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Qualitätsindikatoren – Sinn und Nutzen

Alle sechs Monate ist es so weit: Sie führen eine Ergebniserfassung für die Bewohner:innen Ihrer Pflegeeinrichtung durch. Sie übermitteln die erhobenen Daten anonymisiert an die **Datenauswertungsstelle (DAS)** und erhalten im Anschluss eine Übersicht Ihrer Ergebnisindikatoren. Nach einer statistischen Plausibilitätskontrolle mittels einer technischen Datenüberprüfung steht das Gesamtergebnis fest. Und dann?

###Wie integriere ich die Qualitätsindikatoren als kontinuierlichen Verbesserungsprozess in meinem internen Qualitätsmanagementsystem?

In unserem **6-stündigen Seminar** gehen Sie genau dieser Frage nach. Sie lernen die Qualitätsindikatoren aus wissenschaftlicher Sicht kennen und erfahren, wie Sie die Ergebnisse aus dem Feedbackbericht der DAS-Pflege und der externen Qualitätsprüfung mit Ihrem Qualitätsmanagementsystem verknüpfen. Ziel ist es, aus den erhobenen Daten langfristig eine stetige **Verbesserung der Versorgungssituation** aller Pflegbedürftigen zu erreichen. Des Weiteren lernen Sie typische Fehlerursachen für **Implausibilitäten** aus Sicht des Prüfdienstes kennen und vermeiden und tauschen sich in der Gruppe über Ihre Erfahrungen aus.

Wohnimmobilien mit besonderen Nutzungsformen

Die Wertermittlung von Wohnimmobilien gehört zum Alltagsgeschäft von Immobilienbewertern. Deutlich herausfordernder gestaltet sich die Bewertung bei Wohnimmobilien mit besonderen Nutzungsformen wie Studentenwohnungen, Ferienwohnungen, Mikroapartments oder Wohnungen in städtebaulichen Sanierungsgebieten. Für diese stellen die Gutachterausschüsse keine Liegenschaftszinssätze oder andere spezifischen wertrelevanten Daten zur Verfügung. Wie also umgehen mit All-in-Mieten und Möblierungen, wie den sanierungs- bzw. entwicklungsbeeinflussten Grundstückswert sachgerecht ermitteln? Die Webinar-Reihe Wohnimmobilien mit besonderen Nutzungsformen bietet vertiefte Einblicke und bringt Sie auf den neuesten Stand.

Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils der Bewertung eines Themenschwerpunktes widmen und wird von Gabriele Bobka moderiert.

###Studentenwohnungen
**05.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referent: Mark Kipp-Thomas**
An deutschen (Fach-)Hochschulen schreiben sich immer mehr junge Leute für ein Studium ein. Mit den zunehmenden Studentenzahlen und des begrenzten Angebots an bezahlbarem Wohnraum ist der **Markt für studentischen Wohnraum** in vielen Städten und Regionen sehr umkämpft. Lange Zeit wurde dem **Markt für Studentenwohnungen** wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Als Folge der hohen Nachfrage spezialisieren sich vermehrt private Investoren auf den **Bau und die Vermarktung von studentischem Wohnraum**. Durch moderne Studentenwohnungen privater Anbieter hat sich die Nachfrage in der Immobilienwirtschaft in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Im Rahmen des Webinars werden Ihnen die Besonderheiten bei der Bewertung von Studentenwohnungen vorgestellt.

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###Ferienwohnungen
**13.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referent: Prof. Dr. Ullrich Werling**
Der **Markt für Ferienwohnungen** umfasst die Vermietung von Unterkünften an Touristen für kurze Aufenthalte, für einen Urlaub oder eine Reise. Durch die **Nutzung von Online-Plattformen** hat es in den vergangenen Jahren ein erhebliches Wachstum beim Markt für Ferienwohnungen gegeben. Die richtige **Bewertung von Ferienwohnungen** erfordert eine detaillierte Analyse und oft auch eine umfassende Kenntnis des lokalen Marktes. Dabei spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle, die Ihnen im Rahmen des Webinars vorgestellt werden.

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###Mikroapartments
**20.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referent: Mehmet Ali Korkmaz**
**Bezahlbarer Wohnraum in Städten** wird immer knapper und die Anzahl an Single-Haushalten nimmt zu. Dies hat dazu geführt, dass auch in Deutschland die **Nachfrage nach Mikroapartments** steigend ist. Mit ihrer platzsparenden Ausführung sind Mikroapartments gerade in Städten mit Wohnraummangel eine immer beliebtere Wohnform. Bei der **Bewertung von Mikroapartments** gibt es einige Besonderheiten, die im Rahmen des Webinars vorgestellt werden.
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###Wertermittlung in Sanierungsgebieten
**27.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referentin: Gabriele Koch**
Im Rahmen des Webinars erhalten Sie einen Einblick in die **Besonderheiten bei der Bewertung in Sanierungsgebieten**. Dabei erläutert sie die rechtlichen Rahmenbedingungen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff BauGB. Es wird ein **Einblick in den Ablauf einer Sanierungsmaßnahme** gegeben und die Besonderheiten bei der Bewertung aufgezeigt. Was ist bei der Ermittlung von Verkehrswerten in Sanierungsgebieten zu beachten? Was versteht man unter einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und welche Methoden für deren Ermittlung auf der Grundlage von sogenannten Anfangs- und Endwerten gibt es? Was versteht man unter einem Ausgleichsbetrag? Anhand von Beispielen werden Ihnen diese Fragen beantwortet.

ChatGPT – Die wichtigsten Auswirkungen für Ihr Unternehmen

**ChatGPT** ist seit Dezember 2022 in aller Munde. Schüler:innen haben ChatGPT schon längst als praktische Hausaufgabenhilfe entdeckt. Aber was steckt wirklich hinter dem Chatbot und welche Möglichkeiten bietet die Technologie für die Arbeitswelt?

Es gibt wahrscheinlich keine Branche, die aktuell nicht über die **Nutzung von ChatGPT** nachdenkt. Die Überlegungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt sind dabei allerdings nicht neu, dennoch hat ChatGPT einen **unvergleichlichen Medienhype** ausgelöst.

###ChatGPT = Revolution der Arbeitswelt?

Viele Expertinnen und Experten sehen in ChatGPT nicht weniger als die **Revolution der Arbeitswelt**. Auf Basis von **KI** sollen in jeder Branche neue Wege und Möglichkeiten auf dem Weg zum perfekten Arbeitsergebnis gefunden werden. Bestenfalls in Kooperation mit dem Menschen, wenn nicht zwingend notwendig, aber auch ohne. Zweiteres ist das **Bedrohungsszenario für viele Mitarbeitende**, die sich fragen, ob sie in Zukunft noch gebraucht werden.

Aber wozu ist der Chatbot heute schon fähig und was ist in Zukunft durch technische Weiterentwicklungen noch möglich? Wo ist der Einsatz der Technologie sinnvoll und wie kann dieser kooperativ, mit dem Angestellten erfolgen. In diesem Webinar blicken unsere Experten **hinter die Welt des Chatbots** und zeigen Ihnen, was sich durch den **Einsatz von ChatGPT und künstlicher Intelligenz** tatsächlich verändern kann.

###Experten aus der Praxis

Unsere Experten kommen **aus der Praxis** und setzen täglich Projekte in diesem sehr schnelllebigen Bereich um. Dadurch kennen Sie die **neuesten Entwicklungen** stets sehr genau und teilen ihr Wissen mit Ihnen, damit Sie erfahren, was heute schon für Ihr Unternehmen möglich ist und worauf, beispielswiese beim Thema Datenschutz, zu achten ist. Unsere Profis vermitteln Ihnen **praktische Tipps und konkrete nächste Schritte** auf dem Weg zum **besseren Verständnis beim Einsatz von ChatGPT**.

###Regelmäßiges Update
Da die **Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz** natürlich nicht enden, sondern ganz im Gegenteil, im rasanter voranschreiten, bieten wir Ihnen mit unserem **Komplettabonnement** die einmalige Chance, sich einmal im Quartal von unseren Experten auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Im Rahmen des Updates können Sie Ihre Fragen stellen und von unseren Experten beantworten lassen.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Lernen Sie die Wertminderung durch den merkantilen Minderwert zu schätzen
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung einer **Wertminderung** besprochen. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.

Kindgerechte Anhörung

Als **Jurist:in** arbeiten Sie im Rahmen von familiengerichtlichen, insbesondere **Kinderschutzverfahren** eng mit weiteren Verfahrensbeteiligten, wie Verfahrensbeiständinnen/Verfahrensbeiständen, Mitarbeitenden des Jugendamtes und Sachverständigen zusammen. Das Hinzuziehen verschiedener Professionen ist ein wichtiges Instrument, um – dem Kindeswohl entsprechend – **die richtige Entscheidung für den weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern zu treffen**.
Aufgrund Ihres rechtswissenschaftlichen Studiums sind Sie hierbei **bestens vertraut mit den Gesetzen**, die für die erfolgreiche und professionelle Ausübung Ihres Berufes relevant sind. Trotz der Einbindung von Fachkräften, stellen Sie fest, dass Sie **Ihre Expertise auf den Gebieten der Pädagogik und der Entwicklungs- sowie Bindungspsychologie gerne erweitern möchten**. Beispielsweise machen Sie sich Gedanken,
+ welches ein **gutes Setting für die Anhörung eines Kindes/Jugendlichen** ist
+ wie Sie ein **Gespräch mit einem Kleinkind** eröffnen, das sich sprachlich noch nicht so artikulieren kann wie eine Jugendliche oder ein Jugendlicher
+ wie Sie **mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen umgehen**
+ wie Sie **hinter die Fassade blicken** können, um herauszufinden, was gut für das Kind ist
+ welche **sprachlichen Methoden** Sie anwenden können, wenn das Kind/Jugendliche:r nicht sprechen möchte oder gar Angst hat, eine Aussage zu machen, welche die Eltern belasten könnte

Wenn Sie diese Fragen bewegen, sind Sie bei uns richtig – denn um diese Themen geht es in unserem **4-teiligen berufsbegleitenden Webinar „Kindgerechte Anhörung“**. Die Veranstaltung dient keinesfalls dazu, die Profession der oben genannten Fachkräfte zu ersetzen, ganz im Gegenteil. Sie soll Ihnen in Ihrer täglichen juristischen Arbeit **unterstützende Werkzeuge an die Hand geben**, mit denen Sie unter Einbezug verschiedener Blickwinkel **bestmöglich im Sinne des Kindeswohls agieren**.

###Termine
20.04.2023, 27.04.2023, 04.05.2023 und 17.05.2023 | 13:30 – 17:00 Uhr | online

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 1 – Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 27.+28.09.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/seminar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-3-ableitung-und-veroffentlichung-der-wichtigsten-daten/)

Zollabwicklung für die Offshore Windenergie

Diese Veranstaltung für die Offshore-Windenergie führt die Reguvis Akademie GmbH in Kooperation mit der Windenergie-Agentur WAB e.V. durch.

Es wendet sich speziell an die operativen Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die Windparks auf See installieren, betreiben bzw. warten und bei der Ausfuhr der Anlagen mit der Zollabwicklung betraut sind.
Im Fokus unserer Veranstaltung „Zollabwicklung für die Offshore-Windenergie“ stehen die Behandlung der Grundzüge des Ausfuhrverfahrens sowie die **Besonderheiten bei Lieferung an Einrichtungen auf hoher See**, bspw. in ausschließliche Wirtschaftszonen.
Daneben werden Sonderfälle wie Austauschlieferungen, die abgabenfreie Wiedereinfuhr bereits ausgeführter Waren oder auch Nachweise für die Umsatzsteuerfreiheit bei Ausfuhren besprochen.
Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
nstaltungsbeginn einzureichen.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
In diesem Webinar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.