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Optische Bauforensik – Grundkurs

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen.

Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.

Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmenden an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmenden freisteht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).

Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen

Der **Bedarf von Auftraggebern an Sicherheitsdienstleistungen** steigt seit einigen Jahren aufgrund des zunehmenden Sicherungs- und Sicherheitsbedürfnisses (zum Beispiel für Liegenschaften der Kritischen Infrastruktur). Die **Bandbreite der möglichen Dienstleistungen** ist mittlerweile sehr weit. Zugleich ist das **Personalpotenzial der Wirtschaftsteilnehmer begrenzt**. Ferner sind bei der Planung und Durchführung der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Damit die benötigten **Sicherheitsleistungen in der erforderlichen Qualität** ab notwendigen Zeitpunkt ausgeführt werden können, ist es von Bedeutung, die **vergaberechtlichen Rahmenbedingungen** sowie sinnvolle Möglichkeiten für das Vergabedesign zu kennen.

Anforderungen und Kriterien definieren

Lernen Sie die genauen Sicherheitsanforderungen zu definieren und **passgenaue Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien** zu erstellen, die bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen herausfordernd und zugleich elementar für einen erfolgreichen Vergabeprozess sind. Welche **Kriterien und Bestimmungen zulässig und sinnvoll sind** und welche nicht, erläutern Ihnen unsere Referenten.

Melden Sie sich jetzt an, um in Zukunft **beim Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen** alle Anforderungen zu erfüllen.

Netzwerktreffen Verfahrenslotsin/ Verfahrenslotse

Sie sind neu in der Rolle der **Verfahrenslotsin** / des **Verfahrenslotsen** oder konnten bereits erste Erfahrungen sammeln? Als Einzelkämpfer:in in Ihrem Verantwortungsbereich haben Sie den Wunsch, sich mit Gleichgesinnten auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus auszutauschen? Dann haben wir genau das Richtige für Sie.

###Kollegialer Austausch und Lösungsorientierung: Unsere exklusive Netzwerkveranstaltung

In unserer exklusiven Netzwerkveranstaltung kommen Sie nicht nur ins Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen sondern erhalten darüber hinaus wertvolle Information und **Anregungen aus erster Hand** für die praktische Umsetzung. Der Erfahrungsaustausch bietet Ihnen einen geschützten Raum, um Themen und Schmerzpunkte offen anzusprechen und – ebenso wichtig – gemeinsam **Lösungen** zu erarbeiten.

###Vielfältige Angebote in unseren regelmäßigen Terminen: Impulsvorträge, Workshops und Fallsupervisionen

In regelmäßigen Treffen erwarten Sie Impulse zu wechselnden Schwerpunktthemen. Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl möglicher Inhalte für die **kommenden** Netzwerkveranstaltungen:

+ Erweiterung von Fachwissen in den Bereichen: Gesprächsführung, Krankheitsbilder, Verwaltung, Rechts- und Datenschutz, insb. SGB VIII und IX
+ Klärung von örtlichen Zuständigkeiten
+ Die eigene Haltung und der Spagat in der Doppelrolle
+ Abgrenzung und Konfliktmanagement innerhalb der eigenen Organisation, Fallsupervision
+ Umgang mit schwer beeinflussbaren Faktoren, wie z. B. Fachkräftemangel
+ Fallsupervisionen in kleinen Teams

###Sie entscheiden welches Thema Sie behandeln möchten

Sie vermissen ein Thema, das Sie gerne besprechen möchten? Bringen Sie dieses gerne im Vorfeld oder auch spontan während der Veranstaltung ein!

###Das erwartet Sie in dieser Auftaktveranstaltung

+ Wie baue ich mir als Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse ein Netzwerk auf?
+ Was kann ich unternehmen, um mich in meinem Verantwortungsbezirk bekannt zu machen?
+ Wie erstelle ich ein eigenes Dokumentationssystem?
+ Datenschutz, Aufbewahrungsfristen sowie örtl. Zuständigkeiten nach 86 SGB VIII