Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
Das Webinar geht zudem auf die chinesischen Exportkontrollbestimmungen ein, die seit Dezember 2020 gelten und sich nach und nach formen. Sie erfahren, welche weiteren Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
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Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 1 – Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik
Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.
Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.
Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.
**Termine:** 25.+26.04.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)
**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)
**Termine:** 25.+26.04. / 10.+11.05. / 31.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)
Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten
Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.
Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.
Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.
**Termine:** 25.+26.04. / 10.+11.05. / 31.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)
**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)
[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)
[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)
Exportabwicklung für Newcomer- Online
Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.
Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
**In der Webinargebühr ist enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen
Novellierung der ImmoWertV
Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass das Immobilienwertermittlungsrecht gleichsam aus einem Guss insgesamt neu gefasst wird. Dabei soll zum einen die erstrebte einheitlichere Anwendung der Grundsätze der Wertermittlung gewährleistet werden. Zum anderen soll die Übersichtlichkeit des Wertermittlungsrechts verbessert werden.
Die Erstellung der neuen ImmoWertV durch das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) wurde intensiv mit den Verbänden und auch mit Einzelpersonen abgestimmt und teilweise auch sehr kontrovers erörtert.
Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, werden voraussichtlich im kommenden Jahr Anwendungshinweise zur ImmoWertV beschlossen (ImmoWertA). Zurzeit liegt hierzu lediglich ein Entwurf vor.
Ziel des Seminars ist eine sehr kompakte synoptische Darstellung der für die Praxis notwendigen Änderungen um eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten zu können. Dabei wird die Struktur des neuen Wertermittlungsrechts dargelegt und die neuen verbindlicheren Vorgaben herausgearbeitet. Wesentliche Diskussionspunkte werden erörtert und Hintergrundinformationen dargelegt (Grundsatz der Modellkonformität, objektspezifische Liegenschaftszinssätze/ Vergleichsfaktoren/ Sachwertfaktoren, Baukosten-Regionalfaktoren, Überarbeitungsbedarf der NHK 2010, Bestimmung der Restnutzungsdauer, Regelungen zu den grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen (insbesondere das Erbbaurecht) und vieles mehr).
Die Webinar-Reihe vermittelt sehr kompakt das notwendige Fachwissen zur ImmoWertV. Die beiden Module bauen aufeinander auf und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
**Wann:** 24.+ 25.01.2022, 15:00 bis 16:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken jeder Ausbildungs- und Erfahrungsstufe
**Was:** Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zu der Novellierung der ImmoWertV
**Preis:** 179,- € zzgl. MwSt. Normalpreis / 152,- € zzgl. MwSt. Vorzugspreis für Abonnenten
Webinar-Reihe “Ertragswertverfahren im Überblick” Module 1-5
Das Ertragswertverfahren ist das methodisch variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmoWertV. Es dient vor allem zur maßgeblichen Bewertung von ertragsorientierten Immobilien. Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeit, die einzelnen Bewertungsparameter, die Datenquellen sowie die Rechenmethodik werden umfangreich behandelt. Neben dem „Allgemeinen Ertragswertverfahren“ (Standardverfahren) werden auch die methodischen Varianten (Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren) erläutert. Zudem wird auf wesentliche Fehlerquellen bei der praktischen Anwendung der Ertragswertermittlung einschließlich der Auswirkung mangelnder (Daten-)Recherchen eingegangen.
Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
**Inhalte**
+ **Modul 1: Grundlagen des Ertragswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Ertragswertrichtlinie) – wesentliche Begriffe – Rechenprinzip – Allgemeines Ertragswertverfahren (Standardverfahren) – Bewirtschaftungskosten – Nutzungsdauern – Rechenbeispiele
+ **Modul 2: Bewertungsparameter und Datenquellen des Ertragswertverfahrens** Finanzmathematische Grundlagen – Barwertfaktoren – Liegenschaftszinssätze – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Variationsrechnungen
+ **Modul 3: Varianten des Ertragswertverfahrens, ** Vereinfachtes Ertragswertverfahren – periodisches Ertragswertverfahren bei konstanten und differierende Zahlungsströmen – Rechenbeispiele
+ **Modul 4: Besonderheiten und Fehlerquellen im Ertragswertverfahren** übergroße Grundstücke – selbständig nutzbare Teilflächen – Übungsaufgabe – Literaturhinweise
+ ** Modul 5: weiterführende Beispiele und Vertiefungen** Beispiele: Grundstücke mit Gebäuden unterschiedlicher Ertragssituation und unterschiedlicher Restnutzungsdauer – Minderwertberechnungen im Standardverfahren bei Underrent-Objekten – Grundstücke mit Gebäude-Liquidation.
Vertiefungen: Kapitalisierungs- und Diskontierungsfaktoren bei mangelnden Tabellenwerten – partielle Diskontierung – Vervielfältiger-Differenzverfahren – jährlich vorschüssige Kapitalisierung – Aktualisierungsberechnungen für Bewirtschaftungskosten nach ImmoWertV (EW-RL) sowie gemäß der II. BV und der AGVGA-NRW.
**Termin:** 31.03. + 01.04. + 07.04. + 08.04. + 25.04.2022 | jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr | online
**Kompaktpreis: 399,00 € (zzgl. MwSt.)**
Vorzugspreis für Abonnenten: 359,00 € (zzgl. MwSt.)
AW-Next Fernlehrgang Manager/in Zoll
Der AW NEXT-Fernlehrgang Manager(in) Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit sich im Büro, zuhause oder unterwegs, neben der beruflichen Tätigkeit sicheres Fachwissen für die praktische Zollabwicklung anzueignen. Dabei können Sie selbstbestimmt entscheiden, wann Sie lernen und die Weiterbildung flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihren persönlichen Lebensstil anpassen. Zudem vermeiden Sie Ausfallzeiten im Unternehmen und sparen unnötige Reisekosten.
Mit einem umfangreichen Fachbuch, einem Web Based-Training (WBT) und zehn Lehrbriefen mit praktischen Übungsaufgaben vermitteln wir Ihnen die Hintergründe, Praxis und Zusammenhänge der täglichen Zollabwicklung. Durch die Kombination der verschiedenen Medien werden komplexe Themen mit anschaulichen Praxisbeispielen spielerisch erlernt.
Die Lehrbriefe stellen wir Ihnen zum Download online bereit. Auf Wunsch senden wir diese auch gern per Post zu Ihnen nach Hause. Die Lehrbriefe werden pro Thema wöchentlich bzw. alle zwei Wochen ausgegeben. Die Übungsaufgaben können Sie nach Bearbeitung gern an uns zur Korrektur senden.
Ergänzend zum Lehrbuch, dem WBT und den Lehrbriefen bieten wir Ihnen zu festen Terminen „Sprechstunden“ bei unseren Dozenten an. Dort können Sie Ihre Fragen zu den Lehrinhalten stellen. Außerdem werden Ihnen Lernvideos zur Verfügung gestellt, die ausgewählte Themenbereiche wiederholen oder vertiefen.
Die Teilnehmer erhalten nach der bestandenen Abschlussprüfung ein Teilnahmezertifikat, welches Ihnen als qualifizierter Nachweis gegenüber den Behörden, wie beispielsweise der Zollverwaltung, dient.
(Re-)Exportkontrollrecht China
Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.
Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
Leistungsbeschreibungen
Die Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung bei der der Auftraggeber die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert beschreiben muss. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Das Webinar “Leistungsbeschreibungen” zeigt die vergaberechtlichen Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen und gibt mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit.
###Online-Termine 2022
Am 25. + 26.01.2022 | online via Zoom
Am 26. + 27.09.2022 | online via Zoom oder GoToWebinar
Jeweils 1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr
###Präsenz-Termin 2022
11.05.2022 | in Köln
Von 9:30 bis 17:00 Uhr (inkl. Mittagspause)
###Technische Voraussetzungen Zoom
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.
###Technische Voraussetzungen GoToWebinar
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)
**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)
**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)
**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)
Basiswissen Vergaberecht
Das Webinar / Seminar zum Buch! Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen und Neuheiten des Vergaberechts – ausführlich, verständlich und praxisorientiert! Sie lernen alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO.
In diesem dreitägigen Webinar führen die Autoren des beliebten Einsteiger-Titels “Basiswissen Vergaberecht” Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in die neuen Rechtsgrundlagen ein. Für Einsteiger ins Vergaberecht geeignet, insbesondere auch sinnvoll für all diejenigen, die sich nicht durch die umfassende Literatur zur Reform arbeiten möchten – Sie erhalten innerhalb von nur drei Tagen einen kompakten Überblick über alles, was Sie jetzt über das Vergaberecht wissen müssen. Begleitet wird das Webinar von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmern mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.
###Online-Termine 2022
am 24. + 25. + 28.11.2022 | online
über Zoom
Jeweils von 10:00 – 12:30 Uhr + 13:30 – 16:00 Uhr