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Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.
+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.
+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.
+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
Unsere Veranstaltung „Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren“ zeigt Ihnen kompakt, **wie die Abwicklung in der Praxis funktioniert und was Sie dafür benötigen**.

Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.
+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.
+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.
+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
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