Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Hier lernen Sie, welche Genehmigungen Sie nutzen können und wie Sie diese konkret beantragen. Auch für den Fall, dass Sie sich nicht sicher sind, ob eine Genehmigungspflicht besteht, lernen Sie hier die passenden Hilfsmittel kennen. Die Praxisbeispiele helfen Ihnen bei der effizienten späteren Umsetzung im eigenen Arbeitsleben.
Schlagwort-Archive: 09
Vergaberecht bei Zuwendungen
**Vergaberecht bei Zuwendungen**
**Am 09.09.2022 | von 10:00 – 12:30 Uhr**
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.
###Inhalt
Das Thema „Vergaberecht bei Zuwendungen“ behandelt die Sonderrechtsmaterie des Zuwendungsvergaberechts. Das öffentliche Vergaberecht an sich ist bereits eine komplexe Materie. Wenn aber Zuwendungsgeber das öffentliche Vergaberecht zum Instrument im Zuwendungsverhältnis machen, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Zuwendungen zu gewährleisten, dann wird es noch komplizierter.
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, das Vergaberecht in den zeitlichen Verlauf der Förderung richtig einzuordnen, die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden und zu wissen, wie man sich im Rahmen des richtigen Umgangs mit dem Zuwendungsgeber gegen Widerrufe und Rückforderungen von Fördermitteln insbesondere unter Berücksichtigung des EU-Rechts bei EU-Förderungen zur Wehr setzt.
###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.
(Re-)Exportkontrollrecht China
Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.
Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
Handel mit Embargoländern
Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren.
Embargos schließen jedoch den Handel mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern nicht aus. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen geahndet, sodass eine fachkundige Einzelfallprüfung im Handel mit Embargos unerlässlich ist. Durch diese Veranstaltung erhalten Sie die Grundlagen für den rechtssicheren Handel mit Embargoländer.
Handel mit Embargoländern
Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren.
Embargos schließen jedoch den Handel mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern nicht aus. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen geahndet, sodass eine fachkundige Einzelfallprüfung im Handel mit Embargos unerlässlich ist. Durch diese Veranstaltung erhalten Sie die Grundlagen für den rechtssicheren Handel mit Embargoländer.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise **ZOOM**) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
**In der Webinargebühr ist enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen
Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?
**Nachforderung fehlender Unterlagen: Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.
Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht/)
Grundlagen der Exportkontrolle
Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.
Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?
**Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?:**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.
Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht/)
VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht
Alle 2-stündige Webinare in der Webinar-Reihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandeln spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.
Sie haben Interesse an nur einem,zwei oder drei Modulen?
Klicken Sie auf das gewünschte Modul und erhalten Sie weitere Informationen:
[Modul 1: Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-1-die-eignung-von-unternehmen-fur-den-auftrag-was-ist-da-zu-prufen/)
[Modul 2: Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-2-produktvorgaben-moglichkeiten-und-grenzen-von-vergabestellen/)
[Modul 3: Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-3-dokumentation-und-vergabevermerk-wer-schreibt-der-bleibt/)
[Modul 4: Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?](https://shop.reguvis.de/webinar/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-4-nachforderung-fehlender-unterlagen-heilungsmoglichkeit-luckenhafter-angebote/)
Optische Bauforensik
Training mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden
Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen. Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres Absorptionsverhaltens im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon Rapps erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die Aufklärung der Bauschäden erlaubten.
Sachverständige aus den Bereichen Bau, Baubiologie u.a. Bereichen des Sachverständigenwesens sind eingeladen, die neue Technik der optischen Bauforensik in einem Praxisseminar selbst auszuprobieren und zu erlernen. Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmer an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden. Das praktische Training an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmern frei steht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren. Geübt wird an zahlreichen Lernstationen aus den Bereichen Mineralische Baustoffe, Textilien, Urinkontaminationen, Holz, Parkett, PVC, Beschichtungen, Klebstoffe, Wasserschäden.
**TERMINE**
08.+09.12.2022
**Bitte wählen Sie bei der Buchung oben rechts in der Auswahlmaske “Veranstaltungstermin” Ihr gewünschtes Datum aus.**
**PREISE**
Normalpreis: 959,00 € zzgl. 19% MwSt.
Frühbucherpreis: 929,00 € zzgl. 19% MwSt.(bis 8 Wochen vor der Veranstaltung)
**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de
Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/Er9T7MwGPbsHxbb)
###WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Einlass nur nach 2-G-Plus-Regel = geimpft oder genesen + aktueller negativer Antigentest, nicht älter als 24 Stunden. Entsprechende NAchweise sind am Veranstaltungstag vorzulegen.