Schlagwort-Archive: 2025

Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts

###Darstellung der Rechtsgrundlagen für die Besteuerung und die Entlastung von Energieerzeugnissen

Das Energiesteuerrecht bildet einerseits die Grundlage für die **Besteuerung von Energieerzeugnissen**. Andererseits gibt es eine **Vielzahl von Steuerbegünstigungen**, die in Form von Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, aber insbesondere auch als **Steuerentlastung** (auf Antrag) gewährt werden. In diesem Webinar zeigen wir Ihnen das **Besteuerungsverfahren** (Steuergegenstände, Steueraussetzungsverfahren, Steuerentstehung) sowie die zentralen **Begünstigungstatbestände** (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, für den Einsatz von Energieerzeugnissen in Stromerzeugungs-/KWK-Anlagen oder im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen.

Die Mehrheit der energiesteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des **Europäischen Beihilferechts** zu klassifizieren. Sie erhalten einen **Überblick über die beihilferechtlichen Vorschriften**, insbesondere zu den **Voraussetzungen und Pflichten wie bspw. Meldepflichten** nach der EnSTransV oder die Auswirkungen bei sog. **Unternehmen in Schwierigkeiten**.

###Aktuelle Grundlagen des Energiesteuerrechts

In unserer Veranstaltung **Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts** erhalten Sie einen grundlegenden Überblick über das äußerst komplexe und schnelllebige Energiesteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.

Im Rahmen eines praxisnahen Vortrags sowie in Diskussionsrunden werden Ihnen die Inhalte des Energiesteuerrechts eingehend vermittelt.

Praxiswissen für Bausachverständige – Versicherungsschäden sicher bewerten

Sind Sie als Sachverständige:r bereits für Versicherungen tätig und möchten Ihre eigene Vorgehensweise in der Projektbearbeitung verbessern? Oder planen Sie den Einstieg in dieses vielseitige Tätigkeitsfeld?

In unserem 90-minütigen Kompakt-Webinar **Praxiswissen für Bausachverständige – Versicherungsschäden sicher bewerten** werden Ihnen die Besonderheiten bei der Bearbeitung von **Versicherungsschadensfällen** vermittelt. Sie erfahren unter anderem, welche Anforderungen und Erwartungen Versicherungsunternehmen üblicherweise an Sachverständige und deren Leistungen stellen, welche Grenzen in der technischen, sachverständigen Bewertung bestehen und welche Fehler durch Sachverständige vermieden werden sollten.

Unsere Expertin gibt Ihnen praxisnahe Einblicke in typische Aufgaben- und Problemstellungen aus dem Aufgabengebiet der Versicherungsschäden. Im Fokus der Betrachtung stehen die **Durchführung des Ortstermins** sowie die **Gutachtenerstellung**.

###Was Sie in dem Webinar erwartet

Sie erhalten einen **praxisnahen Einblick** in die besonderen Anforderungen an die **sachverständige Bearbeitung von Versicherungsschäden**. Dabei lernen Sie, wie ein **Ortstermin** professionell durchgeführt wird – von der sorgfältigen Schadensaufnahme über gezielte Untersuchungen bis hin zur fachgerechten Probeentnahme. Zudem wird aufgezeigt, welche **technische Ausstattung** dabei hilfreich ist und wie **externe Leistungen** (Fachgutachter, Laborauswertungen etc.) integriert werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der **Gutachtenerstellung** hinsichtlich Form und Umfang sowie auf der **Schadensbewertung** und **Kostenermittlung**.

Abgerundet wird das Webinar durch **wertvolle Tipps und Erfahrungsberichte aus der Praxis**, die Ihnen direkt bei der täglichen Arbeit als Sachverständige:r weiterhelfen.

Das neue VBVG ab 1.1.2026 und weitere Entwicklungen im Betreuungsrecht

###Erfahren Sie mehr über die neuen Entwicklungen im Betreuungsrecht

Einer der wichtigsten Änderungen betrifft das **Vergütungsrecht.** Im Frühjahr 2025 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat eine Gesetzesreform, die zum **1. Januar 2026 in Kraft** treten wird. Wesentliche **Änderungen** ergeben sich für die **Vergütungspauschalen**, aber auch in Bezug auf die **Schlusstätigkeiten von Betreuer*innen am Betreuungsende**. Das Webinar wird die Einzelheiten der wesentlichen Änderungen anschaulich darstellen und erklären.

Darüber hinaus werden **aktuelle Gerichtsentscheidungen und Entwicklungen zum Betreuungsrecht** sowie die mit der **Digitalisierung der Justiz** einhergehenden für Berufsbetreuer:innen relevanten Bestimmungen abgebildet und erörtert.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Hersteller

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Im Verfahren der Steueraussetzung werden Alkoholerzeugnisse hergestellt, gelagert oder befördert. Die Herstellung, Lagerung und Beförderung von Alkoholerzeugnissen bedürfen der Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Die Beförderung von Alkohol hat sowohl unversteuert als auch versteuert im **EMCS-Verfahren** zu erfolgen. Wir grenzen beide Verfahren voneinander ab.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung**
+ **Lagerung**
+ **Beförderung** und
+ Erfüllung der steuerlichen Pflichten

ist Voraussetzung für strukturierte und **ökonomische Arbeitserfolge**. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch Unregelmäßigkeiten oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen eine Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z. B. Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2026

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2026 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Exklusiv für Sie – das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2025, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2026**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – FOLLOW UP**
In unserem 120-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2026** sowie über die **tagesaktuellen Neuerungen**.

KI-Crashkurs für Führungskräfte

Dieser KI-Crashkurs bringt Sie in **kürzester Zeit auf ein Niveau**, das andere erst nach Monaten erreichen. Er macht Sie nicht nur zum/zur **KI-Anwender:in, sondern zu einem/einer Entscheider:in** mit Weitblick. Nach zwei Tagen haben Sie nicht nur das Wissen, sondern auch die Strategie, **KI gezielt in Ihrem Unternehmen zu nutzen**. Sie lernen, Chancen zu erkennen, Risiken abzuwägen und KI-gestützte Entscheidungen zu treffen.

KI-Crashkurs für Führungskräfte

Dieser KI-Crashkurs bringt Sie in **kürzester Zeit auf ein Niveau**, das andere erst nach Monaten erreichen. Er macht Sie nicht nur zum/zur **KI-Anwender:in, sondern zu einem/einer Entscheider:in** mit Weitblick. Nach zwei Tagen haben Sie nicht nur das Wissen, sondern auch die Strategie, **KI gezielt in Ihrem Unternehmen zu nutzen**. Sie lernen, Chancen zu erkennen, Risiken abzuwägen und KI-gestützte Entscheidungen zu treffen.

Fit für 2026 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In dieser Schulung informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis übertragen.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2026-Trainings** bringt Sie auf den aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2026 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In dieser Schulung informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis übertragen.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2026-Trainings** bringt Sie auf den aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.