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Basis Export

Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.

###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick

Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.

Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 und 2024

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Mit dem **Jahressteuergesetz 2024** wurde das Bewertungsgesetz erneut geändert. Hier wurde – neben weiteren Änderungen – die Nachweismöglichkeit durch **Sachverständigengutachten** auch auf die gesamte **Grundsteuer** nach dem Bundesmodell **ausgeweitet**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 3-stündigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und umfassend die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** und **JStG 2024** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 und 2024

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Mit dem **Jahressteuergesetz 2024** wurde das Bewertungsgesetz erneut geändert. Hier wurde – neben weiteren Änderungen – die Nachweismöglichkeit durch **Sachverständigengutachten** auch auf die gesamte **Grundsteuer** nach dem Bundesmodell **ausgeweitet**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 3-stündigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und umfassend die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** und **JStG 2024** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils drei Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Vergaberecht in NRW ab 2026: Was Kommunen jetzt wissen müssen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.

###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände

Der **Schwerpunkt des Webinars** liegt auf der von den **kommunalen Spitzenverbänden NRW** erarbeiteten **Mustersatzung**. Diese enthält sowohl inhaltliche Vorgaben als auch konkretisierende Regelungen, die den Kommunen als Orientierung helfen können.

Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.

Vergaberecht in NRW ab 2026: Was Kommunen jetzt wissen müssen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.

###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände

Der **Schwerpunkt des Webinars** liegt auf der von den **kommunalen Spitzenverbänden NRW** erarbeiteten **Mustersatzung**. Diese enthält sowohl inhaltliche Vorgaben als auch konkretisierende Regelungen, die den Kommunen als Orientierung helfen können.

Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils drei Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen: Praxisnahe Ansätze und Methoden

Die Bedeutung und Vielseitigkeit der **Verkehrswertermittlung von Immobilien für steuerliche Zwecke** wird oft unterschätzt. Häufig wird die steuerliche Bewertung fälschlicherweise auf die Einheitsbewertung oder die Grundbesitzbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert. Diese Aspekte stellen jedoch nur einen Teilbereich dar. Grundsätzlich kann die steuerliche Bewertung in drei Hauptkategorien unterteilt werden: **Besteuerung beim Übergang von Grundbesitz**, **Ertragsbesteuerung** und **Substanzbesteuerung**.

###Steuerliche Herausforderungen meistern

Immobilienwerte spielen im Steuerrecht eine vielfältige Rolle. Ein Beispiel ist die Ermittlung des zutreffenden Entnahmewertes bei Betriebsaufgaben oder anderen Entnahmevorgängen, bei denen ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen überführt wird. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein aktueller Verkehrswert vor, wird der Entnahmewert (Teilwert des Grundstücks) häufig geschätzt. Dabei können die angesetzten Schätzwerte erheblich von den tatsächlichen Verkehrswerten abweichen.

Auch das neue Thema **„Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer“** oder die häufig diskutierte Aufteilung eines Kaufpreises zum Zwecke der Abschreibung, die sogenannte **Kaufpreisaufteilung**, ist ohne die Expertise eines Sachverständigen auf diesem Gebiet häufig nicht möglich. Insbesondere für den **Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer** und neuerdings auch der **Grundsteuer** ist das steuerliche Schnittstellenwissen zur Immobilienbewertung entscheidend.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In dem halbtägigen Webinar haben Sie die Möglichkeit, eigene Beiträge zu platzieren und Fragen zu stellen, die gezielt aufgegriffen und in die Webinarinhalte integriert werden. Unser Experte verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Oberfinanzdirektion NRW über eine hohe Expertise auf diesem Gebiet und vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen.

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahlende die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Das Webinar **„Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“** erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt der Gesetzgeber jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Das Webinar zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem Gutachten und der steuerlichen Berücksichtigung von **Belastungen**.

Das Webinar besteht aus **3 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

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###Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten. Das Modul erläutert ebenfalls die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**, die in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung ist.

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###Modul 2 – Steuerliches Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die ab dem 01.01.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die ImmoWertV 2021 anpassen. In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt. Zudem stellt das Modul auch die Änderungen des Bewertungsgesetzes dar, die durch das **Jahressteuergesetz 2024** zu beachten sind.

Zusätzlich erläutert das Modul 2 das **reformierte Sachwertverfahren**, bei dem seit 2023 ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden ist.

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###Modul 3 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahlende allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Der Bundesfinanzhof hat eingefordert, dass der Nachweis auch bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts zulässig ist. Dementsprechend lässt der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch bei der **Grundsteuer Sachverständigengutachten** zu.