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Webinar-Reihe Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Die Webinar-Reihe „Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“ erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch kann der Sachverständige die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen nachvollziehen. Ferner ermöglicht dies dem Sachverständigen einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigen-Gutachten zu führen.

Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigen-Gutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von Belastungen. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes der 5 Module separat oder alle 5 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Wann**:
Modul 1: 23.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 2: 24.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 3: 25.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 4: 31.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 5: 01.09.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr

**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:** € 315,00 zzgl. MwSt. (Bei Einzelbuchung; Preis für das einzelne Modul: € 89,00 zzgl. MwSt.)

**Inhalte**

+ **Modul 1: Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
23.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken dargestellt.

1. Einführung
a. Steuerliche Maßgeblichkeit bei der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer
b. Auswirkungen einer Bewertung
c. Escape-Klausel durch Sachverständigen-Gutachten
d. Umfang des Grundvermögens
2. Begriffsbestimmungen
a. Gebäudebegriff
b. Abgrenzung von den Betriebsvorrichtungen
c. Vorrang der steuerlichen Verfahren
d. Definition der Grundstücksarten
3. Bewertung von unbebauten Grundstücken
a. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
b. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht
c. Wertbeeinflussende Merkmale
d. Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
e. Planungsrechtliche Geschossflächenzahl
f. Abweichende Grundstücksgröße
g. Wertrelevante Geschossflächenzahl
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 2: Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer **
24.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren dargestellt.

1. Allgemeines
2. Ertragswertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudeertragswerts
a. Ermittlung der maßgebenden Miete
b. Umfang in den Mietertrag einzubeziehenden Beträge
c. Nicht zur Miete gehörende Zahlungen
d. Voraussetzungen für den Ansatz der üblichen Miete
e. Bestimmung des Jahresertrags bei Ferienwohnungen
f. Ableitung der üblichen Miete aus dem Mietspiegel
g. Ableitung der üblichen Miete aus dem zu bewertenden Objekt
h. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
i. Gründe für eine Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer
j. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
k. Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes
l. Ansatz des gesetzlich festgelegten Liegenschaftszinssatzes
4. Aktuelle Fragenstellungen
a. Offene Fragen zum Vorrang des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes gegenüber dem Grundstücksmarktbericht
b.Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 3: Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
25.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Ab dem 1.1.2016 hat der Gesetzgeber das Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes vollständig angepasst und neue Regelherstellungskosten vorgegeben. Dabei ist eine verbindliche Bindung an den Baupreisindex eingeführt worden, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren dargestellt.

1.Allgemeines
2. Sachwertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudesachwerts
a. Tabelle Regelherstellungskosten
b. Jährliche Baupreisindizes
c. Alterswertminderung
d. Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
e. Wertzahlen
f. Brutto-Grundfläche
g. Änderung bei besonders werthaltigen Außenanlagen
h. Rechtsprechung: „Regelmäßiger“ Mindestwertansatz im Sachwertverfahren
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 4: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen **
31.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche Bestandteile eines Grundstücks nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für den Gutachter maßgebend, der den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen will. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. für Investitionszulagen. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

1. Allgemeines
a. Erhebliche Konsequenzen bei der steuerlichen Behandlung
b. Steuerübergreifende Bedeutung der Abgrenzungsfragen
2. Umfang des Grundvermögens
a. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes
b. Gleich lautende Ländererlasse zur Abgrenzungsfrage
3. Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
a. Abgrenzungsschema
b. Zusammenhang zum Gewerbe
c. Wesentliche Bestandteile
d. Zubehör
4. Gebäudebegriff
a. Abschließende Bestimmung der Gebäudemerkmale
b. Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen
c. Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung
d. Standfestigkeit
e. Feste Verbindung mit dem Grund und Boden
f. Beständigkeit
5. Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltung

+ **Modul 5: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung**
01.09.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

**Sie möchten nur einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliche-bewertung-von-unbebauten-grundstuecken-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344507/)
[Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-ertragswertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344503/)
[Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-sachwertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344509/)
[Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-abgrenzung-der-steuerlichen-betriebsvorrichtungen-vom-grundvermoegen-344513/)
[Modul 5 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-anforderungen-an-den-nachweis-des-niedrigeren-gemeinen-werts-bei-der-steuerlichen-grundbesitzbewertung-344511/)

Preis für das einzelne Modul: € 89,00 zzgl. MwSt.

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor dem Webinar den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht: Modul 2: Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

**Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-343733/) finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!

###Inhalt
**Am 25.10.2021, 14:00 – 16:00 Uhr**
Martin Krämer, Rechtsanwalt und Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.D. behandelt in diesem Webinar die Themen:
– Rechtliche Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen
– Produktneutralität versus Beschaffungsautonomie
– Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität – wie sie zur Regel werden können
– Leitfabrikat und Gleichwertigkeit
– Freihändige / Verhandlungsvergabe bei zulässiger Produktvorgabe?
– Beispielsfälle aus der Rechtsprechung und Bedeutung der Dokumentation

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Zertifizierter VergabePraktiker – Modul 2: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren

**Der Zertifizierte VergabePraktiker ist ausgebucht!**
Termine und Anmeldemöglichkeiten für 2022 folgen in Kürze. Sie möchten sich auf die Vormerkerliste eintragen? Dann kontaktieren Sie unser Veranstaltungsteam unter veranstaltungen@reguvis.de. Wir freuen uns auf Sie!

**2. Modul: “Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren” der Seminar-/Webinarreihe [Zertifizierter VergabePraktiker](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/zertifizierter-vergabepraktiker-286715/).**
Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung. Wenn von diesen Prinzipien abgewichen werden soll, müssen die entscheidenden Weichenstellungen in der Vorbereitung des Beschaffungsverfahrens gestellt werden. Zusammenhänge und Gestaltungsräume sowie deren Möglichkeiten und Grenzen zeigt das Modul 2 “Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren”. Das Webinar behandelt die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung – den aktuellen GWB-Kommentar inklusive! Erhalten Sie einen Überblick über die Bedarfsermittlung, öffentliche Ausschreibungen, Ausnahmen vom Vergaberecht, u.v.m.

###Inhalt
Rechtsanwalt Oliver Hattig, Partner der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln und verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift VergabeNavigator und des Newsletters Vergaberecht, führt Sie durch das dreitägige Webinar zu Modul 2 des Zertifizierten VergabePraktikers.
Sie werden ausführlich, praxisnah und verständlich in die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung eingeführt. Behandelt werden Themen wie: Bedarfsermittlung und Markterkundung, öffentliche Ausschreibung bzw. offenes Verfahren und Ausnahmen, Nachträge/Change Request im Vergaberecht, Ausnahmen vom Vergaberecht, Inhouse-Geschäfte und interkommunale Zusammenarbeit, eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, ungewöhnliche Wagnisse und unzumutbare Klauseln, besondere Anforderungen zu Rahmenverträgen, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung gegenüber Leistungsbestimmungsrecht, Produktvorgaben und Leitprodukte, Gütesiegel und Zertifizierungen, Lose, Wahlangebote, Nebenangebote, mehrere Hauptangebote sowie besondere Anforderungen an die Dokumentation betreffend Verfahrenswahl und Leistungsbeschreibung.
Des Weiteren werden die best-practice-Themen “Zuständigkeiten bei Auftraggeber: Wer hat für was den Hut auf?”, “Vertrags- /Auftragsänderung statt neuer Ausschreibung und “produktscharfe Ausschreibungen” näher beleuchtet.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Überblick über das Präferenzrecht

Die EU schließt mit immer mehr Ländern Freihandelsabkommen ab. Unternehmen können beim korrekten Anwenden dieser Präferenzabkommen sehr viel Zoll einsparen. Das Webinar soll daher einen Überblick über das Präferenzrecht geben und als Schwerpunkt vermitteln, wie man eine korrekte Präferenzkalkulation durch-führt. Im Anschluss soll die korrekte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, Satz auf Rechnung) vermittelt werden.

Themenübersicht
•Sinn und Zweck des Präferenzrechts
•Abgrenzung zu nichtpräferenziellem Ursprung und „Made in…
“•Informationsquellen im Internet
•Grundlagen der Präferenzursprungs-Prüfung
•Überblick über die Verarbeitungslisten