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Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.

Kindgerechte Anhörung

Als **Jurist:in** arbeiten Sie im Rahmen von familiengerichtlichen, insbesondere **Kinderschutzverfahren** eng mit weiteren Verfahrensbeteiligten, wie Verfahrensbeiständinnen/Verfahrensbeiständen, Mitarbeitenden des Jugendamtes und Sachverständigen zusammen. Das Hinzuziehen verschiedener Professionen ist ein wichtiges Instrument, um – dem Kindeswohl entsprechend – **die richtige Entscheidung für den weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern zu treffen**.
Aufgrund Ihres rechtswissenschaftlichen Studiums sind Sie hierbei **bestens vertraut mit den Gesetzen**, die für die erfolgreiche und professionelle Ausübung Ihres Berufes relevant sind. Trotz der Einbindung von Fachkräften, stellen Sie fest, dass Sie **Ihre Expertise auf den Gebieten der Pädagogik und der Entwicklungs- sowie Bindungspsychologie gerne erweitern möchten**. Beispielsweise machen Sie sich Gedanken,
+ welches ein **gutes Setting für die Anhörung eines Kindes/Jugendlichen** ist
+ wie Sie ein **Gespräch mit einem Kleinkind** eröffnen, das sich sprachlich noch nicht so artikulieren kann wie eine Jugendliche oder ein Jugendlicher
+ wie Sie **mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen umgehen**
+ wie Sie **hinter die Fassade blicken** können, um herauszufinden, was gut für das Kind ist
+ welche **sprachlichen Methoden** Sie anwenden können, wenn das Kind/Jugendliche:r nicht sprechen möchte oder gar Angst hat, eine Aussage zu machen, welche die Eltern belasten könnte

Wenn Sie diese Fragen bewegen, sind Sie bei uns richtig – denn um diese Themen geht es in unserem **4-teiligen berufsbegleitenden Webinar „Kindgerechte Anhörung“**. Die Veranstaltung dient keinesfalls dazu, die Profession der oben genannten Fachkräfte zu ersetzen, ganz im Gegenteil. Sie soll Ihnen in Ihrer täglichen juristischen Arbeit **unterstützende Werkzeuge an die Hand geben**, mit denen Sie unter Einbezug verschiedener Blickwinkel **bestmöglich im Sinne des Kindeswohls agieren**.

###Termine
20.04.2023, 27.04.2023, 04.05.2023 und 17.05.2023 | 13:30 – 17:00 Uhr | online

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 1 – Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 27.+28.09.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/seminar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-3-ableitung-und-veroffentlichung-der-wichtigsten-daten/)

Zollabwicklung für die Offshore Windenergie

Diese Veranstaltung für die Offshore-Windenergie führt die Reguvis Akademie GmbH in Kooperation mit der Windenergie-Agentur WAB e.V. durch.

Es wendet sich speziell an die operativen Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die Windparks auf See installieren, betreiben bzw. warten und bei der Ausfuhr der Anlagen mit der Zollabwicklung betraut sind.
Im Fokus unserer Veranstaltung „Zollabwicklung für die Offshore-Windenergie“ stehen die Behandlung der Grundzüge des Ausfuhrverfahrens sowie die **Besonderheiten bei Lieferung an Einrichtungen auf hoher See**, bspw. in ausschließliche Wirtschaftszonen.
Daneben werden Sonderfälle wie Austauschlieferungen, die abgabenfreie Wiedereinfuhr bereits ausgeführter Waren oder auch Nachweise für die Umsatzsteuerfreiheit bei Ausfuhren besprochen.
Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
nstaltungsbeginn einzureichen.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
In diesem Webinar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

Export für Newcomer

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

comply. Plus: Lernen Sie unsere Datenbank für Compliance und Datenschutz kennen

Machen Sie sich in unserem Webinar ganz einfach selbst ein Bild von der Datenbank comply. Plus.
Testen Sie als Webinar-Teilnehmer comply. Plus vier Wochen kostenfrei, nachdem wir Ihnen die Inhalte und Funktionen der Datenbank ausführlich vorgestellt haben.
Wir präsentieren Ihnen die intuitive Suchfunktion, mit deren Hilfe Sie zielgenau die passenden Ergebnisse finden, und zeigen Ihnen viele hilfreiche Tipps und Tricks zum Umgang mit der Datenbank.

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Stellen Sie während des Seminars gerne Ihre Fragen, die wir nach Möglichkeit sofort, bei Bedarf aber auch im Anschluss an die Veranstaltung beantworten.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen
Nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem Desktop-PC oder einem mobilen Endgerät an dem Webinar teil. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

Teilnahme
Mit dem Teilnahme-Link gelangen Sie in Ihren Webbrowser und können an der Sitzung teilnehmen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier] (https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

Testen
Testen Sie sicherheitshalber vorab [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w060001) Ihre Internetverbindung.

Fragen und Antworten:
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten zur eingesetzten Software „GoToTraining“ finden Sie hier. (https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

Vergaberechts-Update 2023

Alles, was gestern neu war, ist heute vielleicht schon nicht mehr aktuell. Wie soll es da, für Mitarbeiter in der öffentlichen Beschaffung möglich sein, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben? Und das neben dem normalen Arbeitsalltag.
In dem Webinar bekommen Sie einen Überblick über alle Neuerungen im Vergaberecht, über die aktuelle Rechtsprechung und deren Anwendung in der Praxis. Welche Herausforderungen kommen auf Sie zu? Welche Chancen bieten sich Ihnen? Wie sind komplexe Änderungen zu verstehen? Hier erfahren Sie es!

**Was sie erwartet**:

Das Online Seminar gibt Ihnen einen Ausblick auf die Neuerungen im Vergaberecht 2023. Ihr Referent, Herr Thomas Ferber, fasst die wesentlichen Neuerungen anschaulich und übersichtlich zusammen. Immer angereichert durch praktische Tipps und Beispiele erhalten Sie Informationen zu Aktuellen Vergabethemen, Rechtsprechung und geplanten Gesetzgebungsverfahren.

Zollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel.

### Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“.
Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

### Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.