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Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 16.2.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 27.4.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Welche Aufgaben haben Betreuungsvereine nach der Reform – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ Was ist neu bei der der Anerkennung?
+ Wie funktioniert die Registrierung von neuen Mitarbeitenden im Verein?
+ Was ändert sich bei der Betreuungsführung (z.B. Betreuerpflichten und unterstützte Entscheidungsfindung)?
+ Wie kann die Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung mit Ehrenamtlichen gestaltet werden?
+ Was müssen ehrenamtliche Betreuer beachten?
+ Was ist bei der Landes-Förderung der Vereine zu beachten?

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

13.12.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 20.9.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 13.12.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 24.5.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 20.9.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 13.12.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Zeiten und Preise:
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin oben in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2022**
+ **8.6. + 9.6.2022** | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online
+ **25. + 26.10.2022** | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 169,00 €**; Normalpreis 189,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

**Termin 2023**
25. + 26.10.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 189,00 €**; Normalpreis 209,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer/innen, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer/innen (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung Betreuter (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine, Zeiten und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 19.1.2022. + 20.1.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online
+ 8.6.2022 + 9.6.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 169,00 €**; Normalpreis 189,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer/innen, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer/innen (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung Betreuter (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stüdige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahl Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 3.5.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 20.9.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 22.2.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 24.5.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 20.9.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 13.12.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 16.11.2021 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Termine 2022**
+ 16.2.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 27.4.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Welche Aufgaben haben Betreuungsvereine nach der Reform – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ Was ist neu bei der der Anerkennung?
+ Wie funktioniert die Registrierung von neuen Mitarbeitenden im Verein?
+ Was ändert sich bei der Betreuungsführung (z.B. Betreuerpflichten und unterstützte Entscheidungsfindung)?
+ Wie kann die Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung mit Ehrenamtlichen gestaltet werden?
+ Was müssen ehrenamtliche Betreuer beachten?
+ Was ist bei der Landes-Förderung der Vereine zu beachten?

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.