Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Da der einschlägige EU-Schwellenwert bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für die Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird in der Praxis dann häufig als (zu) komplex eingestuft; es stellt sich unter anderem die Frage, welche Auswahl- und Bewertungskriterien rechtlich zulässig sind und die bestmögliche Leistung erwarten lassen. Aber auch unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts gibt es häufig Unsicherheiten über das rechtliche gebotene Maß an Wettbewerb und die Ausgestaltung des Verfahrens.
**Online-Termin**
am 10. + 11.11.2022 | online | 1. Tag: 10:00 – 15:00 Uhr (inkl. Einstündiger Pause), 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr
Die im Bereich der Vergabe von freiberuflichen Leistungen mit jahrelanger Erfahrung ausgestatteten Rechtswanwälte Frau Hildegard Adam-van Beeck und Herr Klaus-Peter Kessal zeigen strukturiert die rechtlichen Erfordernisse und Notwendigkeiten auf, geben Praxistipps und beantworten die Fragen der Teilnehmer.