Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Heraus-forderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Waren-handel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:
+ **Zollrecht**
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ **Außenhandel**
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein
+ **Außenwirtschaftsrecht**
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ **Compliance (Exportkontrolle)**
Länder- und personenspezifische Embargos beachten
Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)genutzt werden. Das Ver-abreden des „passenden“ INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen!
Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung kommt.
**Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse?** Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar **mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden,** beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiter-ebene. **Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma?** Dass eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? „Stabs-stelle“ versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik?
Zertifizierungen werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen? **Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungs-vorgaben** obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Straf-vorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur **persönlichen Haftungsübernahme** durch die unterschiedlichen **Personalverantwortlichen** wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen- oder Teamleiter/innen?
**Lassen sich „Zollgeschäfte“ outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los?** Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja“ heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit „Nein“ beantwortet werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungs-pflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden.
**Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse** werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.
Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeit-en / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.