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Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Bestand erhalten – Sanierung von Setzungsschäden an Gebäuden

Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Nicht oder nicht ausreichend untersuchter Baugrund, missverständliche Planung mit entsprechender Bauausführung, Einwirkungen von außen – die Liste von möglichen **Schadenursachen** ließe sich noch fortsetzen. Das Ergebnis davon sind Gebäude, die entsprechende Rissbilder zeigen und deren Tragfähigkeit manchmal bedroht ist.

Neben einer ganzen Reihe von Schadensursachen stehen **Veränderungen im Baugrund im Mittelpunkt** dieses Webinars. Die Interaktion zwischen Baugrund, Grundwasser und Gründung führt zu entsprechenden **Rissbildern, die die Tragfähigkeit von Gebäuden bedrohen können**. Im Verlauf des Webinars wird ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand vieler Praxisbeispiele vorgestellt.

Kölner Wertermittlertag

Save the Date: Am 25. September 2025 findet der **Kölner Wertermittlertag** bereits in der zehnten Auflage statt.

Auf dem Kongress werden Ihnen von namhaften Expertinnen und Experten aktuelle Entwicklungen und Trends in der Wertermittlung präsentiert. Moderiert wird die Konferenz von Frau Dr. Daniela Schaper.

Seien Sie bei unserem Jubiläumskongress dabei und vertiefen Sie Ihr Fachwissen durch informative Vorträge. Nutzen Sie den **Kölner Wertermittlertag** für den wertvollen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Expertinnen und Experten aus der Branche.

Lunch & Learn für Existenzgründer:innen: Wie gründe ich ein Sachverständigenbüro?

Existenzgründer:innen aufgepasst: Sie begeistern sich für die Bewertung von Immobilien und stehen vor der Entscheidung, ein eigenes Sachverständigenbüro zu gründen oder sind bereits mitten im Gründungsprozess? In unseren monatlich stattfindenden **„Lunch & Learn-Webinaren“** unterstützen wir Sie auf diesem Weg.

###Das Wichtigste zuerst: Wie gründe ich ein Sachverständigenbüro?

Bei unserem ersten Treffen am 30. September 2024 erhalten Sie – nach einer kurzen inhaltlichen Einführung – das notwendige Grundlagenwissen für die Gründung eines Sachverständigenbüros und die Ausbildung als Sachverständige:r in der Immobilienbewertung. Sie erfahren beispielsweise, welche Voraussetzungen man mitbringen sollte und welche Hürden es zu nehmen gilt.

###Was Sie in unseren interaktiven Mittagspausen erwartet

Während Sie Ihr Mittagessen genießen, erhalten Sie von unseren Expertinnen und Experten informative, spannende und praxisnahe Tipps, die Sie bei der Gründung Ihres eigenen Büros unterstützen. Mit wenig Aufwand bekommen Sie hilfreiche Impulse und haben die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen und direkt die Antworten zu erhalten.

Sie können flexibel entscheiden, ob Sie am Rechner, Laptop oder Smartphone bei den **Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen** mit dabei sind. Essen und Trinken ist dabei ausdrücklich erwünscht!

###Die Lunch & Learn-Reihe im Überblick

Ab September 2024 bis zunächst März 2025 findet jeden letzten Montag im Monat ein 30-minütiges **„Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen“** statt.

Jeder Termin steht unter einem bestimmten Fokusthema, sodass Sie für sich entscheiden können, in welchem Bereich Sie sich Input für Ihr Vorhaben holen möchten.

[Weitere Veranstaltungen der “Lunch & Learn-Reihe” finden Sie hier](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/lunch-and-learn-fur-existenzgrunderinnen-wie-grunde-ich-ein-sachverstandigenburo/#cross-selling-tab-0190e4178a457a69b0b80db2aac117c1-pane)

Stromsteuer – neue Förderung für gewerbliche Stromverbraucher

Sind Sie ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, könnte Ihnen eine Entlastung der Stromsteuer zustehen. Durch eine **Gesetzesänderung zum 1. Januar 2024 hat sich der Kreis der begünstigten Unternehmen in Deutschland schätzungsweise um 600.000 erweitert**.

Unsere Veranstaltung „Stromsteuer – neue Förderung für gewerbliche Stromverbraucher“ gibt Ihnen einen **ersten Einblick in diese neue Stromsteuerentlastung**, zeigt Ihnen, ob auch Sie von einer Erstattung profitieren können und was Sie tun müssen, um in den Genuss der Begünstigung zu kommen.

**Die Entlastung wird nur auf Ihren ausdrücklichen Antrag gewährt, der zwingend online an das zuständige Hauptzollamt übermittelt werden muss!**

Reform des SGB VIII: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Stufe 3

###Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs wird es spannend

Mit dem **Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)** folgen zum 1. Januar 2028 **umfassende Veränderungen im SGB VIII**. Als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe betreffen Sie diese ganz besonders, da vor allem das **Leistungsrecht** und die **Hilfeplanverfahren** reformiert werden. Aber auch die **Finanzierung** der Leistungen, das **Kostenbeitragsrecht** und der **inklusive Kinderschutz** werden neu strukturiert.

Damit Sie die damit einhergehenden Herausforderungen gut meistern und sich rechtzeitig vorbereiten können, geben wir Ihnen in unserer Veranstaltung einen fundierten Überblick über alle **relevanten Rechtsänderungen sowie Auswirkungen** für die Praxis in der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

Die Veranstaltung findet gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe (FZKJ) statt.

VergabeSpezial

###Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

###Alle wichtigen Informationen kompakt vermittelt

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.