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Grundlagen des Präferenzrechts

###Bedeutung des Ursprungslandes Ihrer Ware

Der richtige Warenursprung ist im Import- und Exportgeschäft von hoher Bedeutung für Sie. Antidumpingzölle, aber auch vergünstigte Präferenzzölle hängen davon ab. Ebenso können sich für Sie Pflichten zur Vorlage bestimmter Dokumente daraus ergeben. Die Praxis sieht allerdings komplex aus: es gibt **verschiedene Warenursprünge, denen unterschiedliche gesetzliche Ermittlungsmethoden zugrunde liegen**.

###Ihre Pflichten beim nicht-präferenziellen Warenursprung

Am nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Warenursprung hängen die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, unabhängig vom Versendungsland, sowie Pflichten zur Vorlage von Ursprungszeugnissen und ggf. anderen Dokumenten, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen. Im internationalen Warenverkehr handelt es sich um eine Pflichtangabe, sodass die korrekte Ermittlung für Sie wichtig ist, selbst wenn Sie das Ursprungsland lediglich mit einem Kürzel auf der Rechnung aufführen.

###Ihre Möglichkeiten beim präferenziellen Warenursprung

Mit dem präferenziellen Warenursprung können Sie bzw. Ihr Kunde im Rahmen von Freihandelsabkommen bei der Einfuhr zu vergünstigten Zollsätzen importieren.
Mit der vollständigen und richtigen Ursprungsangabe **verhindern Sie** nicht nur **Verzögerungen** bei der Zollabfertigung, sondern **ermöglichen** auch **finanzielle Ersparnisse**. Die Ermittlung ist jedoch komplex und es sind gesonderte Nachweisedokumente erforderlich.
Selbst im EU-Binnenmarkt spielt das Präferenzrecht eine Rolle für Sie: wichtiger Bestandteil der **Nachweiskette zum Ausstellen eines Präferenznachweises** sind Lieferantenerklärungen, mit konsequenten Formvorschriften.

###Sichere und effiziente Anwendung in der Praxis

Lernen Sie in unserer Veranstaltung „Grundlagenwissen des Präferenzrechts“ den wichtigen Unterschied zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Warenursprung kennen und wie Sie die Ermittlung in Ihre Unternehmensprozesse sinnvoll einbinden. Der Schwerpunkt liegt auf Präferenzrecht.

Vertiefende Exportkontrolle

Sie möchten Ihr Wissen im Bereich der Exportkontrolle vertiefen um die Punkte Länderembargo, Technologietransfer und Dienstleistungen, um **alle Bereiche Ihres Unternehmensspektrums sicher abzudecken**. So unterliegen beispielsweise auch Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung der Exportkontrolle, das heißt Ihnen entsteht ggf. eine Genehmigungspflicht für eine Maschineneinweisung vor Ort beim Kunden oder das Versenden von Anwendungstipps per E-Mail.

Unsere Veranstaltung “Vertiefende Exportkontrolle” schließt diese Lücke und gibt Ihnen darüber hinaus die Grundlagen der **exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation** mit.

Grundlagen der Exportkontrolle

Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.

Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.

Grundlagen der Exportkontrolle

Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.

Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.

Psychische Erkrankungen und Kindeswohl im Familienrecht

**Psychische Erkrankungen** wie Suchterkrankungen, Angststörungen oder emotional-instabile Persönlichkeitsstörungen stellen oft eine Herausforderung im Kinderschutz (**§1666 BGB**) dar. Doch wie beeinflussen diese Erkrankungen die Erziehungsfähigkeit und das Wohl der Kinder? Unsere Veranstaltung bietet fundierte Einblicke und praxisnahe Lösungsansätze für Fachkräfte im Bereich Kinderschutz und Familienrecht.

###Einfühlsame Kommunikation: Vertrauen aufbauen und Zusammenarbeit fördern

Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in der Gesellschaft häufig ausgegrenzt und begegnen den Fachpersonen im familienrechtlichen Verfahren folglich misstrauisch. Dies erfordert eine besonders **feinfühlige Herangehensweise**, damit die Eltern sich in den Gesprächen überhaupt mitteilen können. Nicht selten eröffnet dies die Chance, auch **einvernehmliche** Konzepte zur Absicherung des Kindeswohles mit allen Beteiligten zu entwickeln.

###Strukturierte Risiko- und Schutzfaktorenanalyse: Belastungen betroffener Kinder erkennen und handeln

Im Rahmen der Begutachtung oder auch der Verfahrensbeistandschaft schätzen Sie ein, inwieweit die Kinder im Haushalt der Eltern gefährdet sind und ob bereits eine Schädigung eingetreten ist. Hierzu sind Kenntnisse über die einzelnen **Störungsbilder** und vor allem, wie diese sich konkret auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern auswirken, hilfreich. Besonderes **Augenmerk** soll dabei **auf den betroffenen Kindern** liegen, beispielsweise welchen Belastungen sind Kinder suchtkranker Eltern ausgesetzt und worauf sollte in der Praxis geachtet werden. Weitere Fragestellungen können sein:

+ Welche diagnostischen Schritte eigenen sich im Rahmen der Begutachtung und der Verfahrensbeistandschaft?
+ Was sollte ich bei der Gesprächsführung mit den Kindern beachten?

Die Belastung der Kinder kann letztendlich nur in **Abwägung aller bekannten Risiko-und Schutzfaktoren** erfolgen. Insofern wird in der Veranstaltung praktisch aufgezeigt, wie eine solche Abwägung in der Praxis strukturiert stattfinden kann.

###Ihr Mehrwert

Unsere Veranstaltung legt den Fokus nicht nur auf die Herausforderungen psychischer Erkrankungen, sondern zeigt Ihnen konkrete Lösungsansätze, wie Sie Kindern und Eltern gleichermaßen helfen können. Sie lernen praxisorientierte Techniken kennen, die Sie direkt in Ihrer Arbeit anwenden können – von der Diagnostik bis zur Gesprächsführung und Fallgestaltung.

Praxiswissen für Bauleiter:innen – Mängelrechte, Abnahme und Gewährleistung

Als Auftraggeber:in stehen Sie vor der Aufgabe, Mängel zu rügen und deren Beseitigung durchzusetzen, wenn die Bauleistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Vor und nach der Abnahme gibt es zahlreiche rechtliche und praktische Aspekte, die beachtet werden müssen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem **praxisorientierten Seminar** zum Thema **Mängelrechte, Abnahme und Gewährleistung** erfahren Sie, wie Sie mit **Fallstricken vor und nach der Abnahme** umgehen können, und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere Experten praxisnah und anschaulich, worauf zu achten ist, wenn sich **anerkannte Regeln der Technik** ändern. Dabei werden auch mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Abnahme geklärt.

###Mängelrechte nach VOB/B und BGB

In der eintägigen Veranstaltung werden die **Mängelrechte nach VOB/B und BGB** vor und nach der Abnahme – mit den damit verbundenen Fallstricken und Chancen – detailliert dargelegt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem **rechtssicheren Schriftverkehr**: Sie lernen, wie Sie die Dokumentation so gestalten, dass Sie Rechtsnachteile vermeiden können. Insbesondere wird aufgezeigt, wie eine Mängelanzeige korrekt zu stellen ist, und welche Konsequenzen Bedenkenhinweise haben können.

Sie bekommen das notwendige Wissen und die passenden Werkzeuge an die Hand, um im Mängelmanagement souverän und erfolgreich zu agieren.

[Entdecken Sie auch unsere Veranstaltung „Praxiswissen für Bauleiter:innen – Nachträge und Bauzeitverzögerungen“.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/praxiswissen-fur-bauleiterinnen-mangelrechte-abnahme-und-gewahrleistung/#cross-selling-tab-0193baded4ee7b8c96fc54a4e6e2442a-pane)

Praxiswissen für Bauleiter:innen – Nachträge und Bauzeitverzögerungen

Als Bauleiter:in stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen, die fundierte Fachkenntnisse und rechtssichere Entscheidungen erfordern. Unser **praxisorientiertes Seminar** zum Thema **Nachträge und Bauzeitverzögerungen** mit dem Fokus auf Auftraggeber vermittelt Ihnen gezielte Lösungsansätze und Werkzeuge, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen effektiv zu bewältigen und sicher in Ihrer Rolle zu agieren.

###Status quo der Baupraxis zur Abwicklung von Nachträgen nach neuem Bauvertragsrecht

Mit den **gesetzlichen Regelungen im BGB zu Nachträgen** und den neueren Entscheidungen zur **Unwirksamkeit der Regelungen der VOB/B** hat sich einiges geändert. Es bestehen weiterhin große Unklarheiten in der Baupraxis und eine Reihe von offenen Fragen – wie beispielsweise:

+ Wie weit geht das Anordnungsrecht des Auftraggebers?
+ Können Leistungsänderungen direkt angeordnet werden?
+ Was muss der Unternehmer ausführen?
+ Wie berechnet sich die Vergütung?
+ Weiter mit der Preisfortschreibung?
+ Kostenerstattung mit Zuschlag?
+ Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Regelungen für die Abrechnung?

Zu diesen Fragen werden in unserer ganztägigen Veranstaltung **Lösungsansätze und Alternativen** vorgestellt.

###Ansprüche durch Bauzeitänderungen

Ansprüche auf Grund von Bauzeitänderungen wegen Pflichtverletzungen des Auftraggebers müssen durch den Unternehmer als Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Was das genau bedeutet und was ein Unternehmer tun muss, um hier **Ansprüche geltend zu machen**, wird ebenfalls in der Veranstaltung von unseren beiden Experten behandelt.

Sie erfahren, warum Gerichte von Unternehmern eine bauablaufbezogene Darstellung verlangen, und welche Konsequenzen drohen, wenn diese nicht vorgelegt wird. Sie lernen, was eine bauablaufbezogene Darstellung ausmacht, welche Inhalte erforderlich sind und wie Bauzeitänderungen sich aus Leistungsänderungen abgrenzen. Dazu werden Ihnen praxisnahe Lösungsansätze und Alternativen vorgestellt, um **rechtliche und organisatorische Herausforderungen** effektiv zu meistern.

[Entdecken Sie auch unsere Veranstaltung „Praxiswissen für Bauleiter:innen – Mängelrechte, Abnahme und Gewährleistung“.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/praxiswissen-fur-bauleiterinnen-nachtrage-und-bauzeitverzogerungen/#cross-selling-tab-0193ba75757e76c497dd7c2ced3a9b43-pane)

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Das Vergaberecht enthält detaillierte **Regelungen für öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben**. Durch fehlendes Wissen können **Fehler im Ausschreibungsprozess** passieren, die neben Verzögerungen und Mehrkosten, auch **rechtliche Folgen** haben können. Mit unserer **Einsteiger-Schulung Basiswissen Vergaberecht** werden Sie **ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt.

###Das können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung Basiswissen Vergaberecht erwarten?

Neben der Vermittlung und dem Erwerb von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund. Durch Ihre Teilnahme an der Schulung steigern Sie Ihre Sicherheit im Umgang mit Vergabeverfahren.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen sowie Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Unsere ganztägige Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** macht Ihnen das Erbbaurecht umfassend zugänglich: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

###Erbbaurechte in der Wertermittlung

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet, sei es auf Seiten des Sachverständigen, der eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt wird, oder bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten**. Die genannte Problematik beruht vor allem auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – **ein geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise **großem Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.

Es obliegt den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln**.

###Das erwartet Sie

In **vier Modulen** bildet unsere Veranstaltung – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab. Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt – zuletzt mit Raum für offenen Frage- und Diskussionsrunden nach jedem der vier Module. Hier können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Zunächst wird das Rechtskonstrukt **„Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird zudem auf den Begriff **„Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Ihnen wird unter anderem das **notwendige Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen vermittelt.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück **(Erbbaugrundstück)** sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren Marktmechanismen. Die novellierte **ImmoWertV** bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle an, welche Ihnen im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die Besonderheiten der **Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.

Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Fachtagung „Bausachverständige“

Seien Sie am 20. Februar 2025 in Köln oder online mit dabei, wenn sich auf der **Fachtagung »Bausachverständige«** renommierte Expertinnen und Experten über aktuelle Entwicklungen in Technik und Recht austauschen. Feiern Sie mit uns das **20-jährige Jubiläum der Zeitschrift »Bausachverständige«** – der Fachzeitschrift für Bauschäden, Bausanierung, Bau- und Gebäudetechnik, Baurecht und gutachterliche Tätigkeit.

Werfen Sie zusammen mit dem Redaktionsteam einen Blick auf die **vergangenen 20 Jahre** und natürlich auch auf die **Zukunft der Bausachverständigentätigkeit**: Was kommt auf die Sachverständigen zu? Wie verändern sich die Rahmenbedingungen? Welche Themen werden die nächsten Jahre dominieren?

**Es ist soweit:** Der Gewinner unseres Leserawards **„Bester Beitrag aus 20 Jahren Bausachverständige“** steht fest: Dipl.-Ing. (FH) Ingo Kern überzeugte mit seinem Artikel „Das selbstkompostierende Flachdach“ aus dem Jahr 2016 und erhielt die große Mehrheit der Leserstimmen. Wir freuen uns, Herrn Kern als Referent auf der BauSV-Tagung begrüßen zu dürfen, wo er ein spannendes Update zu seinem preisgekrönten Thema präsentieren wird.

**Die Welt des Bausachverständigen wird sich verändern – bleiben Sie auf dem Laufenden und gehen Sie mit uns in die Zukunft!**