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Zolltarif – Einreihung von Elektronik

Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung

Es lohnt sich für Sie aus Kostengründen meist mehr, Produkte außerhalb der EU herstellen zu lassen statt hier. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf hochwertige Komponenten oder Vormaterialien aus der EU verzichten müssen. Das Zollrecht bietet Ihnen hier mit der passiven Veredelung (PV) eine Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.

###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren

Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.

Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.

In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.

Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung

Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.

###Immer die für Sie günstige Lösung

Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen, und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.

In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.

Rissschäden und Rissursachen

Rissbildungen sind neben Feuchtigkeitsschäden einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Wegen unklarer oder fehlender vertraglicher Vereinbarungen sehen sich Bauherren in ihren Erwartungen oft auch bei kleinsten Rissen enttäuscht. Die hinzugezogenen Sachverständigen werden oftmals mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die sie unter Berücksichtigung vertraglicher Vereinbarungen sachgerecht bewerten müssen.

Das Webinar ist in **zwei Module** à 90 Min. aufgeteilt.

Das **erste Modul „Grundsätze der Rissbildung“** befasst sich mit der grundsätzlichen **Vorgehensweise bei der Beurteilung von Rissschäden an Gebäuden** und erläutert die gängigen **Untersuchungsmethoden**. Die Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen bereits am Gebäude vorhandenen Rissen zu neu auftretenden Rissen ist hierbei eine wichtige Basis. Weiterhin ist es notwendig, zu unterscheiden, welche Risse zulässig sind und welche zu Recht bemängelt werden.

Das **zweite Modul „Verformung als Rissursache“** behandelt die **rissverursachenden Verformungen an Gebäuden**. So wird z. B: der Frage nachgegangen, ob die schadensverursachenden Rissvorgänge abgeschlossen sind (z.B. bei Schwindvorgängen) oder ob diese wiederkehren (z.B. bei klimatischen Einwirkungen, erheblichen Windlasten oder wiederkehrenden Erschütterungen). Hierzu werden einige der bei Gebäuden auftretenden unterschiedlichen Verformungsvorgänge sowie bauphysikalische Zusammenhänge dargestellt.

BtPrax-Tag

Der **BtPrax-Tag 2024** widmet sich dem Thema **„Chancen und Grenzen“ im Betreuungsrecht**. Als Expertin bzw. Experte in diesem Bereich stehen Sie vor der Aufgabe, rechtliche Anforderungen praxisnah umzusetzen. Sie kennen sicherlich Situationen, in denen Recht und Praxis zunächst nicht harmonierten und **individuelle Lösungen** für betreute Personen gefunden werden mussten.

Die Online-Fachtagung bietet nicht nur aktuelle Beiträge, sondern auch reale Geschichten. Erfolgreiche **Best Practice** Beispiele werden präsentiert, um mögliche Ansätze für rechtliche, institutionelle, gesundheitliche, kulturelle und ethische Aspekte zu diskutieren.

###Neu in 2024: Austauschforum BtPrax nachgefragt – Ihre Fragen beantwortet

Der Vortag lädt Sie ein, Einblicke zu erhalten, Fragen zu stellen und in den **interdisziplinären Austausch** zu gehen. Es erwarten Sie ein Impulsvortrag und eine Podiumsdiskussion zu konkreten Thesen mit Teilnehmenden aus allen Bereichen im Betreuungsrecht. Ob mit einer Rechtspflegerin, einem Betreuungsrichter, einem Vertreter aus dem Betreuungsverein oder einer Betreuungsbehörde oder einer Betreuten selbst – Sie haben die Gelegenheit, in kleinen Gruppen online das Gespräch mit einer Expertin/einem Experten aus dem jeweiligen Betreuungsbereich zu vertiefen. Das Ziel ist, die **Zusammenarbeit zugunsten der betreuten Personen zu stärken**.

Betreuungsführung MIT dem betreuten Menschen

Die Reform des Betreuungsrechts stärkt das **Selbstbestimmungsrecht** der Betroffenen. Damit stellt sie auch neue Anforderungen an Sie als Betreuer:in. Die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt.

###Sie fragen sich:

+ Was ändert sich dadurch in der Betreuungsführung für mich?
+ Wie kann ich eine andere Form der Beteiligung der betreuten Menschen gewährleisten?
+ Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
+ Welche Haltung sollte ich als Betreuer:in einnehmen?
+ Was hat es mit der **unterstützten Entscheidungsfindung** auf sich?
+ Wie kann ich den Prozess der Betreuungsführung aktiv gestalten?

###Den Spagat zwischen Wunschbefolgung und möglichen Grenzen dieser meistern

Neben der Klärung dieser Fragen erwarten Sie in der Veranstaltung **Übungen und Fallbesprechungen**, um das erworbene Wissen in die Praxis umsetzen zu können. Sie erfahren, wie es gelingen kann, dass die Betreuung von den betreuten Menschen in erster Linie **als Unterstützung wahrgenommen** wird.

Betreuungsführung MIT dem betreuten Menschen

Die Reform des Betreuungsrechts stärkt das **Selbstbestimmungsrecht** der Betroffenen. Damit stellt sie auch neue Anforderungen an Sie als Betreuer:in. Die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt.

###Sie fragen sich:

+ Was ändert sich dadurch in der Betreuungsführung für mich?
+ Wie kann ich eine andere Form der Beteiligung der betreuten Menschen gewährleisten?
+ Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
+ Welche Haltung sollte ich als Betreuer:in einnehmen?
+ Was hat es mit der **unterstützten Entscheidungsfindung** auf sich?
+ Wie kann ich den Prozess der Betreuungsführung aktiv gestalten?

###Den Spagat zwischen Wunschbefolgung und möglichen Grenzen dieser meistern

Neben der Klärung dieser Fragen erwarten Sie in der Veranstaltung **Übungen und Fallbesprechungen**, um das erworbene Wissen in die Praxis umsetzen zu können. Sie erfahren, wie es gelingen kann, dass die Betreuung von den betreuten Menschen in erster Linie **als Unterstützung wahrgenommen** wird.

Erbrecht für Betreuer:innen – Grundkurs

Kommt es im Rahmen der rechtlichen Betreuung zum Todesfall in der Familie Ihres betreuten Menschen, stehen viele Fragen im Raum: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche **Auswirkungen** hat die Erbschaft auf die **Sozialleistungen**? Ist meine betreute Person pflichtteilsberechtigt und wie kann ich ihre **Ansprüche** effektiv durchsetzen? Wie kann ich sie effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

###Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis

In der Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr: Das **praxiserprobte** Webinar vermittelt Ihnen prägnant und kompakt das notwendige Basiswissen in Sachen Erbrecht und zeigt **Handlungsstrategien** für ein gelungenes Zusammenspiel von Erbrecht und Betreuungspraxis auf.
Geleitet von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht und Notar, werden Sie mit sämtlichen erforderlichen Ressourcen, Instrumenten und praxisorientierten Ratschlägen ausgestattet, um die Belange Ihrer betreuten Person effektiv zu schützen und Ihre eigene rechtliche Verantwortung zu minimieren. Das begleitende Skript beinhaltet zahlreiche nützliche **Checklisten** sowie **Muster**, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit von großem Nutzen sein werden.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*„Das Seminar war sehr informativ und faktenreich. Es gab ein gutes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Referiertem und den dazugehörigen Paragrafen. Herr Schönenberg-Wessel ist super; sehr eingängige, lebendige, motivierende und hilfreiche Vortragsrede. Es macht Spaß ein kompaktes, weitreichendes Thema wie das Erbrecht so gut aufgearbeitet vermittelt zu bekommen.“*
**Anonym, 2022**