Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf dem herkömmlichen Weg nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die **Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen**.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.
Bestandteil sind auch die **Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen**, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.
Diese **praxisorientierte Schulung** bietet Ihnen eine tiefgehende Bearbeitung eines Fallbeispiels aus der **Vergabepraxis „Beschaffung von Arbeitsplatz-Hardware“**. Anhand von mehr als 20 spezifischen Unterfällen setzen sich Sie sich mit allen wesentlichen vergaberechtlichen Themen eines Beschaffungsvorhabens auseinander. Beginnend beim Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers über die Erstellung der Vergabeunterlagen bis hin zur Wertung der Angebote und dem Zuschlag.
Die vergaberechtlichen Themen werden sein:
+ Auftragswertschätzung bei Lieferleistungen
+ Vergabe nach Losen vs. Gesamtvergabe
+ Wahl des Vergabeverfahrens (Direktkauf, Verhandlungsverfahren mit einem Unternehmen, Dringlichkeitsbeschaffung)
+ Zulässigkeit produktspezifischer Ausschreibungen
+ Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien
+ Vollständigkeitsprüfung und Nachforderung von Unterlagen
+ Ausschluss von Schlechtleistern nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
+ Eignungsprüfung unter Beachtung von PQ-Verzeichnissen
+ Preisprüfung und Aufklärung von Niedrigpreisangeboten
+ Versendung Informations- und Zuschlagsschreiben
+ Anforderungen an die Dokumentation
Im Rahmen der Schulung lernen Sie zudem die **Erstellung einer EU-weiten Bekanntmachung sowie die Auswahl und Bearbeitung des passenden EVB-IT Vertragstyps** (EVB-IT Kaufvertrag, EVB-IT Rahmenvertrag, EVB-IT Instandhaltung).
###Praktische Anwendung steht im Mittelpunkt
Im Rahmen dieses praxisorientierten Workshops **bearbeiten Sie einen umfassenden Beispielsfall**, der alle Facetten der Beschaffung von IT-Hardware abdeckt. Dabei werden sämtliche relevanten Aspekte gründlich beleuchtet und intensiv besprochen. So tauchen Sie tief in die Materie ein und lernen, wie Sie **Ihr theoretisches Wissen aktiv und zielgerichtet in der Praxis** anwenden können. Es steht also nicht die Theorie im Vordergrund, sondern die praxisnahe Anwendung des bereits vorhandenen Wissens.
Erleben Sie eine anwendungsorientierte Wissensvermittlung, die Sie bestens auf die Herausforderungen der IT-Beschaffung vorbereitet.
“Zoll ist toll” – ein Spruch, den Sie vielleicht auch schon belächelt haben. Unser Lehrgang „Die Praxis des Zollrechts“ zeigt Ihnen die **Vielfalt und die Gestaltungsmöglichkeiten des EU-Zollrechts** und macht die Aussage zu Ihrer täglichen Motivation. Sie werden systematisch und anhand praxisnaher Beispiele und Übungen durch die Grundlagen des Zollrechts geführt und können **mit dem Erlernten unmittelbar in der Praxis arbeiten**.
Um das Zollrecht auszuschöpfen und so für Ihr Unternehmen Kosten und Zeit zu sparen, brauchen Sie eine gute Basis an Fachwissen und ein übergreifendes Verständnis. Nutzen Sie **Ihr neues Wissen und Ihre Kreativität, um die Zollprozesse in Ihrem Unternehmen aktiv mit- und umzugestalten** und Ihre Risiken für Verstöße zu minimieren.
###Auf dem neusten Stand mit unserem Upgrade
Die Reguvis Akademie hat den altbewährten IHK-Zertifizierungslehrgang „Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht“ in Zusammenarbeit mit den langjährigen Referenten fortentwickelt und den heutigen Erfordernissen einer umfassenden Fortbildung im Energie- und Stromsteuerrecht angepasst.
Mit diesem Upgrade haben Sie die Möglichkeit den Titel **„Energie- und Stromsteuerfachwirt:in“** zu erwerben und erhalten gleichzeitig den aktuellen Gesetz- und Rechtsstand im Energie- und Stromsteuerrecht.
###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet
In Rahmen unsere Veranstaltung **Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in** mit Workshop-Charakter erhalten Sie zunächst einen zusammenfassenden Überblick des derzeitigen Energie- und Stromsteuerrechts einschließlich der Neuregelungen zum 1. Januar 2025 (Vierte Änderungsverordnung) sowie aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und EU-Beihilferecht.
Außerdem machen wir Sie mit dem Stand der Arbeiten an der künftigen EU-Energiesteuerrichtlinie vertraut.
In einer mehrteiligen Gruppenarbeit setzen Sie sich schwerpunktmäßig mit dem Einsatz von Wasserstoff als Kraft- bzw. Heizstoff und den sich hieraus ergebenden energie- und stromsteuerrechtlichen Konsequenzen auseinander.
###Auf dem neusten Stand mit unserem Upgrade
Die Reguvis Akademie hat den altbewährten IHK-Zertifizierungslehrgang „Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht“ in Zusammenarbeit mit den langjährigen Referenten fortentwickelt und den heutigen Erfordernissen einer umfassenden Fortbildung im Energie- und Stromsteuerrecht angepasst.
Mit diesem Upgrade haben Sie die Möglichkeit den Titel **„Energie- und Stromsteuerfachwirt:in“** zu erwerben und erhalten gleichzeitig den aktuellen Gesetz- und Rechtsstand im Energie- und Stromsteuerrecht.
###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet
In Rahmen unsere Veranstaltung **Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in** mit Workshop-Charakter erhalten Sie zunächst einen zusammenfassenden Überblick des derzeitigen Energie- und Stromsteuerrechts einschließlich der Neuregelungen zum 1. Januar 2025 (Vierte Änderungsverordnung) sowie aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und EU-Beihilferecht.
Außerdem machen wir Sie mit dem Stand der Arbeiten an der künftigen EU-Energiesteuerrichtlinie vertraut.
In einer mehrteiligen Gruppenarbeit setzen Sie sich schwerpunktmäßig mit dem Einsatz von Wasserstoff als Kraft- bzw. Heizstoff und den sich hieraus ergebenden energie- und stromsteuerrechtlichen Konsequenzen auseinander.
Als Verantwortliche:r im Zollbereich stehen Sie zwischen den Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden und den unternehmerischen Zielvorgaben. Oftmals kollidieren die zeitlichen und finanziellen Vorgaben mit der Einhaltung der Vorschriften. Das erschwert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben und deren **Neuerungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren**.
###Ihr Erfolg basiert auf regelmäßigen Schulungen
Damit Sie Ihren Arbeitgeber und sich selbst vor harten Strafen und Imageschäden schützen, benötigen Sie nicht nur **grundlegende Zoll- und Exportkontrollkenntnisse**, sondern auch **regelmäßige Updates** dazu. Die rechtlichen Vorgaben ebenso wie die Umsetzung in die Praxis ändern sich ständig. Durch Ihre persönliche Weiterbildung festigen Sie Ihren Wert für Ihr Unternehmen.
Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.
###Rahmenvereinbarungen in der Praxis
Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Der **Thementag Außenwirtschaft** in Köln steht unter dem Motto: Experten referieren – Praktiker diskutieren. Unser umfangreiches Update hält Sie über aktuelle Neuentwicklungen im Bereich Außenwirtschaft auf Stand.
###Steigende Risiken im Welthandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, Sanktionen und Embargos, neue Zollvorschriften sowie gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an eine funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligten erfordern ein **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung**. Dies gilt ebenso für ein sensibles Riskmanagement. Um dies zu gewährleisten ist eine regelmäßige **Weiterbildung und ein Austausch** notwendig.
###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*„Der Thementag war wieder einmal hochinformativ und geprägt von dem Erfahrungsschatz der Referenten und den anwesenden Experten. Unverzichtbare Veranstaltung!“*
**Katrin Klatt, SPINNER GmbH, Abteilung: Exportkontrolle**
*„Wie immer eine gelungene Veranstaltung, mit neuen und alten Erkenntnissen.“*
**Jutta Knorz, JK-EXPORT-IMPORT-AGENTUR**
*„Die Organisation klasse, die Referenten und auch die Themen waren sehr gut gewählt. Das erste Mal wieder in Präsenz, deshalb auch eine Veranstaltung bei der sich wieder die Gelegenheit zum Networking ergeben hat. Termin für mich seit Jahren in meinem Kalender reserviert.“*
**Doris Boegel, DST Defence Service Tracks GmbH, Abeilung: Exportkontrolle Compliance**
Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.
###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg
Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.
###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft
Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:
+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?
In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.