Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert werden. Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst. Ein zentrale Änderung ab dem 1.1.2023 ist das bei den örtlichen Betreuungsbehörden angesiedelte Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer/innen: Künftig wird als Berufsbetreuer/in wird nur noch zugelassen, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren gemäß den §§ 23, 24 BtOG durchlaufen und von der örtlichen Behörde (Stammbehörde) einen Registrierungsbescheid erhalten hat.
In diesem ganztägigen Workshop erfahren Sie zunächst die Grundlagen des neuen Registrierungsverfahrens und die entsprechenden Anforderungen, die damit auf die Betreuungsbehörden zukommen. Schwerpunkt des interaktiven Workshops ist die gemeinsame Erarbeitung praxistauglicher und rechtsicherer Checklisten für das Registrierungsverfahren sowie verschiedener Musterbescheide zum Verfahren.
Der digitale Workshop bietet allen Teilnehmer/innen zudem die Plattform zu einem intensiven Austausch zum geplanten neuen Recht. Der Leiter der Workshops – Guy Walther, erfahrener Praktiker und u.a. Autor des Fachbuchs „Handbuch Betreuungsbehörde“ – steht für individuelle Praxisfragen zur Verfügung.
###Termine/Preise/Ort
17.01.2023 | 09:00 – 16:00 Uhr (inkl. Pausenzeiten) | online
**Vorzugspreis für Abonnent/innen (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 199,00 €**
Normalpreis 239,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)