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Das Vergleichswertverfahren von A bis Z

Das **Vergleichswertverfahren** ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmowertV**. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In unserem ganztägigen Webinar **„Das Vergleichswertverfahren von A bis Z“** erhalten Sie kompakt und übersichtlich das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.

Neben den **Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** (inklusive aktueller Rechtsvorschriften) vermitteln wir Ihnen **statistische Kenntnisse**, welche für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig sind. Zudem werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung sowie auch bei der Auswertung entstehen können. Zum Abschluss der Veranstaltung wird das Vergleichswertverfahren anhand eines **Beispiels** anschaulich von unserem Experten erklärt.

Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Wie andere Verwaltungsbereiche ist auch die **öffentliche Auftragsvergabe** mit einem **Korruptionspotenzial** versehen. Das Webinar erläutert Ihnen zunächst, was unter Korruption überhaupt zu verstehen ist und befasst sich auch anhand des aktuellen **”Bundeslagebildes Korruption”** des Bundeskriminalamtes mit den verschiedenen **Erscheinungsformen von Korruption** sowie den (straf-) rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten.

###Korruption erkennen

Schwerpunkt der Veranstaltung ist das Thema **„Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe“**. An konkreten Beispielen werden Ihnen **Indizien für korruptes Verhalten** aufgezeigt sowie insbesondere konkrete personelle, organisatorische und weitere **Maßnahmen zur Prävention** von Korruption vorgestellt.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

###Dokumentationspflich anschaulich erläutert

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

###Produktvorgaben: Möglichkeiten und Ausnahmen

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

###Alle wichtigen Informationen kompakt vermittelt

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Netzwerktreffen Kinderschutz

###Gemeinsame Sprache im Kinderschutz

Ein gelingender **multiprofessioneller Kinderschutz** setzt ein **gemeinsames Begriffsverständnis** voraus. So ist es unerlässlich, dass verschiedenste Beteiligte ein gemeinsames Verständnis der unbestimmten Rechtsbegriffe der gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und insbesondere des Rechtsbegriffs der Kindeswohlgefährdung haben. Ohne **einheitliche Sprache** und Verständnis kann Kinderschutz kaum gelingen.

Daher laden wir Sie ein, sich gemeinsam mit uns mit dem Thema **einheitliche Begriffsschärfung** zu beschäftigen.

###Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung

Des Weiteren möchten wir den Blickwinkel auf das in der Praxis bisher eher vernachlässigte Problemfeld der Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung richten. Dabei wird es insbesondere um sogenannte **Fern- oder Folgeschäden auf seelischer Ebene** gehen.

Anhand aktueller Praxisbeispiele diskutieren wir mögliche Ansätze und schaffen so eine Basis für eine **gelingende Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft**. Der Austausch ist interaktiv gestaltet und bietet Ihnen neben kurzen Impulsen der Referierenden viel Raum für Ihre Gedanken, Fallbeispiele, Anmerkungen und Ideen. Bitte **bringen Sie sich aktiv ein** und fördern Sie mit uns den bundesweiten Austausch im Kinderschutz.

Fit für 2025 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2025 – Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Import**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2025 – Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Import**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2025 – Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Import**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.