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Vorschriftenänderungen beim Versand von Maschinen und Geräten

Das Webinar „Vorschriftenänderung beim Versand von Maschinen und Geräten“ informiert Sie nicht nur über die am 1.1.2023 in Kraft tretende Vorschriftenänderung bei der Beförderung und dem Versand von Maschinen, Geräten und Gegenständen, sondern geht auch auf die bisher geltenden Regelungen ein.

Bisher waren bestimmte Gegenstände, Maschinen und Geräte mit Gefahrgut vom ADR nach 1.1.3.1 b) freigestellt. Diese Regelung änderte sich mit dem ADR 2019 jedoch signifikant.
Am 31.12.2022 läuft die Übergangsregelung der Änderung aus 2019 allerdings ab und es wird ernst.

Ab dem neuen Jahr müssen alle Maschinen gefahrgutrechtlich eingestuft oder so modifiziert sein, dass sie weiterhin freigestellt bleiben.
Werden Maschinen oder Geräte beim Versand nicht gekennzeichnet, könnten rechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen.

**Wann?**: 12.12.2022, 10:00 – 11:00 Uhr
**Wo?**: online
**Wieviel?**: Normalpreis: 79,- € zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten: 59,- € zzgl. MwSt.

Digitale Fachmedien für Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll

Erfahren Sie in einem unserer **kostenfreien Webinare**, wie einfach und effizient Sie mit digitalen Gesetzestexten, Kommentaren, Handbüchern und weiteren Fachmedien arbeiten können. Mit der [“AW-Plus Wissensdatenbank”](https://www.reguvis.de/de/aw-plus/) greifen Sie jederzeit und ortsunabhängigen auf die hilfreichen Titel der Bereiche Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll zu.

Wir vermitteln Ihnen mit diesem Webinar die grundliegenden Funktionen der Datenbank und geben Tipps, wie Sie mit den nützlichen Features von AW-Plus ein effizientes Wissensmanagement in Ihren Arbeitsalltag integrieren können.

In regelmäßigen Terminen stellen wir Ihnen unterschiedliche Schwerpunkte in AW-Plus vor. Alle Funktionen, die wir Ihnen zeigen sind auch auf andere Titel anwendbar.


###Allgemeine Funktionen in AW-Plus
**06.12.2022 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie eine von 11 digitale Fachanwendungen, 3 Zeitschriften oder rund 30 Fachbücher in der AW-Plus Wissensdatenbank.

Das Webinar dauern ca. 45 Minuten und bietet genügend Platz, dass Sie Ihre Fragen einbringen können

Die optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt
es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens vier mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Dieses Webinar ist speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Durch die Erhebung von Zöllen oder den Erlass von Verboten und Beschränkungen sollen zum einen Einnahmen erzeugt, zum anderen die heimische Industrie und die hier lebende Bevölkerung geschützt werden. Zollrechtliche Maßnahmen wie Zollsätze oder Handelshemmnisse hängen dabei von der Zolltarifnummer und der Herkunft der jeweiligen Ware ab.

Das richtige Ermitteln von zollrechtlichen Maßnahmen und die korrekte Eintragung in der Zollanmeldung stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung vermittelt. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Grundlagenkurs fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet. Dabei wird insbesondere auf die richtige Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen eingegangen und praxisnah vermittelt, wie die Maßnahmen in der Zollanmeldung umzusetzen sind.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.

Vergabe von freiberuflichen Leistungen für Architekten

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Da der einschlägige EU-Schwellenwert bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für die Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird in der Praxis dann häufig als (zu) komplex eingestuft; es stellt sich unter anderem die Frage, welche Auswahl- und Bewertungskriterien rechtlich zulässig sind und die bestmögliche Leistung erwarten lassen. Aber auch unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts gibt es häufig Unsicherheiten über das rechtliche gebotene Maß an Wettbewerb und die Ausgestaltung des Verfahrens.

**Online-Termin**
am 10. + 11.11.2022 | online | 1. Tag: 10:00 – 15:00 Uhr (inkl. Einstündiger Pause), 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr

Die im Bereich der Vergabe von freiberuflichen Leistungen mit jahrelanger Erfahrung ausgestatteten Rechtswanwälte Frau Hildegard Adam-van Beeck und Herr Klaus-Peter Kessal zeigen strukturiert die rechtlichen Erfordernisse und Notwendigkeiten auf, geben Praxistipps und beantworten die Fragen der Teilnehmer.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und -bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.
Ein Bestandteil der Exportkontrolle ist das Klassifizieren von Gütern, also die Prüfung, ob ein Gut von Listen genehmigungspflichtiger Güter
erfasst ist. Die Schwierigkeit besteht darin, den Aufbau und die Spezifikationen in den Listen zu kennen und zu verstehen. Durch diese Veranstaltung lernen Sie den Umgang mit den drei wichtigsten Güterlisten der EU, Deutschlands und der USA und wie Sie Ihr Wissen im
täglichen Berufsleben optimal einsetzen.

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineralölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabakwaren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

#### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.

Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

#### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

#### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.