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Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in auch in schwierigen Situationen souverän agieren

In unserer vierteiligen, insgesamt 10-stündigen Webinar-Reihe, möchten wir Sie in Ihrer Rolle als Umgangsbegleiter:in stärken, indem wir Ihnen fundiertes Fachwissen und eine Vielzahl an Informationen sowie Tipps und Tricks für die Umsetzung in die Praxis an die Hand geben.

Sie erfahren, wie es Ihnen gelingt, zwei scheinbar **gegensätzliche Aufgaben** zu erfüllen, ohne Ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren: Einerseits die Hinführung zu den leiblichen Eltern und anderseits die Gewährung des Schutzes vor möglichen schädigenden Handlungen dieser Personen. Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen zu den Themenfeldern **„Pflegekinder“, „Psychische Erkrankung der Eltern“ sowie „Häusliche Gewalt und „Hochstrittigkeit“**, zeigen wir Ihnen mögliche Lösungsansätze zur direkten Umsetzung auf.

Des Weiteren lernen Sie, unter welchen Bedingungen ein **Aussetzen von Umgangskontakten** sinnvoll ist, um alle Beteiligten – auch sich selbst – zu schützen und sich abzugrenzen. Das Erkennen von Beziehungsmustern sowie die Verinnerlichung von Methoden und Handlungsmöglichkeiten sind elementar wichtig, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen kompetent agieren zu können.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

Vertiefendes Präferenzrecht

Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die **Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen**.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.

Bestandteil sind auch die **Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen**, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.

BAFA-Antragsverfahren

Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?

In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.

Zolltarif – Einreihung von Elektronik

Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

ESG in der Zollpraxis

###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**

###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?

Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.

Exportkontrolle kompakt – ein Einblick

Von Länderembargos, wie z.B. gegen Russland oder den Iran, erfahren Sie aus den Medien. Doch die anderen Bereiche der Exportkontrolle und vor allem deren Tragweite sind für Sie schwer zu finden. Dazu gehören beispielsweise Beschränkungen für sogenannte “Dual-Use-Güter”, also zivile Produkte, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit auch militärisch eingesetzt werden könnten. Der tatsächlich zivile Verwendungszweck wird dann zur Nebensache und Ihr Produkt kann einer Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen.

Unsere Veranstaltung “Exportkontrolle kompakt – ein Einblick” **sensibilisiert Sie für alle Rechtsgebiete der Exportkontrolle** und zeigt Ihnen deren **allumfassende Auswirkungen** auf Ausfuhr und Einfuhr, auf lokale Handelsgeschäfte, auf Datentransfer und Dienstleistungen kompakt auf.

Schäden an Gebäuden – Setzungen durch anthropogene Veränderungen im Baugrund

Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Nicht oder nicht ausreichend untersuchter Baugrund, missverständliche Planung, schlechte Bauausführung – die **Liste möglicher Schadenursachen** ließe sich noch fortsetzen. Das Ergebnis davon sind Gebäude, die entsprechende **Rissbilder** zeigen und deren **Tragfähigkeit** manchmal bedroht ist.

###Das erwartet Sie im Webinar

Neben natürlichen Ursachen stehen die durch den **Menschen beeinflussten Veränderungen im Baugrund** im Mittelpunkt dieses Webinars. Die Interaktion zwischen Baugrund, Grundwasser und Gründung führt zu entsprechenden Rissbildern, die die Tragfähigkeit von Gebäuden bedrohen können. Im Verlauf des Webinars wird ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand vieler Praxisbeispiele vorgestellt.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).

Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen

Der **Bedarf von Auftraggebern an Sicherheitsdienstleistungen** steigt seit einigen Jahren aufgrund des zunehmenden Sicherungs- und Sicherheitsbedürfnisses (zum Beispiel für Liegenschaften der Kritischen Infrastruktur). Die **Bandbreite der möglichen Dienstleistungen** ist mittlerweile sehr weit. Zugleich ist das **Personalpotenzial der Wirtschaftsteilnehmer begrenzt**. Ferner sind bei der Planung und Durchführung der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Damit die benötigten **Sicherheitsleistungen in der erforderlichen Qualität** ab notwendigen Zeitpunkt ausgeführt werden können, ist es von Bedeutung, die **vergaberechtlichen Rahmenbedingungen** sowie sinnvolle Möglichkeiten für das Vergabedesign zu kennen.

Anforderungen und Kriterien definieren

Lernen Sie die genauen Sicherheitsanforderungen zu definieren und **passgenaue Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien** zu erstellen, die bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen herausfordernd und zugleich elementar für einen erfolgreichen Vergabeprozess sind. Welche **Kriterien und Bestimmungen zulässig und sinnvoll sind** und welche nicht, erläutern Ihnen unsere Referenten.

Melden Sie sich jetzt an, um in Zukunft **beim Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen** alle Anforderungen zu erfüllen.

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das **zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann**. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist **eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, müssen Sie besondere Regeln zur Einreihung beachten**.

###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die **Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware** erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.