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VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 2 – Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **speziellen Themen aus dem Vergaberecht**.
Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 1 – Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**. Es werden Ihnen die Herausforderungen im Vergabeverfahren dargestellt.

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###Modul 2 – Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

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###Modul 3 – Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

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###Modul 4 – Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

EVB-IT

Die **Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** finden Ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik.

###Besteht eine Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen?

Die meisten öffentlichen Auftraggebenden sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die **Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartner:innen erlangen sie jedoch nur dann, wenn diese in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.

In unserer Veranstaltung liefert Ihnen Thomas Ferber hierzu anhand von vielen Beispielen und Tipps aus der Praxis die wichtigsten Antworten für Ihre Beschaffungsvorhaben.

EVB-IT

Die **Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** finden Ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik.

###Besteht eine Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen?

Die meisten öffentlichen Auftraggebenden sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die **Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartner:innen erlangen sie jedoch nur dann, wenn diese in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.

In unserer Veranstaltung liefert Ihnen Thomas Ferber hierzu anhand von vielen Beispielen und Tipps aus der Praxis die wichtigsten Antworten für Ihre Beschaffungsvorhaben.

IT-Vergabe

Die besonderen Anforderungen bei der **Vergabe von IT-Projekten** bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von Vergabeverfahren. Geringfügige Fehler seitens der Auftraggebenden oder der Bietenden können jedoch den Erfolg der Ausschreibung beeinträchtigen.

###Besonderheiten bei der IT-Vergabe beachten

In unserer Veranstaltung liefert Ihnen Thomas Ferber hierzu, anhand von vielen Beispielen und Tipps aus der Praxis, Antworten für Ihre IT-Vergabeverfahren.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.