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Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde oder eines Betreuungsvereines sind Sie regelmäßig in der **Beratung und Information** zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen tätig. Dabei ist die **öffentliche Beglaubigung** von Unterschriften unter diesen Dokumenten eine bedeutende Aufgabe der Urkundsperson der Betreuungsbehörde.

###Unsere bevorstehende Veranstaltung bietet umfassende Antworten auf zahlreiche Ihrer praxisrelevanten Fragen, darunter:

+ Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Betreuungsbehörden und -vereine bei der Beratung relevant?
+ Was können typische Beratungsanliegen sein?
+ Wie betrifft das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Arbeit mit Vollmachten?
+ Welche rechtlichen Grundlagen und inhaltlichen Regelungen gelten für Vollmachten und Auftragsverhältnisse?
+ Welche Rechtsfragen sind bei der Beglaubigung zu beachten?
+ Inwieweit besteht ein Haftungsrisiko bei der Beratung und Bevollmächtigung?

In unserer Veranstaltung vertiefen Sie Ihr Wissen im Rahmen von **Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen**. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen bundesweit über aktuelle Fragestellungen in der Praxis auszutauschen.

Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde oder eines Betreuungsvereines sind Sie regelmäßig in der **Beratung und Information** zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen tätig. Dabei ist die **öffentliche Beglaubigung** von Unterschriften unter diesen Dokumenten eine bedeutende Aufgabe der Urkundsperson der Betreuungsbehörde.

###Unsere bevorstehende Veranstaltung bietet umfassende Antworten auf zahlreiche Ihrer praxisrelevanten Fragen, darunter:

+ Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Betreuungsbehörden und -vereine bei der Beratung relevant?
+ Was können typische Beratungsanliegen sein?
+ Wie betrifft das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Arbeit mit Vollmachten?
+ Welche rechtlichen Grundlagen und inhaltlichen Regelungen gelten für Vollmachten und Auftragsverhältnisse?
+ Welche Rechtsfragen sind bei der Beglaubigung zu beachten?
+ Inwieweit besteht ein Haftungsrisiko bei der Beratung und Bevollmächtigung?

In unserer Veranstaltung vertiefen Sie Ihr Wissen im Rahmen von **Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen**. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen bundesweit über aktuelle Fragestellungen in der Praxis auszutauschen.

Fit für 2025 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung

Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis

Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

###Das erwartet Sie

Im Webinar werden Ihnen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen und Vorschriften erläutert, um die Gefahr von rechtlichen Problemen und schwerwiegende Konsequenzen zu minimieren. Praxisnahe Informationen helfen Ihnen die komplexen Themen und die Anwendung besser zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung

Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis

Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

###Das erwartet Sie

Im Webinar werden Ihnen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen und Vorschriften erläutert, um die Gefahr von rechtlichen Problemen und schwerwiegende Konsequenzen zu minimieren. Praxisnahe Informationen helfen Ihnen die komplexen Themen und die Anwendung besser zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.

Vertiefendes Importwissen

###Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie Zollbefreiungen

Nicht immer können Sie Zölle bei der Einfuhr 1:1 an Ihre Kunden weitergeben. Im schlechten Fall bleiben die **Zölle als Kostenfaktor** bei Ihnen hängen. Da gilt es nun für Sie etwas tiefer in die Feinheiten des Zollrechts einzusteigen und sich die Möglichkeiten anzuschauen, mit denen Sie die **Zölle reduzieren** können.

Wie fertige ich eine Rückware ab, so dass ich keine Einfuhrabgaben zahle? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gibt es Sonderregeln für Muster oder Waren für Analysen und Tests? In welchen Fällen kann ich mit einem Präferenznachweis sparen? Das ist nur ein kleiner Auszug der Fragen, die sicherlich auch Sie sich regelmäßig stellen. In der Praxis sind Sie oftmals auf die Mitwirkung des Absenders angewiesen, um alles in die richtige Bahn zu lenken. Mit dem richtigen Fachwissen sind Sie **in der Lage vorzubereiten, zu steuern und schlussendlich zu sparen**.

###Zollrechtliche Bewilligungen und AEO sollten gut überlegt sein

Es mag verlockend für Sie sein, die Vereinfachungen zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO zu nutzen. Doch **wo Rechte sind, sind auch Pflichten** – und das nicht wenige. Vereinfachungen, wie z.B. die vereinfachte Zollanmeldung oder das besondere Zollverfahren der aktiven Veredelung können Ihre Arbeit erleichtern, müssen aber nicht. Es gilt, im Voraus zu prüfen, in welchem Verhältnis Aufwand und Kosten zu Nutzen und Ersparnis stehen.

In unserer Veranstaltung “Vertiefendes Importwissen” zeigen wir Ihnen die **Vor- und Nachteile zollrechtlicher Bewilligungen** auf und wie Sie diese sinnvoll und effizient für sich nutzen können.

Vertiefendes Importwissen

###Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie Zollbefreiungen

Nicht immer können Sie Zölle bei der Einfuhr 1:1 an Ihre Kunden weitergeben. Im schlechten Fall bleiben die **Zölle als Kostenfaktor** bei Ihnen hängen. Da gilt es nun für Sie etwas tiefer in die Feinheiten des Zollrechts einzusteigen und sich die Möglichkeiten anzuschauen, mit denen Sie die **Zölle reduzieren** können.

Wie fertige ich eine Rückware ab, so dass ich keine Einfuhrabgaben zahle? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gibt es Sonderregeln für Muster oder Waren für Analysen und Tests? In welchen Fällen kann ich mit einem Präferenznachweis sparen? Das ist nur ein kleiner Auszug der Fragen, die sicherlich auch Sie sich regelmäßig stellen. In der Praxis sind Sie oftmals auf die Mitwirkung des Absenders angewiesen, um alles in die richtige Bahn zu lenken. Mit dem richtigen Fachwissen sind Sie **in der Lage vorzubereiten, zu steuern und schlussendlich zu sparen**.

###Zollrechtliche Bewilligungen und AEO sollten gut überlegt sein

Es mag verlockend für Sie sein, die Vereinfachungen zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO zu nutzen. Doch **wo Rechte sind, sind auch Pflichten** – und das nicht wenige. Vereinfachungen, wie z.B. die vereinfachte Zollanmeldung oder das besondere Zollverfahren der aktiven Veredelung können Ihre Arbeit erleichtern, müssen aber nicht. Es gilt, im Voraus zu prüfen, in welchem Verhältnis Aufwand und Kosten zu Nutzen und Ersparnis stehen.

In unserer Veranstaltung “Vertiefendes Importwissen” zeigen wir Ihnen die **Vor- und Nachteile zollrechtlicher Bewilligungen** auf und wie Sie diese sinnvoll und effizient für sich nutzen können.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Die optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die **Ware trifft auf ihrem Weg mindestens viermal auf den Zoll!**

###Für jede Variante den optimalen Weg

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Diese Veranstaltung ist **speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert** und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen.