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Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Seminar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Seminar ebenso thematisiert.

Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten – Vertiefen Sie ihr Fachwissen und informieren sich über die aktuellen Neuerungen und neuen Abkommen –

Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.

Sie lernen den Einsatz der Kumulierung, von Toleranzen sowie die Baugruppenkalkulation kennen, um in noch mehr Fällen ein positives Ergebnis bei der Ursprungsermittlung erreichen zu können. Wir besprechen die Besonderheiten der Warenzusammenstellung und gehen auf die Grenzen der Minimalbehandlung ein. Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen – auch aus dem eigenen Erfahrungsschatz – lernen Sie interaktiv die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen. Gerne können Sie eigene Beispiele aus Ihrem Firmenalltag vorab per E-Mail einreichen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen
Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Webinargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
– Teilnahmezertifikat

Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten – Vertiefen Sie ihr Fachwissen und informieren sich über die aktuellen Neuerungen und neuen Abkommen –

Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.

Sie lernen den Einsatz der Kumulierung, von Toleranzen sowie die Baugruppenkalkulation kennen, um in noch mehr Fällen ein positives Ergebnis bei der Ursprungsermittlung erreichen zu können. Wir besprechen die Besonderheiten der Warenzusammenstellung und gehen auf die Grenzen der Minimalbehandlung ein. Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen – auch aus dem eigenen Erfahrungsschatz – lernen Sie interaktiv die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen. Gerne können Sie eigene Beispiele aus Ihrem Firmenalltag vorab per E-Mail einreichen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen
Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Webinargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
– Teilnahmezertifikat

Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

**Termine 2022**
+ **16.3.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **17.3.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **14.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **15.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Exportkontrolle für Spezialisten Köln

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training vertiefen Sie Ihr bereits vorhandenes Wissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen komplexere Sachverhalte zu lösen und wie Sie sich im Falle eines Verstoßes verhalten.

**Am 27.10. findet dieses Seminar als Hybridveranstaltung statt**

Hier melden Sie sich für die Teilnahme vor Ort in Köln an.

Webinar: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen

Die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche Bestandteile eines Grundstücks nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für den Gutachter maßgebend, der den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen will. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. für Investitionszulagen.

Das Webinar stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Webinar zur Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

**Wann:**17.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:**
Normalpreis € 99,- zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten: € 84,- zzgl. MwSt.

**Inhalte**

+ **Modul 4: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**

1. Allgemeines
a. Erhebliche Konsequenzen bei der steuerlichen Behandlung
b. Steuerübergreifende Bedeutung der Abgrenzungsfragen
2. Umfang des Grundvermögens
a. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes
b. Gleich lautende Ländererlasse zur Abgrenzungsfrage
3. Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
a. Abgrenzungsschema
b. Zusammenhang zum Gewerbe
c. Wesentliche Bestandteile
d. Zubehör
4. Gebäudebegriff
a. Abschließende Bestimmung der Gebäudemerkmale
b. Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen
c. Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung
d. Standfestigkeit
e. Feste Verbindung mit dem Grund und Boden
f. Beständigkeit
5. Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltung

**Weitere Module der Reihe**

[Alle Module – Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-immobilienbewertung-nach-dem-bewertungsgesetz-354267/)