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Recht der öffentlichen Auftragsvergabe – Grundkurs

###(Wieder-) Einstieg leicht gemacht

Ein beruflicher Neu- oder Wiedereinstieg kann eine aufregende Zeit sein. Um Ihnen den Start inhaltlich zu erleichtern, werden Ihnen in unserer Veranstaltung die **wichtigsten Themen der öffentlichen Auftragsvergabe** anschaulich und praxisnah erklärt.

Themenbezogen wird Ihnen anhand **vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung** dargestellt, was bei europaweiten und nationalen Auftragsvergaben für Sie zu beachten ist und welche besonderen **landesrechtlichen Bestimmungen hierfür in Nordrhein-Westfalen** gelten.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass für Sie **ausreichend Zeit und Gelegenheit** besteht, sich mit **Ihren Fragen und Beiträgen** selbst einzubringen.

###Rechtssicherheit erhalten

Mit Ihrer Teilnahme erhalten Sie einen **Überblick in die Vergabevorschriften** und erlernen, was Sie für eine rechtssichere Ausschreibung benötigen.

Recht der öffentlichen Auftragsvergabe – Grundkurs

###(Wieder-) Einstieg leicht gemacht

Ein beruflicher Neu- oder Wiedereinstieg kann eine aufregende Zeit sein. Um Ihnen den Start inhaltlich zu erleichtern, werden Ihnen in unserer Veranstaltung die **wichtigsten Themen der öffentlichen Auftragsvergabe** anschaulich und praxisnah erklärt.

Themenbezogen wird Ihnen anhand **vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung** dargestellt, was bei europaweiten und nationalen Auftragsvergaben für Sie zu beachten ist und welche besonderen **landesrechtlichen Bestimmungen hierfür in Nordrhein-Westfalen** gelten.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass für Sie **ausreichend Zeit und Gelegenheit** besteht, sich mit **Ihren Fragen und Beiträgen** selbst einzubringen.

###Rechtssicherheit erhalten

Mit Ihrer Teilnahme erhalten Sie einen **Überblick in die Vergabevorschriften** und erlernen, was Sie für eine rechtssichere Ausschreibung benötigen.

Mit Herz und Haltung: Führungskompetenzen für den Kinderschutz

In einer Welt, in der der Schutz der Schwächsten höchste Priorität hat, sind Sie als **Führungskraft im Kinderschutz und der Kinder- und Jugendhilfe** mehr denn je gefragt, Ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Doch wie können Sie **sich selbst treu bleiben**, die eigene **Resilienz** stärken und gleichzeitig ein Team führen, das gemeinsam den Herausforderungen im Kinderschutz entgegentritt und sich nicht entmutigen lässt? Genau hier setzt unsere einzigartige Veranstaltung an.

Unter der fachkundigen Leitung von **Stefanie Ulrich**, Expertin in der Kinder- und Jugendhilfe, Volljuristin und ganzheitlich-systemische Coachin, erwartet Sie ein **interaktives Online-Seminar**, das nicht nur Wissen vermittelt, sondern inspiriert und stärkt.

###Auf diese Inhalte dürfen Sie sich freuen:

+ **Persönlichkeitsentwicklung, Selbstführung und Abgrenzung**: Erfahren Sie, wie Sie Ihre persönliche Stärke und Klarheit als Führungskraft entwickeln und bewahren. Lernen Sie, gesunde Grenzen zu setzen, ohne dabei die Empathie zu verlieren, die in der Arbeit mit Ihrem Team sowie internen und externen Partner:innen so entscheidend ist.

+ **Teamentwicklung**: Führung bedeutet nicht nur Anleiten, sondern Verbinden. Entdecken Sie neue Methoden, um Ihre Teamitglieder:innen situativ zu begleiten und eine Kultur des gegenseitigen Respekts und Vertrauens zu schaffen.

+ **Resilienz und Selbstfürsorge**: Der Kinderschutz fordert uns heraus – mental, emotional und physisch. Dieses Seminar zeigt Ihnen Techniken zur Selbstfürsorge, damit Sie auch in schwierigen Zeiten bei sich bleiben.

Ihr Einsatz für den Kinderschutz ist Ihre Mission? Sie haben erkannt, dass Ihre Kraft nicht unerschöpflich ist und Sie als Führungskraft nur dann Ihr Team stärken können, wenn **Sie selbst gestärkt sind**? Lassen Sie sich in einem **vertrauensvollen Umfeld** begleiten und erleben Sie, wie Sie mit neuen Impulsen und gestärktem Selbstbewusstsein in Ihre Arbeit zurückkehren.

Sichern Sie sich Ihren Platz und wachsen Sie an den Herausforderungen – mit Klarheit, Stärke und vor allem so wie Sie sind – genau richtig.

Vergaberecht bei Zuwendungen

Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein **Flickenteppich von Regelungen**, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der **Rechtsgrundlagen und Schnittstellen** bewusst zu werden, um die häufigsten **Vergabefehler zu vermeiden**.

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Sie erhalten eine Einführung in das **Zuwendungsrecht und Zuwendungsvergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie schnelle **Hilfestellung im Vergabealltag**.

Vergaberecht bei Zuwendungen

Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein **Flickenteppich von Regelungen**, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der **Rechtsgrundlagen und Schnittstellen** bewusst zu werden, um die häufigsten **Vergabefehler zu vermeiden**.

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Sie erhalten eine Einführung in das **Zuwendungsrecht und Zuwendungsvergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie schnelle **Hilfestellung im Vergabealltag**.

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggeber:innen benötigt; hier geht es insbesondere um **Leistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand.** Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggeber:innen benötigt; hier geht es insbesondere um **Leistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand.** Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.

###Rahmenvereinbarungen in der Praxis

Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.

###Rahmenvereinbarungen in der Praxis

Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das **zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann**. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist **eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, müssen Sie besondere Regeln zur Einreihung beachten**.

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die **Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware** erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.