Sie beschäftigen sich derzeit mit dem Thema, welche Maßnahmen Sie kurzfristig in Ihrem Unternehmen und/oder in Wohngebäuden ergreifen können, um **Energie und die damit verbundenen hohen Kosten zu sparen**? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
In unserem **90-minütigen Webinar** gibt Ihnen unser Referent, **Dipl.-Ing. und Energieberater Holger Reif** einen kompakten Überblick über **technische und strategische Stellschrauben**. Diese sollen Sie dabei unterstützen, unmittelbar sowie langfristig das **bestmögliche Einsparpotenzial in Bestandsgebäuden** zu erzielen. Ob und wenn ja, in welchem Umfang hierbei **Fördermittel** beantragt werden können, erfahren Sie ebenfalls in unserer Veranstaltung. Auch wenn jedes Gebäude individuell zu betrachten ist, lassen sich gemeinsame Faktoren eruieren, die es lohnt, genauer zu betrachten.
Möglichkeiten sind zum Teil auch mit **Risiken** verbunden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig zu informieren, um im Nachgang **entstandene Schäden durch nicht richtig angewandte Maßnahmen zu vermeiden**. Denn sind wir ehrlich – Wer möchte schon Schimmelpilze oder andere negative Überraschungen entdecken?
Gerne können Sie **Ihre Fragen im Vorfeld bis zum 04.11.2022 per E-Mail an veranstaltungen@reguvis.de einreichen.** Für spontane Fragen haben wir im Rahmen des Webinars ebenfalls Zeit eingeplant.
Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Exporte aus Deutschland im Jahr 2020 auf über 1.200 Mrd. Euro. All diese Waren müssen im Rahmen des Ausfuhrverfahrens zollrechtlich abgefertigt werden. Sie sind im Tagesgeschäft für die Abwicklung der Ausfuhrgeschäfte zuständig? Dann wissen Sie aus eigener Erfahrung, dass sich aus der täglichen Praxis häufig besondere Warenlieferungen ergeben, die nicht nach Schema-F abgearbeitet werden können. Wie behandelt man beispielsweise vorübergehende Ausfuhren? Gibt es besondere Zollverfahren, die Ihnen auf der Exportseite einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können? Welche umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben muss man beim Export beachten?
Nutzen Sie dieses Seminar um Ihr Zollwissen aufzufrischen und beleuten gemeinsam mit dem Referenten / der Referentin die Besonderheiten bei der Exportabwicklung.
Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.
Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
Das Webinar geht zudem auf die chinesischen Exportkontrollbestimmungen ein, die seit Dezember 2020 gelten und sich nach und nach formen. Sie erfahren, welche weiteren Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
In diesem Webinar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.
Das Präferenzrecht hält für Sie noch einige Optimierungsmöglichkeiten bereit, die Ihnen zum Präferenzursprung verhelfen können. Diese können Ihnen sowohl in Einzelfällen als auch dauerhaft zu Ersparnissen verhelfen.
###Reizen Sie Ihre Möglichkeiten aus
Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.
So können beispielsweise die **vielseitigen Möglichkeiten der Kumulierung** zu neuen Lieferketten führen.
Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.
###Erfolgreiche Umsetzung in der Praxis
Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen lernen Sie in unserer Veranstaltung „Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten“ die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen.
Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.
Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden erfordern eine gut funktionierende Exportkontrolle. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
In den meisten Unternehmen werden komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematische erworbene Fachkenntnisse erledigt. Die hiermit verbundenen Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät. Dieses Webinar gibt Ihnen einen ersten Überblick über die umfangreichen Exportkontrollvorschriften und sensibilisiert Sie für den täglichen Umgang damit. Danach sind Sie in der Lage zu entscheiden, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter tiefergehende Kenntnisse in diesem Bereich benötigen.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und -bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.
Ein Bestandteil der Exportkontrolle ist das Klassifizieren von Gütern, also die Prüfung, ob ein Gut von Listen genehmigungspflichtiger Güter
erfasst ist. Die Schwierigkeit besteht darin, den Aufbau und die Spezifikationen in den Listen zu kennen und zu verstehen. Durch diese Veranstaltung lernen Sie den Umgang mit den drei wichtigsten Güterlisten der EU, Deutschlands und der USA und wie Sie Ihr Wissen im
täglichen Berufsleben optimal einsetzen.