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Warenursprungs- und Präferenzregeln

Die Europäische Union/Gemeinschaft hat weltweit mit über 200 Ländern Abkommen über die Gewährung von Zollvorteilen, sog. Präferenz-abkommen, geschlossen. Neben den Rest-EFTA-Ländern und zahlreichen Mittelmeeranrainern (z. B. Marokko und Tunesien) sind u. a. auch Mexiko, Chile, Kanada, Japan oder Singapur zu nennen. Die Abkommen sehen dabei im Regelfall gegenseitige Zollbegünstigungen vor, wirken aber manchmal auch nur bei der Einfuhr in die EU (z. B. Entwicklungsländer).

Die Gewährung dieser Präferenzen bei der Einfuhr im Bestimmungsland hängt von der Vorlage eines Präferenznachweises (z. B. EUR. 1) ab. Maßgeblich beim Export hat also der EU-Aussteller eines Präferenznachweises damit seine “Hausaufgaben” zu erledigen. Auf die Einhaltung der richtigen Ursprungsregeln kommt es an! Erst nach erfolgter Ursprungskalkulation ist die Abgabe/Beantragung eines Präferenznachweises möglich. Eine Dokumentation über die getätigten Präferenzkalkulationen und damit der ordnungsgemäßen Ausstellung ist für die Überprüfung durch die zuständige Zollbehörde vorzuhalten.

Auch die Handhabung der formellen Nachweise wird im Seminar ausführlich behandelt. Neben dem Ausstellen der förmlichen Nachweise (EUR. 1, EUR-MED, A.TR) durch den Zoll können Sie auch vereinfachte Verfahren wie den Ermächtigten oder den Registrierten Ausführer nutzen. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld. Wir erklären Ihnen die Vorteile und Voraussetzungen.

Bei Lieferungen innerhalb der EU wird von Ihren Kunden häufig eine Lieferantenerklärung gefordert. Wir besprechen mit Ihnen, den Sinn und Zweck der LE und was Sie bei der Ausstellung beachten müssen und erläutern auch, was Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen Ihrer Zulieferer prüfen müssen.

Anhand praxisbezogener Beispiele erklärt Ihr Referent Ihnen Präferenzen sicher und zielgerichtet zu ermitteln.

**Diskussion von Einzelfragen der Teilnehmer erwünscht**

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ umfangsreich Vortragsunterlagen in als PDF

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Nachträgliche Bauwerksabdichtung | Online

Bei Abdichtungsmaßnahmen im Bestand sind die bautechnischen und bauphysikalischen Zusammenhänge wichtige Voraussetzung für gebrauchstaugliche Konstruktionen, wenn nicht grundsätzlich eine Modernisierung mit konsequenter Anwendung von Neubauregeln im Vordergrund stehen soll. Da dieses nicht selten aus finanziellen, situativen und/oder denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich ist, wird eine Anpassung oder in manchen Fällen ein bewusstes Abweichen von Regelwerken erforderlich, um einen angemessenen Feuchteschutz zu erzielen. Möglichkeiten und Instandsetzungsziele einer nachträglichen Abdichtung werden detailliert erläutert.

Ein weiterer, derzeit häufig diskutierter Aspekt ist der Schutz gegen Radon. Im Vortrag wird erläutert, in welchen Fällen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese ausgeführt werden können.

Der Vortrag befasst sich im Einzelnen mit folgenden Themen:
1. Grundlagen der nachträglichen Bauwerksabdichtung
2. Maßnahmen bei Feuchtigkeitsschäden erdberührter Bauteile – immer erforderlich? Probleme und Lösungen; nachträgliche Querschnittsabdichtungen
3. Funktionsweise von Sanierputzen
4. Anforderungen an die Trockenheit von Kellern
5. Schutz gegen Radon

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 18.05.2021, 09:00 bis 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige, Architekten, Ingenieure und alle Interessierten
**Was:** Das Webinar erläutert die Möglichkeiten der nachträglichen Bauwerksabdichtung.
**Preis:** 89,-€ zzgl. MwSt.

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Webinar-Reihe: Praxiswissen Begleiteter Umgang | Alle Module | Online

Der Begleitete Umgang (§ 1684 Abs. 4 BGB) wird nach Anordnung des Familiengerichts durch die Einrichtungen der Jugendhilfe angeboten und umgesetzt. Das Familiengericht kann anordnen, dass bei der Ausübung des Umgangsrechts ein „mitwirkungsbereiter Dritter“ anwesend ist. Seine Anwesenheit beim Umgang dient der Unterstützung des Kindes bei Kontaktaufbau oder -erhalt nach familiären Trennungen, aber auch dem Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen (z.B. Gewalt, Entführungsgefahr, Sucht, Entfremdung) bei unbegleitetem Kontakt. Die Umgangsbegleitung erfordert eine systemische sowie kindorientierte Betrachtungsweise. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.

Der Begleitete Umgang (BU) ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau. Entsprechend gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen im Begleiteten Umgang: (1) unterstützender Umgang; (2) begleiteter Umgang im engeren Sinne und (3) beaufsichtigter bzw. kontrollierter Umgang.

Die wesentlichen Grundlagen für die Begleitung von Umgangskontakten werden in diesem 2-teiligen Webinar erarbeitet, reflektiert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele und -hinweise vermittelt.

Unsere erfahrene Referentin, Susanne Prinz, Pädagogin und langjährige Umgangsbegleiterin, stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um das Kindeswohl zu wahren. Die ausführlichen Webinar-Unterlagen enthalten viele Arbeitshilfen und Praxistipps. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

Die Reihe besteht aus 2 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder beide Module zum günstigen Kompaktpreis buchen.

**Module 1 und 2 : Praxiswissen Begleiteter Umgang**
**Dauer/Modul:** 75 Minuten + 15 Minuten Diskussion (90 Minuten)
**Termine:** 16.11. + 18.11.2021, jeweils 9:30 bis 11:00 Uhr

**Inhalte**
+ **Modul 1: Begleiteter Umgang: Grundlagen, 16.11.2021, 09:30 bis 11:00 Uhr:** Zur Rolle und Aufgabe der Umgangsbegleitung – Indikationen für den Begleiteten Umgang – Verschiedene Phasen im Begleiteten Umgang (Vorbereitung, Durchführung, Abschluss) – Zur Dokumentation im Begleiteten Umgang
+ **Modul 2: Begleiteter Umgang: Aufbauwissen, 18.11.2021, 09:30 bis 11:00 Uhr:** Besondere Situationen im Begleiteten Umgang (Sucht, psychische Erkrankung, häusliche Gewalt etc.) – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII – Kooperation und Vernetzung mit anderen Professionen (KindRG, BGB, FamFG, UN-KRK, KJHG)

**Kompaktpreis für beide Module: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 89,00 € (zzgl. MwSt.)**: Normalpreis: 99,00 € (zzgl. MwSt.)

**Sie möchten einzelne Module der Reihe buchen?**
[Modul 1 – Begleiteter Umgang: Grundlagen am 16.11.2021, 9:30 –11.00](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-modul-1-grundlagen-344485/)
[Modul 2 – Begleiteter Umgang: Aufbauwissen am 18.11.2021, 9:30 –11:00](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-modul-2-aufbauwissen-online-344487/)
Preis je Einzelmodul: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 54,00 € (zzgl. MwSt.); Normalpreis 59,00 € (zzgl. MwSt.)

Webinar-Reihe Praxiswissen Begleiteter Umgang – Modul 2: Aufbauwissen | Online

Der Begleitete Umgang (BU) ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau. Der begleitete Umgang (BU) ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

Im Modul 2 der 2-teiligen Reihe wird das erforderliche Aufbauwissen vermittelt. Hier geht es u.a. um besondere Situationen im Begleiteten Umgang (Sucht, psychische Erkrankung, häusliche Gewalt etc.) sowie den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII. Weitere wichtige Themen sind zudem die Kooperation und Vernetzung mit anderen Professionen (KindRG, BGB, FamFG, UN-KRK, KJHG).
Sie erhalten z.B. Antworten auf Fragen wie diese: Welche Indikationen gibt es für den Begleiteten Umgang und was sollten Fachkräfte bei der Auftragsklärung berücksichtigen? Wer darf und sollte mit wem im Kontext der Verantwortungsgemeinschaft über inhaltliche Aspekte des BU sprechen (Datenschutz und Schweigepflicht)?

Unsere erfahrene Referentin, Susanne Prinz, Pädagogin und langjährige Umgangsbegleiterin und Fachbuchautorin, stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um das Kindeswohl zu wahren. Zudem werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen. Das Seminarskript enthält viele Praxishilfen für Ihre tägliche Arbeit.

+**Inhalte Modul 2: Praxiswissen Begleiteter Umgang: Aufbauwissen:** Besondere Situationen im Begleiteten Umgang (Sucht, psychische Erkrankung, häusliche Gewalt etc.) – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII – Kooperation und Vernetzung mit anderen Professionen (KindRG, BGB, FamFG, UN-KRK, KJHG)

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

**Modul 2: Begleiteter Umgang: Aufbauwissen**
**Datum: 18.11.2021, 9:30 –11:00 Uhr**
**Vorzugspreis für ZKJ-Abonnenten: 54,00 € (zzgl. MwSt.)** Normalpreis: 59,00 (zzgl. MwSt.)

**Sie möchten weitere Module der Reihe buchen?**
[Modul 1: Begleiteter Umgang: Grundlagen 16.11.2021, 9.30 bis 11.00 Uhr](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-modul-1-grundlagen-344485/)
[Beide Module der Reihe „Praxiswissen Begleiteter Umgang“, 16.11. + 18.11.2021, jew. 9.30 bis 11.00 Uhr](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-praxiswissen-begleiteter-umgang-alle-module-online-344489/)

**Kompaktpreis für beide Module: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 89,00 € (zzgl. MwSt.)**: Normalpreis: 99,00 € (zzgl. MwSt.)
Preis je Einzelmodul: Vorzugspreis für Bezieher der ZKJ: 54,00 € (zzgl. MwSt.); Normalpreis 59,00 € (zzgl. MwSt.)

Lieferantenerklärungen in der Praxis

Sie erhalten regelmäßig Anfragen zum Austausch von Lieferantenerklärungen (LE), vor allen Dingen auch Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE)? Sie Fragen sich ob und wie weit die vorgelegten Erklärungen Ihres Lieferanten Ihnen tatsächlich ausreichend dienen? Wie erteilen Sie
für Ihr Unternehmen die LEs? Beachten Sie die entsprechenden Rechts- und Formvorgaben? Und: Wer ist hierfür verantwortlich? Können Lieferanten ihre Erklärungen auf ihrer Homepage einstellen? Taugt das, wenn sich die Bedingungen innerhalb des Zeitraums ändern? Bedarf es hier einer Information, erhalten Sie diese und wenn wie? Was, wenn LEs sich nachträglich als falsch
herausstellen?

Was muss ich tun, damit ich eine Lieferantenerklärung abgeben kann? Wie kalkuliere ich richtig mit den unterschiedlichen Be- / Verarbeitungslisten, die für die in der Lieferantenerklärung genannten Länder maßgebend sind? Es sind somit viele kaufmännische Aspekte zu beachten. Fazit: Die ursprungsrechtliche Kalkulation ist auch für Binnenhandelsgeschäfte in vielen Fällen
weiterhin erforderlich!

Lieferantenerklärungen für eigene Vorlieferungen müssen für viele Waren angefordert werden, damit hinsichtlich der eigenen Produktion eine ursprungsrechtliche Bewertung möglich ist. Für Handelswaren ist das Vorliegen unerlässlich!

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht: Modul 1: Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?

**Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?:**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-343733/) finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!

###Inhalt
**Am 18.10.2021, 10:00 – 12:00 Uhr**
Martin Krämer, Rechtsanwalt und Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.D. behandelt in diesem Webinar die Themen:
– Grundsätzliches zur Eignung
– Welche Nachweise können verlangt werden?
– Referenzen: Möglichkeiten und Grenzen – Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen
– Unternehmensausschluss und Selbstreinigung
– Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Webinar-Reihe: VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

**VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht:** Die 2-stündigen Webinare der Webinarreihe behandeln jeweils spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten die Teilnehmer wesentliche Informationen und Antworten zum jeweiligen Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie haben Interesse an nur einem/zwei der drei Module?
Klicken Sie auf das gewünschte Modul und erhalten Sie weitere Informationen:
[Modul 1: Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-1-die-eignung-von-unternehmen-fuer-den-auftrag-was-ist-da-zu-pruefen-343739/)
[Modul 2: Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-2-produktvorgaben-moeglichkeiten-und-grenzen-von-vergabestellen-343737/)
[Modul 3: Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-3-dokumentation-und-vergabevermerk-wer-schreibt-der-bleibt-350313/)
[Modul 4: Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-4-nachforderung-fehlender-unterlagen-heilungsmoeglichkeit-lueckenhafter-angebote-343735/)

###Inhalt
**Am 18.10.2021, 10:00 – 12:00 Uhr
Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?**
– Grundsätzliches zur Eignung
– Welche Nachweise können verlangt werden?
– Referenzen: Möglichkeiten und Grenzen – Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen
– Unternehmensausschluss und Selbstreinigung
– Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung

**Am 25.10.2021, 14:00 – 16:00 Uhr Achtung: Andere Uhrzeit!
Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen**
– rechtliche Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen
– Produktneutralität versus Beschaffungsautonomie
– Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität – wie sie zur Regel werden können
– Leitfabrikat und Gleichwertigkeit
– Freihändige / Verhandlungsvergabe bei zulässiger Produktvorgabe?
– Beispielsfälle aus der Rechtsprechung und Bedeutung der Dokumentation

**Am 18.11.2021, 10:00 – 12:00 Uhr
Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?**
– Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht
– Fehler und ihre Folgen
– Vergaberechtliche Regelungen
– Beispielsfälle aus der aktuellen Rechtsprechung

**Am 29.11.2021, 10:00 – 12:00 Uhr
Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
– Nachforderung: Pflicht oder Ermessen der Vergabestellen?
– Was kann nachgefordert werden?
– Wann “fehlen” geforderte Unterlagen/Erklärungen/Nachweise?
– Praktische Beispielsfälle aus der Rechtsprechung

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Einführung VergabePortal

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests und der Demoversion bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung für vergaberechtliche Fachinformationen.
Mit den präsentierten Funktionalitäten lässt sich die Datenbank an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und wird damit Ihre Arbeitsprozesse deutlich effizienter machen.
Das Webinar geht von 12:00 – 12:45 Uhr und ist für Sie kostenfrei.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.