Schlagwort-Archive: 11

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 ab 01.01.2023

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst.

Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 90-minütigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und kompakt die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Immobilienbewertung in Hochwassergefahrengebieten

Im Rahmen von Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Nähe von Flüssen und Bächen stellt sich – nicht erst seit dem Jahrhundert-Hochwasser 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – immer wieder die Frage, wie sich eine mögliche Hochwassergefahr oder ein vergangenes Hochwasserereignis auf den Wert eines Grundstücks auswirken kann.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem halbtägigen Webinar erhalten Sie eine Einführung in die **rechtlichen Gegebenheiten** rund um das Thema **„Hochwasser“**. Die Begrifflichkeiten wie beispielsweise das **festgesetzte Überschwemmungsgebiet, HQ100** oder der **Gewässerrandstreifen** werden an Beispielen erläutert. Sie erhalten einen Überblick über wichtige Informationsquellen, mögliche Einschränkungen durch **wasserrechtliche Vorgaben** und die Berücksichtigung im Bewertungsprozess. Abgerundet wird die Veranstaltung mit **Beispielen aus der Wertermittlungspraxis** unter Anwendung verschiedener Wertansätze.

Ziel des Webinars ist es, einen **Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten** und die möglichen **wasserrechtlichen Beschränkungen** zu geben und an Praxisbeispielen mögliche **Einflüsse für die Wertermittlung** aufzuzeigen.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Bildungseinrichtungen

In Ihrer Praxis als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r stoßen Sie immer wieder auf **spezielle Bewertungsfälle**. Dabei stellt Sie die Bewertung der sogenannten **”Spezial- oder Sonderimmobilien”** vor vielfältige Herausforderungen. In unserer **”Fokus-Reihe Spezialimmobilien”** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Gebieten zu erweitern.

###Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Bildungseinrichtungen

Schulen und Hochschulen zählen zu den **Gemeinbedarfsflächen**, die für eine privatwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen sind und ausschließlich für einen besonderen Zweck – in diesem Fall der Bildung – genutzt werden dürfen. Öffentliche Bildungseinrichtungen sind wie andere **Spezialimmobilien** gesondert in der Wertermittlung zu betrachten.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer halbtägigen Veranstaltung liegt der Fokus darauf, welche Besonderheiten Sie als Sachverständige:r oder Wertermittler:in bei der **Bewertung von öffentlichen Bildungseinrichtungen** beachten müssen, um eine sichere Bewertung zu gewährleisten. Wir werden genauer darauf eingehen, wie der Wert dieser Flächen und Immobilien bestimmt wird und welche Kriterien dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Erfahren Sie zunächst, welchen neuen Wertermittlungsansatz das **Neue kommunale Finanzmanagement (NKF)** für **öffentliche Gebäude und Liegenschaften** mit sich bringt. Anschließend nähern wir uns der für die Kommunen herausfordernden Umstellung auf die Doppik und beleuchten, wie Gemeinden nun ihr Anlagevermögen „bilanzieren“ müssen. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, wie Immobilienbewertungen auch für **Gemeinbedarfsflächen und -einrichtungen** ein attraktives Geschäftsmodell werden können.

Unser Experte führt Sie durch die komplexe Materie der **Bewertung öffentlicher Infrastrukturen**. Sie lernen, wie Sie sich vom traditionellen Verkehrswert lösen können und welche besonderen Aspekte bei der Bewertung von **Schulen und Hochschulen** von Bedeutung sind. Das Webinar hat zum Ziel, Ihnen Einsicht in die **Praxis der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen** zu geben. Anhand von Praxisbeispielen wird aufgezeigt, was Sie als Sachverständige:r speziell bei der Bewertung von **öffentlichen Bildungseinrichtungen** beachten müssen.

[Weitere Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-bewertung-von-gemeinbedarfsflachen-am-beispiel-von-offentlichen-bildungseinrichtungen/#cross-selling-tab-018ec72eb0af7ef0bb30d7ca831b17eb-pane)

ESG in der Zollpraxis

###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**

###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?

Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.

CBAM in der Zollpraxis

Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.

###Was müssen Sie aktuell tun?

Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende **CBAM-Berichte** über die importierten Waren quartalsweise abgeben.

In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.

Psychische Erkrankungen – Grundkurs

Für Sie als Beteiligte:r am Betreuungsverfahren ist das Wissen um die **spezifischen Merkmale psychischer Krankheiten** und deren Verlauf von grundlegender Bedeutung: Je mehr Sie über die medizinischen Grundlagen wissen, desto besser können Sie die Situation der betreuten Person einschätzen. Insbesondere im Rahmen der **unterstützten Entscheidungsfindung** ist medizinisches Know-How für die Einordnung der von der rechtlich betreuten Person geäußerten Wünsche unerlässlich. Des Weiteren ermöglicht es Ihnen, drohende erhebliche gesundheitliche Gefahren frühzeitig zu erkennen sowie **ärztliche Gutachten und Empfehlungen** besser zu verstehen.

###Behandlungsmöglichkeiten kennen und konkrete Handlungsempfehlungen ableiten

Die Veranstaltung liefert Ihnen die notwendigen medizinischen Grundlagen, aus denen Sie als Betreuer:in konkrete Handlungsansätze ableiten können. Sie lernen u. a. die Krankheitsbilder der **Schizophrenie**, der **Demenz**, der **affektiven Erkrankungen** und der **Persönlichkeitsstörungen inkl. Borderlinetyp** sowie deren Behandlungsmöglichkeiten und Besonderheiten im Umgang mit erkrankten betreuten Personen kennen. Anhand konkreter Bespiele aus Ihrer Praxis diskutieren wir gemeinsam **konkrete Handlungsvorschläge** im Spannungsfeld zwischen **Ideal und Realität**.

###Trotz Erkrankung ein lebenswertes Leben führen – Möglichkeiten und Grenzen in der Betreuung

Häufig ist die Hilfe rechtlicher Betreuung erforderlich für Menschen mit schwer **chronisch verlaufenden** psychischen Störungen. Hier geht es nicht nur um die Frage der medizinischen Behandlung, sondern auch um die Frage, wie die betroffenen Personen ihren Alltag erleben und **mit ihrer Störung leben** können. Wir wollen im Austausch mit Ihnen Ideen entwickeln und die **Grenzen der rechtlichen Betreuung** ausloten.

Kölner VergabeTreff

###12. Kölner VergabeTreff – bleiben Sie auf dem neusten Stand!

Praktische Problemstellungen, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete Fragestellungen aus der Rechtsprechung werden in vielen praktischen Vorträgen erörtert und beantwortet. Eine Veranstaltung von Expertinnen und Experten für Praktikerinnen und Praktiker!

**Ganz aktuell** erfahren Sie alles Wissenswerte zum Referentenentwurf des **Vergabetransformationspaketes** des **Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz**. Unsere Referentinnen und Referenten nehmen in Ihren Vorträgen Stellung zu den angedachten Änderungen.

Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und lädt Sie ein, sich mit Ihren Fragen und Beiträgen an der Diskussion und am Austausch miteinander zu beteiligen.

###Was erwartet Sie beim Kölner VergabeTreff?

Der **Kölner VergabeTreff** steht für aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertinnen- und Experten-Austausch, Networking u.v.m. Hier trifft sich einmal jährlich die Vergabe Community in Köln!

Erfahren Sie alles zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOL/B, VOB/A, VOB/B, SektVO, KonzVgV, VSVgV) und kommen Sie in den gemeinsamen Austausch und Diskussion mit unseren Referierenden sowie anderen Teilnehmenden.

Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO

Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.

In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.

Deutscher Schadenrechtstag

Nach dem Erfolg der ersten Veranstaltung im vergangenen Jahr, findet am **14. November 2024** in den Sartory Sälen in Köln der **2. Deutsche Schadenrechtstag** statt. Die gemeinsame Veranstaltung von **autorechtaktuell.de und Reguvis** wird wieder **aktuelle schadenrechtliche Themen**, rund um den Kfz-Schaden, in den Blick nehmen.

Es erwarten Sie Referentinnen und Referenten aus dem höchstrichterlichen Bereich, aus dem Kfz-Sachverständigenbereich und der schadensrechtlich praktizierenden Anwaltschaft.

###Vergünstigte Teilnahmemöglichkeit

Die Mitglieder der folgenden Verbände können zum vergünstigen Kooperationspreis teilnehmen:
+ **Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK)**
+ **Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)**
+ **Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)**
+ **Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. (VKS)**
+ **Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF)**
+ **Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT)**

Ebenso Abonnenten von **autorechtaktuell.de** und der Fachzeitschrift **”DAR – Deutsches Autorecht”**.

###Fachbeiträge und Austausch

Moderiert wird der **2. Deutsche Schadenrechtstag** erneut durch Herrn **Rechtsanwalt Jochen Pamer** von autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG.

Nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie vom Fachwissen und den Erfahrungen unserer Expertinnen und Experten. Vor Ort in Köln können Sie sich zudem intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Branche über die aktuellen Herausforderungen austauschen.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.