Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?
In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.
Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.
###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?
###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.
###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?
Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**
###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?
Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.
Von Länderembargos, wie z.B. gegen Russland oder den Iran, erfahren Sie aus den Medien. Doch die anderen Bereiche der Exportkontrolle und vor allem deren Tragweite sind für Sie schwer zu finden. Dazu gehören beispielsweise Beschränkungen für sogenannte “Dual-Use-Güter”, also zivile Produkte, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit auch militärisch eingesetzt werden könnten. Der tatsächlich zivile Verwendungszweck wird dann zur Nebensache und Ihr Produkt kann einer Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen.
Unsere Veranstaltung “Exportkontrolle kompakt – ein Einblick” **sensibilisiert Sie für alle Rechtsgebiete der Exportkontrolle** und zeigt Ihnen deren **allumfassende Auswirkungen** auf Ausfuhr und Einfuhr, auf lokale Handelsgeschäfte, auf Datentransfer und Dienstleistungen kompakt auf.
Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Nicht oder nicht ausreichend untersuchter Baugrund, missverständliche Planung, schlechte Bauausführung – die **Liste möglicher Schadenursachen** ließe sich noch fortsetzen. Das Ergebnis davon sind Gebäude, die entsprechende **Rissbilder** zeigen und deren **Tragfähigkeit** manchmal bedroht ist.
###Das erwartet Sie im Webinar
Neben natürlichen Ursachen stehen die durch den **Menschen beeinflussten Veränderungen im Baugrund** im Mittelpunkt dieses Webinars. Die Interaktion zwischen Baugrund, Grundwasser und Gründung führt zu entsprechenden Rissbildern, die die Tragfähigkeit von Gebäuden bedrohen können. Im Verlauf des Webinars wird ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand vieler Praxisbeispiele vorgestellt.
Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**
###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen
Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.
Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).
Der **Bedarf von Auftraggebern an Sicherheitsdienstleistungen** steigt seit einigen Jahren aufgrund des zunehmenden Sicherungs- und Sicherheitsbedürfnisses (zum Beispiel für Liegenschaften der Kritischen Infrastruktur). Die **Bandbreite der möglichen Dienstleistungen** ist mittlerweile sehr weit. Zugleich ist das **Personalpotenzial der Wirtschaftsteilnehmer begrenzt**. Ferner sind bei der Planung und Durchführung der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Damit die benötigten **Sicherheitsleistungen in der erforderlichen Qualität** ab notwendigen Zeitpunkt ausgeführt werden können, ist es von Bedeutung, die **vergaberechtlichen Rahmenbedingungen** sowie sinnvolle Möglichkeiten für das Vergabedesign zu kennen.
Anforderungen und Kriterien definieren
Lernen Sie die genauen Sicherheitsanforderungen zu definieren und **passgenaue Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien** zu erstellen, die bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen herausfordernd und zugleich elementar für einen erfolgreichen Vergabeprozess sind. Welche **Kriterien und Bestimmungen zulässig und sinnvoll sind** und welche nicht, erläutern Ihnen unsere Referenten.
Melden Sie sich jetzt an, um in Zukunft **beim Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen** alle Anforderungen zu erfüllen.
Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das **zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann**. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.
###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist **eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, müssen Sie besondere Regeln zur Einreihung beachten**.
###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die **Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware** erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.
Am 20. September 2023 wurde die **finale Fassung der ImmoWertA** durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht. Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV – die ImmoWertA – betreffen den **Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung**. Die Anwendungshinweise enthalten Aussagen, die zum Verständnis der Verordnung und zu ihrer einheitlichen Anwendung beitragen sollen. Die ImmoWertA soll im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien keine vom Aufbau der Verordnung unabhängige Darstellung insbesondere von Verfahrensweisen mehr beinhalten, sondern sich jeweils auf **konkrete Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung** beziehen.
##Alles Wichtige zur ImmoWertA
Im Rahmen des Webinars stellen Ihnen unsere Referierenden die **wichtigsten Bestandteile der finalen Fassung** der ImmoWertA, einschließlich der Vorgehensweise zu den grundstücksbezogenen **Rechten und Belastungen**, vor. Die wesentlichen Besonderheiten werden Ihnen praxisnah und kompakt präsentiert.
###Aktuelle Grundlagen des Energiesteuerrechts
Sie erhalten in dem Webinar **Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts** einen grundlegenden Überblick über das äußerst komplexe und schnelllebige Energiesteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.
Im Rahmen eines praxisnahen Vortrags sowie in Diskussionsrunden werden Ihnen die Inhalte des Energiesteuerrechts eingehend vermittelt.
###Darstellung der Rechtsgrundlagen für die Besteuerung und die Entlastung von Energieerzeugnissen
Das Energiesteuerrecht bildet einerseits die Grundlage für die **Besteuerung von Energieerzeugnissen**, andererseits gibt es eine **Vielzahl von Steuerbegünstigungen**, die in Form von Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, aber insbesondere auch als **Steuerentlastung** (auf Antrag) gewährt werden. In dem Webinar zeigen wir Ihnen das **Besteuerungsverfahren** (Steuergegenstände, Steueraussetzungsverfahren, Steuerentstehung) sowie die zentralen **Begünstigungstatbestände** (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, für den Einsatz von Energieerzeugnissen in Stromerzeugungs-/KWK-Anlagen oder im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen.
Die Mehrheit der energiesteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des **Europäischen Beihilferechts** zu klassifizieren. Sie erhalten einen **Überblick über die beihilferechtlichen Vorschriften**, weitere **Voraussetzungen und Pflichten wie bspw. Meldepflichten** nach der EnSTransV oder die Abgabe einer Selbsterklärung mittel Vordruck 1139.