/)

**Einzelmodule: 89,00 € (zzgl. MwSt.)**

**Sie möchten die gesamte Webinar-Reihe buchen?**

Modul 1 – 3: Gesundheitsimmobilien
Termine: 3.11. + 10.11. + 17.11., jeweils 10:00 bis 11:30 Uhr
[Modul Reihe](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-gesundheitsimmobilien-pflegeheime-aerztehaeuser-und-altengerechte-wohnformen-352161/)

**Kompaktpreis: 199,00 € (zzgl. MwSt.)**